2015: Reform der Erbschaftsteuer bzw. der Steuer-Schlupflöcher für Superreiche

Dossier

Attac legt Vorschlag für gerechte Erbschaftssteuer vorDas Bundeskabinett hat am 8.7.2015 den Gesetzentwurf zur Anpassung des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts beschlossen. Die Reform bleibt jedoch umstritten…“ Meldung vom 09.07.2015 samt Details, Gesetzentwurf und Übersicht bei Haufe Online externer Link und Kommentare:

  • [DGB] Darum ist es Zeit für eine gerechte Erbschaftsteuer. New
    „Ausnahmen und juristische Schlupflöcher verhindern, dass Superreiche bei Erbschaften und Schenkungen angemessen besteuert werden. Die Steuerexpertin Julia Jirmann zeigt, welche gewaltigen Summen dem deutschen Staat durch Lappen gehen und wie eine gerechte Erbschaftsteuer aussehen kann.
    Kaum eine Steuer wird so emotional diskutiert, wie jene auf Erbschaften und Schenkungen. Das steht im Gegensatz zu ihrem schlichten Grundgedanken: Erbschaften werden beim Vermögensaufbau in Deutschland immer bedeutender und tragen entscheidend zur sozialen Ungleichheit bei. (…) Eine Auswertung der neuen Daten zur Erbschaft- und Schenkungsteuer des Netzwerk Steuergerechtigkeit zeigen das Ausmaß: 45 Großerben erhielten 2024 zusammen Unternehmensvermögen von fast 12 Milliarden Euro. Darauf setzten die Finanzämter zunächst rund 3,5 Milliarden Euro Steuer fest – entsprechend einem regulären Steuersatz auf Großvermögen von etwa 30 Prozent. Anschließend erließen sie jedoch 95 Prozent der Steuerforderung. Der Staat verzichtete zu Gunsten dieser Großerben auf Einnahmen von 3,4 Milliarden Euro und letztlich lag ihr Steuersatz bei rund 1,5 Prozent. Damit werden milliardenschwere Unternehmensübertragungen weit geringer besteuert als deutlich kleinere Erbschaften, die oberhalb der persönlichen Freibeträge liegen. (…)
    Hauptursache ist die 2016 eingeführte “Verschonungsbedarfsprüfung”. Sie ermöglicht milliardenschwere Steuererlasse für Erben großer Unternehmensvermögen. Bereits seit 2009 können Firmenerben bis zu 100 Prozent von der Steuer befreit werden. Nachdem das Bundesverfassungsgericht diese Praxis 2014 für verfassungswidrig erklärt hatte, wurde sie zwar reformiert, aber unter massivem Druck der Lobby blieben die Privilegien weitgehend bestehen. Seither gilt die ursprüngliche Steuerbefreiung nur noch für Vermögen bis 26 Millionen Euro, doch über die “Verschonungsbedarfsprüfung” können Multimillionen- und Milliardenvermögen weiterhin weitgehend steuerfrei übertragen werden. Das Verfahren funktioniert so: Großerben können beantragen, dass ihnen die Steuer erlassen wird, wenn sie nachweisen, dass sie nicht über ausreichend Privatvermögen verfügen, um die Steuer zu bezahlen. Dabei wird allerdings nur die Hälfte des vorhandenen Privatvermögens zum Stichtag der Übertragung berücksichtigt. Zukünftige Gewinne oder Dividendenerträge aus dem geerbten Unternehmen bleiben außen vor – sie müssen also nicht zur Steuerzahlung eingesetzt werden. Zudem eröffnet das Verfahren Spielräume für Gestaltung: Mit etwas Planung können sich Erben vor dem Finanzamt arm rechnen. Etwa indem sie ihr Privatvermögen vorab in “begünstigtes” Betriebsvermögen umwandeln, beispielsweise durch Hinzukaufen weiterer Anteile an dem Unternehmen, das auf sie übergehen soll. Oder indem das zu vererbende Vermögen auf eine vermögenslose Familienstiftung übertragen wird – in diesem Fall muss nicht der Erbe selbst nachweisen, ob er die Steuer zahlen könnte, sondern lediglich die vermögenslose Stiftung. (…) Ein Grund dafür, dass die Erbschaftsteuer zur “Dummensteuer” verkommen ist – also zu einer Steuer, die nur zahlt, wer schlecht plant – liegt in der jahrzehntelangen Arbeit von Lobbyorganisationen Überreicher. Ziel war es stets, in der öffentlichen Debatte vom Thema der fairen Besteuerung abzulenken. (…)
