Körzell: Erbschaftsteuerrecht grundlegend und gerecht reformieren

Zum heutigen Erbschaftsteuer-Urteil des Bundesverfassungsgerichts sagte DGB-Vorstandsmitglied Stefan Körzell am Mittwoch in Berlin: „Das Urteil ist ein gutes und ausgewogenes Urteil. Nach diesem Urteil muss das Erbschaftsteuerrecht grundlegend reformiert werden. Erbschaftsteuer als Steuersparmodell für viele Vermögende und reiche Familienunternehmen soll es ab Juli 2016 nicht mehr geben. Das ist gut und gerecht. Endlich werden viele Reiche auch ihren Beitrag zur Finanzierung des Gemeinwohls leisten müssen. Das Urteil ist aber auch ausgewogen, weil es den Schutz von Arbeitsplätzen ebenfalls berücksichtigt…“ DGB-Pressemitteilung vom 17.12.2014 externer Link. Ja, der Schutz von Arbeitsplätzen… Uns ist daher folgender Kommentar viel sympatischer:

  • Erbschaftsteuer: Karlsruhe glaubt an Märchen. Die Steuerfreiheit für Unternehmenserben soll verhindern, dass Arbeitsplätze gefährdet werden. Das ist ideologischer Quatsch.
    In Deutschland werden keine Gesetze für die Reichen gemacht. Stattdessen werden in Deutschland Gesetze zum Schutz von Arbeitsplätzen gemacht – was aber oft auf das Gleiche hinausläuft, weil Unternehmer privilegiert und gehätschelt werden, damit sie die Lust an ihrem Unternehmen nicht verlieren. Der Konflikt um die Erbschaftsteuer, den jetzt das Bundesverfassungsgericht entschieden hat, ist dafür ein gutes Beispiel…“ Kommentar von Christian Rath in der taz online vom 17.12.2014 externer Link
Kurzlink: https://www.labournet.de/?p=71932
nach oben