Kritik an mangelnder Transparenz und Folgekosten: Stromsperren gegen 300.000 Haushalte

Stromausfall„… Wer in Deutschland von einer Stromsperre betroffen ist, hat in den meisten Fällen die Rechnung des Energieversorgers nicht bezahlt. Doch für die säumigen Kunden bleibt es nicht dabei, ihre Schulden zu begleichen. Die Folgekosten für die Wiederherstellung der Stromversorgung sind teils genauso hoch, belaufen sich mitunter auf einen dreistelligen Betrag. Zugleich unterliegen sie enormen Schwankungen. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Grünen-Fraktion hervor. Demnach berechneten die Netzbetreiber, die im Auftrag der Stromlieferanten im Jahr 2018 bei rund 300.000 Haushalten zum äußersten Mittel der Stromsperre griffen, im Durchschnitt 51,68 Euro für diese Maßnahme. (…) Die Bandbreite war groß: sie reichte nach Angaben des Bundeswirtschaftsministeriums von drei bis 175 Euro. Noch größer war die Spreizung bei den Kosten für die Wiederherstellung: zwischen drei und 225 Euro (…) Die durchschnittliche Stromschuld, bei der eine Stromsperre im Jahr 2018 angedroht wurde, lag bei rund 130 Euro. Die Bundesregierung sieht keinen unmittelbaren Handlungsdruck. (…) Den Grünen und Verbraucherschützern (…) prangern die intransparenten Rechnungen an. „Ohne Strom können Menschen keine warme Mahlzeit zubereiten, keine Lebensmittel im Kühlschrank lagern, keine Hausaufgaben machen“, sagte der sozialpolitische Sprecher Sven Lehmann. Die Antwort der Bundesregierung zeige, dass sich auch die Folgekosten einer Stromsperre zu einem ernsten Problem entwickeln. „Es drohen Verschuldungsspiralen und die Gefahr steigt, wiederholt von Stromsperren betroffen zu sein“, so Lehmann. „Wir fordern die Bundesregierung auf, für Netzbetreiber und Stromlieferanten klare Regelungen zur Deckelung der Kosten zu schaffen.“ Auch die Verbraucherzentrale in NRW hat mehrfach eine Deckelung der Mahn- und Inkassogebühren sowie der Sperr- und Entsperrkosten gefordert.“ Beitrag von Jan Drebes vom 4. März 2020 bei RP Online externer Link

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