    Eine faire Erbschaftsteuer ist nicht nur verteilungspolitisch notwendig, sondern auch ökonomisch sinnvoll. Das jetzige System schützt nicht Unternehmertum, sondern bevorzugt dynastische Vermögen. Wer erbt, erhält strukturelle Vorteile ohne eigenes Zutun und wird zusätzlich privilegiert. Eine angemessene Erbschaftsteuer dagegen stärkt Innovation und wirtschaftliche Dynamik. Wer es mit der Haushaltsdisziplin ernst meint, sollte erst einmal diese teure und ungerechte Subvention für Unternehmenserben streichen, statt Sozialstaat und die Hilfen für die Ärmsten zu attackieren.“
    Beitrag von Julia Jirmann vom 12. September 2025 bei den DGB-News externer Link. Siehe auch:

    • Erbschaftsteuer: Große Erbschaften und Schenkungen blieben hundertfach steuerfrei
      In den vergangenen zehn Jahren wurden in Hunderten Fällen auf Schenkungen und Erbschaften keine Steuern erhoben, zeigen neue Zahlen. Die Linke kritisiert „Schlupflöcher“.
      Erbschaften und Schenkungen sehr großer Vermögen bleiben in Deutschland oft steuerfrei. Das geht aus der Antwort des Bundesfinanzministeriums auf eine Frage des Linkenpolitikers Dietmar Bartsch hervor. Demnach wechselte in den vergangenen zehn Jahren 463-mal Vermögen von 100 Millionen Euro oder mehr den Besitzer. In mindestens 258 Fällen, also mehr als der Hälfte, flossen dafür keine Steuern.
      Linkenhaushaltspolitiker Bartsch nannte die Erbschaftsteuer „die ungerechteste Steuer des Landes“. „Wer die größten Vermögen geschenkt bekommt oder erbt, spart Steuern – wer arbeitet, zahlt sie“, beklagte er. Rechtlich sei es legal, dass auf große Vermögen oft keine Steuern anfielen, doch politisch sei das skandalös. „Steuerschlupflöcher bei der Erbschaftsteuer sollten geschlossen, Vergünstigungen für Unternehmensvermögen abgeschafft werden“, forderte er. Wer die Erbschafts- und Vermögensbesteuerung nicht reformiere, müsse auch zu Sozialkürzungen schweigen.
      Steuerbefreiungen gibt es laut Gesetz zum Beispiel, wenn Betriebsvermögen, landwirtschaftliche Betriebe oder Anteile an Kapitalgesellschaften vererbt oder verschenkt werden. Damit will man vermeiden, dass Betriebe aufgegeben werden müssen, weil die neuen Besitzer die Erbschaftsteuer aus dem Privatvermögen nicht zahlen können. Im Subventionsbericht des Bundes werden diese Ausnahmen als größte aller Steuervergünstigungen aufgelistet: Dem Staat entgingen dadurch Einnahmen von 8,8 Milliarden Euro im Jahr
      …“ Agenturmeldung vom 14. September 2025 in der Zeit online externer Link
  • Die Besteuerung des Reichtums. Die Erbschaftsteuer in Geschichte und Gegenwart.
    „Deutschland ist zu einem Land der Erb:innen geworden, doch die weitergegebenen Vermögen sind höchst ungleich verteilt. Ist dies für eine Demokratie gefährlich? Und welche Rolle spielt die Erbschaftsteuer in Gegenwart und Vergangenheit?
    Honoré de Balzac hat im Frankreich des 19. Jahrhunderts seine Romanfigur Vautrin aussprechen lassen, dass es zu der Zeit wesentlich wahrscheinlicher war, durch die Einheirat in eine wohlhabende Familie als durch Arbeit und Erfindungsgeist reich zu werden. Thomas Piketty hat im Anschluss an Balzac darauf hingewiesen, dass es zu den konstitutiven Versprechen der Demokratie gehört, dass die soziale Ungleichheit auf Arbeit und Verdienst und nicht auf Glück oder Unglück der Geburt beruht. In den Jahren vom Ersten Weltkrieg bis in die 1970er-Jahre war dies auch stärker gegeben und viele neue Unternehmer stiegen beispielsweise in die Spitzenpositionen von Reichenlisten vor. Doch zumindest in den letzten dreißig Jahren dominieren dort in Deutschland die immer gleichen Namen. Eine zentrale Rolle spielen dabei Erbschaften und ihre geringe Besteuerung. Jährlich wird in Deutschland seit einigen Jahren eine Summe vererbt, die in etwa der Höhe des Staatshaushalts entspricht. Doch die Erbschaften sind höchst ungleich verteilt. Die großen Vermögen erben zumeist westdeutsche Männer, weit seltener westdeutsche Frauen und fast nie Ostdeutsche. Etwa die Hälfte der Deutschen erbt nichts oder sogar Schulden. Und unter den Erben erhält die Spitzengruppe der oberen 10 % etwa die Hälfte des geerbten Vermögens. Dies hat dazu beigetragen, dass Deutschland heute mit einem Gini-Wert – dem am weitesten verbreiteten Maßstab zur Ungleichheitsmessung – von 0,83 die Demokratie mit der höchsten Vermögensungleichheit in der Welt ist. (…)
    Eine Möglichkeit, die enorme Vermögensungleichheit zu reduzieren, wäre eine schärfere Besteuerung großer Erbschaften. Doch nachdem die deutsche Politik unter der Kanzlerschaft von Angela Merkel zwei Verbesserungsaufträgen des Bundesverfassungsgerichts eher zur Verschlimmbesserung der Gesetzeslage genutzt hat, gehört die Erbschaftsteuer inzwischen zu den ungerechtesten Bestandteilen des deutschen Steuersystems. Während jemand, der ein Haus in einer Spitzenlage in einer deutschen Großstadt erbt, mit einer hohen Erbschaftsteuer rechnen muss, kann ein Erbe eines Immobilienkonzern mit dreihundert Häusern ohne Erbschaftsteuerzahlung davonkommen, weil Konzernvermögen durch Ausnahmeregelungen von der Erbschaftsteuer weitgehend befreit sind. Von 2009 bis 2020 wurden 429 Milliarden Euro aufgrund der Unternehmensprivilegien steuerfrei gestellt. Jährlich gehen mit dieser größten Subvention im Bundeshaushalt etwa fünf bis zehn Milliarden an Steuereinnahmen verloren. Dies hat auch dazu geführt, dass bei den vierzig größten Erbschaften in Deutschland 2019 ein Steuersatz von 1,9 Prozent fällig wurde, während einfache Millionäre durchschnittlich einen Satz von acht Prozent zahlen mussten. Mit herkömmlichen Vorstellungen von Gerechtigkeit lässt sich diese Praxis ebenso wenig vereinbaren wie mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. Erst diese nicht zu rechtfertigende Ungerechtigkeit hat dazu geführt, dass es jüngst zu zivilgesellschaftlichen Aufrufen – etwa von Erb:innen, die sich zu gering besteuert fühlten oder einer Ungleichheitsforscherin – gegen die Steuerbefreiungen bei der Erbschaftsteuer kam. (…)
    Thomas Piketty kam zu dem Ergebnis, dass in den meisten reichen Ländern die Tendenz wieder zugenommen hat, dass man eher durch ein Erbe als durch Arbeit reich wird. Die USA hält er unter anderem deswegen bereits für eine hyperpatrimoniale Gesellschaft und auch einige westeuropäische Länder sieht er auf dem Weg dahin. Unter Ökonom:innen mehren sich die Zweifel, ob die Verlagerung der Besteuerung weg von Vermögen und Erbschaften hin zu Arbeit und Konsum mit ihren Folgen für die zunehmende Einkommens- und Vermögenssituation dauerhaft tragbar ist. Jüngst hat Joseph Stiglitz die Einführung einer Vermögensteuer mit einem Höchstsatz von drei Prozent gefordert. Für Deutschland hat der DIW-Ökonom Stefan Bach detaillierte Vorschläge vorgelegt, wie die Erbschaftsteuer gerechter gestaltet werden könnte. Doch gegenwärtig zeichnet sich weder in Deutschland noch in anderen führenden OECD-Nationen eine Koalition ab, die solche Forderungen umsetzen würde. Die Frage, wie eine weitere Oligarchisierung mit ihrer unvermeidlichen Infragestellung demokratischer Errungenschaften zu verhindern sein kann, dürfte deshalb neben dem Umgang mit dem Klimawandel eines der bedeutendsten politischen Probleme der nächsten Jahre bleiben.“
    Beitrag von Marc Buggeln vom 5. Februar 2023 in Geschichte der Gegenwart externer Link
  • Wer viel erbt, zahlt kaum Steuern
    Großerben in Deutschland zahlten auf Erbschaften im Gesamtwert von 31 Milliarden Euro nur etwa fünf Prozent Steuer, zeigt eine neue Auswertung. Ein Grund dafür ist, dass große Vermögen oft in Form von Firmenanteilen vererbt werden. Wirtschaftsverbände verteidigen gesetzliche Ausnahmen für Unternehmenserben vehement. Ökonomen fordern zumindest Anpassungen. (…) So entstehen scharfe Gegensätze. „Die ärmere Hälfte der Bevölkerung erbt fast nichts“, weiß Bach aus seiner Forschung. Wer aus der Mittelschicht steuerpflichtig bis eine Million Euro bekommt, zahlt im Schnitt zehn Prozent ans Finanzamt. Wem dagegen mehr als 100 Millionen Euro in den Schoß fallen, der muss laut der Statistiker-Daten nur halb so viel abgeben. Zwei Drittel dieser XXL-Erben, die vergangenes Jahr zusammen 15 Milliarden Euro kassierten, zahlten gar nichts…“ Beitrag von Alexander Hagelüken vom 2. Dezember 2019 bei der Süddeutschen Zeitung online externer Link
  • Zweite Chance zur gerechten Erbschaftssteuer vertan: Gigantische Steuer-Schlupflöcher für Superreiche
    „… Zur heutigen Verabschiedung des revidierten Erbschaftssteuergesetzes im Bundesrat kritisiert Attac vor Ort, dass auch das neue Gesetz weiterhin gigantische Steuer-Schlupflöcher für Superreiche enthält und nichts an der zunehmend ungerechten Einkommensverteilung in Deutschland ändern wird. „Dieser Kompromiss ermöglicht es, Besitzern von Firmen und Eignern von großen Aktienpaketen weiterhin, über 200 Millionen Euro an die Erben zu verschenken und zu vererben, ohne einen einzigen Cent Steuern zu zahlen. Damit wird die Schere zwischen Reich und Arm weiter aufgehen!“, erklärt Karl-Martin Hentschel von Attac. (…) Das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) schätzt die Steuerausfälle durch die Begünstigungen von Unternehmensübertragungen für die Festsetzungsjahre 2011 bis 2015 auf insgesamt gut 53 Milliarden Euro…“ Attac-Pressemitteilung vom 14. Oktober 2016 externer Link
  • Kompromiss bei der Erbschaftssteuer gefunden
    Bund und Länder haben sich auf einen Kompromiss zur Reform der Erbschaftssteuer geeinigt. Kurz bevor eine letzte Frist des Bundesverfassungsgerichts abgelaufen wäre, gab es einen Durchbruch bei den Verhandlungen im Vermittlungsausschuss. Auch in Zukunft können Firmenerben komplett von der Steuer befreit werden…“ Meldung vom 22.09.2016 beim Detschlandfunk externer Link
  • Scharfe ver.di-Kritik an Kompromiss zur Erbschaftsteuer
    Der von Bund und Ländern vereinbarte Kompromiss zur Reform der Erbschaftsteuer stößt bei ver.di auf scharfe Kritik. „Auch in Zukunft soll es superreichen Unternehmerfamilien und Großaktionären möglich sein, ihre riesigen Vermögen steuerfrei zu übertragen. Mit dem Schutz von Arbeitsplätzen lässt sich das nicht begründen“, betonte ver.di-Chef Frank Bsirske am Donnerstag…“ ver.di-Meldung vom 22.09.2016 externer Link
  • IMK: Skepsis gegenüber Erbschaftsteuer-Reform berechtigt – bei Betriebsvermögen weiterhin extrem niedrige Besteuerung möglich
    „Am morgigen Donnerstag wird das Gesetz zur Reform der Erbschaftsteuer im Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat verhandelt. Die Skepsis mehrerer Bundesländer ist berechtigt. Da das vom Bundestag beschlossene Gesetz neue und sehr weitreichende Privilegien für Unternehmenserben vorsieht, ist fraglich, ob es die Vorgabe des Bundesverfassungsgerichts erfüllt, Erben von Unternehmen gegenüber anderen Erben nicht zu stark zu bevorzugen. Zudem ist zweifelhaft, ob das neue Gesetz zu Mehreinnahmen für die öffentliche Hand führt. Zu diesem Ergebnis kommt eine neue Untersuchung des Instituts für Makroökonomie und Konjunkturforschung (IMK) der Hans-Böckler-Stiftung….“ Pressemitteilung vom 7. September 2016 bei der Hans-Böckler-Stiftung externer Link. Der IMK Policy Brief „Die Erbschaftsteuer-Reform im Vermittlungsausschuss: Reduzierung oder Ausweitung der Privilegierung von Betriebsvermögen?“ von Birger Scholz und Achim Truger vom September 2016 steht als kostenloser Download zur Verfügung externer Link 
  • Erbschaftsteuer: Offener Brief an Finanzminister der Länder. Multimillionäre und Milliardäre müssen entsprechend ihrer Leistungsfähigkeit zur Erbschaft- und Schenkungsteuer herangezogen werden
    In einem offenen Brief an die Finanzminister der Bundesländer fordern Verdi, Attac, das Netzwerk Steuergerechtigkeit und Campact eine Reform der Erbschaft- und Schenkungsteuer, die den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts folgt. Auch die Multimillionäre und Milliardäre müssten entsprechend ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit herangezogen werden…“ Gemeinsame Pressemitteilung vom 30. Juni 2016 von Attac Deutschland, Campact, Netzwerk Steuergerechtigkeit und Verdi externer Link und der Offene Brief externer Link
  • Attac legt Vorschlag für gerechte Erbschaftssteuer vor: Progressiver Steuersatz für Superreiche und Unternehmenserben / Bündnis überreicht mehr als 140.000 Unterschriften
    „Attac hat einen eigenen Vorschlag für eine umfassende Reform der Erbschaftssteuer vorgelegt. Das Konzept des globalisierungskritischen Netzwerks sieht einen progressiven Steuersatz vor, der zu einer deutlich höheren Besteuerung von Erbschaften großer und größter Vermögen führen würde als der Vorschlag der Regierungskoalition…“ Die Kernpunkte des Vorschlags sind: „… Die Erben von kleinen Erbschaften und Schenkungen, die derzeit am meisten abgeben müssen, sollen entlastet werden. Dazu schlägt Attac einen Freibetrag von zwei Millionen Euro pro Person vor – für alle Zuwendungen aus Erbschaften und Schenkungen insgesamt im Leben. Damit wären alle Kleinbetriebe und viele Mittelbetriebe steuerfrei. Bei Erbschaften zwischen zwei Millionen und 20 Millionen Euro können betriebliche Belange berücksichtigt werden, überwiegend durch langfristige Stundung der Steuerschuld. Bei Erbschaften von mehr als 20 Millionen Euro, die etwa die Hälfte der gesamten Erbmasse in Deutschland ausmachen, soll es keinerlei Befreiungen mehr geben. Unternehmerverbände und Kammern konnten noch nie einen Fall nennen, in dem ein Betrieb durch Erbschaftssteuerzahlungen gefährdet war oder gar ruiniert wurde…“ Attac-Pressemitteilung vom 28. Juni 2016 externer Link
  • Skandalöse Reichtumspflege
    „Eine gigantische Welle großer Erbschaften und Schenkungen rollt über unser Land. Jedes Jahr werden 200 bis 300 Milliarden Euro weitergegeben. Der große Vermögenstransfer verläuft nach dem Matthäus-Prinzip: Wer hat, dem wird gegeben. Acht Prozent der Bevölkerung bekommen zwei Fünftel des zu vererbenden Vermögens. Jede/r Zweite geht leer aus. Damit verschärfen Erbschaften die soziale Spaltung. Die Politik fördert die vererbte Ungleichheit. In der Steueroase Deutschland zahlen Erben im Schnitt nur sieben Prozent Steuern, sofern sie überhaupt über den Freibeträgen liegen. Verantwortlich dafür ist die weitgehende Verschonung von Betriebsvermögen. Jetzt hätte die große Chance bestanden, diese Reichtumspflege einzuschränken.(…) Unterzeichnen Sie jetzt den Appell gegen die ungerechte Erbschaftssteuer“ Beitrag und Aufruf zum Appell von ver.di-Wirtschaftpolitik aktuell 9/2016 externer Link, darin weitere Informationen zur Erbschaftsteuer und der Appell:

  • Familienunternehmen gewinnen Lobbyschlacht um die Erbschaftsteuer
    „Eine halbe Ewigkeit hat sich die Koalition mit der Reform der Erbschaftsteuer beschäftigt. Das Ergebnis ist dürftig – und kann die Ungleichheit im Land nicht mal ansatzweise bekämpfen. Die Bedeutung des Kompromisses, den die große Koalition endlich zur Reform der Erbschaftsteuer gefunden hat, lässt sich anhand einer Zahl verdeutlichen. Um durchschnittlich 200 Millionen Euro soll das Aufkommen an Erbschaftsteuer jährlich steigen, wenn die neuen Regeln in Kraft sind. Zum Vergleich: Jährlich werden in Deutschland Vermögen im Wert von 200 bis 300 Milliarden Euro vererbt. Und das sind nur die konservative Schätzungen. (…) Man kann den Familienunternehmen dazu nur gratulieren. Sie haben eine Lobbyschlacht nach allen Regeln der Kunst geführt – und gewonnen. Die meisten Unternehmen werden auch künftig davon befreit sein, einen Teil des ererbten Vermögens an den Staat abzuführen…“ Ein Kommentar von Cerstin Gammelin vom 20. Juni 2016 bei der Süddeutschen Zeitung online externer Link
  • Die Superreichen nicht erbschaftsteuerfrei stellen! Appell zur Reform des Erbschaft- und Schenkungsteuergesetzes
    Im Dezember 2014 hat das Bundesverfassungsgericht das Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz für verfassungswidrig erklärt. Die Privilegierung des Betriebsvermögens – dazu zählen auch große Aktienpakete – sei übermäßig, weil auch sehr große und größte Vermögen regelmäßig nahezu steuerfrei übertragen werden können. Der vorliegende Gesetzentwurf der Bundesregierung für eine Neuregelung der Erbschaft- und Schenkungsteuer droht abermals verfassungswidrig zu sein. Vererbtes oder verschenktes Betriebsvermögen soll auch künftig weitgehend von der Steuer befreit bleiben. (…) Wir fordern, dass künftig auch die Multimillionäre und Milliardäre entsprechend ihrer Leistungsfähigkeit zur Erbschaft- und Schenkungsteuer herangezogen werden. Wir appellieren: Der Gesetzentwurf des Bundesfinanzministeriums zur Erbschaftsteuerreform muss grundlegend überarbeitet werden. Auch Erbschaften und Schenkungen von großen Betriebsvermögen müssen angemessen besteuert werden.“ Petition bei ver.di externer Link. Siehe dazu:

  • Vererbte Privilegien
    Nach der parlamentarischen Sommerpause steht die Neuregelung der Erbschaft- und Schenkungsteuer für die Nachkommen von Familienunternehmern an. Notwendig wurde sie, weil das Bundesverfassungsgericht Ende 2014 die steuerrechtliche Privilegierung von Unternehmenserben gegenüber Erben anderer Vermögenswerte für unvereinbar mit dem Grundgesetz erklärt hatte. Noch können selbst Mitglieder der reichsten Unternehmerdynastien, die man in Russland, der Ukraine oder Griechenland als Oligarchen bezeichnen würde, ihr Firmenimperium übertragen, ohne dass Erbschaft- bzw. Schenkungsteuer anfällt – sofern weit gefasste Mindestbedingungen erfüllt sind…“ Artikel von Christoph Butterwegge in „Blätter für deutsche und internationale Politik“ vom September 2015 externer Link
  • Erbschaftsteuer: Privilegien und Bluffs ohne Ende
    Die Bundesregierung will das Erbschaftsteuergesetz an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts anpassen. Doch der Entwurf sieht weitreichende Privilegien für Unternehmer vor – auf Kosten der Beschäftigung, schreibt der DGB-klartext. Er fordert: Schluss mit der steuerlichen Vorzugsbehandlung von Unternehmensvermögen im Erbfall.
    Stellen Sie sich vor, sie erhalten einen korrekten Einkommensteuerbescheid, wonach Sie noch 1.500 Euro nachzahlen sollen. Den Erläuterungen entnehmen Sie aber, dass Sie nicht zahlen müssen, wenn Sie nur über ein Guthaben verfügen, von dem die Hälfte nicht ausreicht, um die ganze Steuerschuld zu begleichen (also z. B. 2.900 Euro). Völlig abgedrehte Vorstellung, denken Sie? Richtig! Dieser Irrwitz soll aber nach Regierungsbeschluss demnächst bei Erbe oder Schenkung von Betriebsvermögen im Wert von über 26 Millionen Euro zur Verschonung von der Erbschaftsteuer führen. Da gerade bei Unternehmensfortführungen eher die sorgfältig gestaltete Schenkung die Regel ist, wird es für viele Unternehmerfamilien ein Leichtes sein, die entsprechenden Voraussetzungen für diese Privilegierung zu schaffen
    …“ DGB-Meldung vom 23.07.2015 externer Link
  • Erbschaftsteuer: Minimalinvasive Reform verabschiedet. Firmenprivilegien kaum angetastet
    Der Aufschrei der Wirtschaftsverbände hat sich gelohnt: Die von der schwarz-roten Koalition geplante Erbschaftsteuerreform behält die meisten Ausnahmen bei. Sie wurde am Mittwoch im Bundeskabinett beschlossen…“ Artikel von Kurt Stenger vom 08.07.2015 bei Neues Deutschland online externer Link
  • Erbschaftsteuer: DGB hält Vorschläge von Schäuble für verfassungswidrig
    Gewerkschaften erheben Einspruch gegen Reformmodell: DGB-Vorstandsmitglied Stefan Körzell sagt, Erben größerer Unternehmen würden zu großzügig behandelt
    Der Deutsche Gewerkschaftsbund hat erhebliche Bedenken gegen den Vorschlag zur Reform der Erbschaftsteuer von Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU). In Teilen sei der Entwurf, der nach der bisherigen Planung der Regierung am Mittwoch dem Kabinett vorgelegt werden soll, verfassungswidrig, sagte das DGB-Vorstandsmitglied Stefan Körzell dem Tagesspiegel
    …“ Artikel von Albert Funk vom 05.07.2015 im Tagesspiegel online externer Link
Kurzlink: https://www.labournet.de/?p=83187
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