Tarifrunde 2023 in der Eisenbahn- und Verkehrsbranche: EVG fordert 12 %, mindestens aber 650 Euro mehr im Monat

Dossier

Tarifrunde 2023 in der Eisenbahn- und Verkehrsbranche der EVG Die EVG geht mit einer selbstbewussten Forderung in die Tarifrunde 2023. „Wir fordern 12 Prozent, mindestens aber 650 Euro mehr im Monat, in allen rund 50 Unternehmen, in denen wir ab dem 28.2.2023 verhandeln. (…) Für die Nachwuchskräfte werden 325 Euro mehr im Monat gefordert. (…) Dabei gehe es der EVG vor allem darum, die unteren Lohngruppen in den Betrieben zu stärken; die soziale Komponente von 650 Euro mehr im Monat sei vor diesem Hintergrund ein sehr deutliches Signal. (…) Die Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft startet Ende Februar in die Tarifrunde 2023. Am Dienstag (28.02.2023) wird mit der Deutsche Bahn verhandelt, in der darauffolgenden Woche unter anderem mit Transdev, der Länderbahn und den Osthannoverschen Eisenbahnen…“ EVG-Meldung vom 07.02.2023 externer Link und weitere Infos:

  • [Bahnvernetzung] Gemeinsames Statement von KollegInnen aus EVG und GDL: Neun Punkte zum Tarifabschluss der EVG mit der DB New
    „… Mindestens 650 Euro in die Tabelle (für Nachwuchskräfte die Hälfte), ein Jahr Laufzeit waren gefordert. Heraus kam eine steuerfreie Einmalzahlung von 2850 Euro, genannt Inflationsprämie, im Oktober 2023 sowie eine Erhöhung von 410 Euro (Nachwuchskräfte erhalten jeweils die Hälfte) in zwei Schritten. Laufzeit: 25 Monate – satzungswidrig! (…) Die Erhöhungen für die unteren Lohngruppen haben etliche Kolleg:innen dazu bewogen, mit JA zu stimmen. Wir respektieren das, aber wir halten angesichts des insgesamt schlechten Abschlusses daran fest, dass das NEIN die richtige Antwort gewesen wäre. (…) Für manche hält der neue Tarifvertrag zudem eine dritte tabellenwirksame Erhöhung zum März 2025 bereit, für manche eben nicht. Der Blick in die Tabelle lässt zum Teil an Willkür erinnern. (…) So bleibt, dass 52 % den Schlichterspruch annahmen – immerhin eine formal demokratische Mehrheit. Die Wahlbeteiligung war zudem bedenklich niedrig. 48 % lehnten den Schlichterspruch ab – verglichen mit den Urabstimmungen anderer Gewerkschaften in den letzten Jahren eine fette Backpfeife für Tarifkommission und Bundesvorstand. (…) Überhaupt, dieses Schlichtungsverfahren. Warum wurde sich auf ein Verfahren eingelassen, dass die DB vorschlägt, nachdem sie alles daran gesetzt hatte, die Verhandlungen zu sabotieren und zum Scheitern zu bringen? Allerspätestens hier war das Verständnis an der Basis für die Taktik von BuVo und Tarifkommission weg. (…) Mit dem Urabstimmungs-Schlichtungs-Hin-und-Her landen wir beim Thema Transparenz im Allgemeinen. Kein Vergleich zu 2020, wo in einer Nacht- und Nebelaktion mit dem Konzern ein Kündigungsschutz mit einer Nullrunde erkauft wurde, um später das Erreichte der GDL nachgetragen zu bekommen. (…) Die Taktik der DB war eindeutig auf Sabotage, gerichtliche Angriffe und Verzögerungen zu setzen. Die EVG-Spitze hat sich dieser Taktik gefügt und weitgehend als Bittstellerin agiert. Lediglich zwei halbe Warnstreiks fanden statt. Die Stimmung vor dem 50-Stunden-Streik war gut und ließ hoffen. Spätestens nach dem Frankfurter Urteil hätte der Fokus auf der Vorbereitung eines unbefristeten Erzwingungsstreiks liegen müssen. Doch der Verhandlungsführer Loroch wurde nicht müde zu sagen: „Lösungen gäbe es nur am Verhandlungstisch.“ (…) Der Riss der jetzt durch den EVG-Apparat bis runter zur Basis geht, ist nicht deckungsgleich mit dem JA / NEIN – Verhältnis. Es gibt auch die, die mit JA gestimmt haben und die Art und Weise, wie diese Tarifrunde lief, trotzdem bescheiden bis beschissen fanden. Es ist ein Riss in dem die Frage klafft: Wie und wofür wollen wir eigentlich kämpfen. Zentral damit verbunden ist die Frage: (…) Sozialpartnerin oder Kampforganisation? (…) Am Wichtigsten ist uns jedoch ganz unmittelbar einen gemeinsamen Kampf aller Eisenbahner:innen zu haben. Wenn ab November die Tarifrunde der GDL bei der Bahn startet, dann ist das richtige Signal in Richtung der Kolleg:innen der GDL, dass sich die EVG hier solidarisch zeigt. Und wenn es so war, dass GDL-Kolleg:innen bei der EVG hätten mitstreiken dürfen – dann gilt dass doch umgekehrt genauso, oder, EVG-Apparat? Die Spaltung zwischen unseren Gewerkschaften, das gegeneinander Schießen – wir sind es Leid! Wer ist den eigentlich der Gegner? Die andere Gewerkschaft oder der Konzern? Wir sind davon überzeugt, dass ein gemeinsamer Kampf mit gemeinsamen, direkt von der Basis entwickelten Forderungen uns mehr, viel mehr bringt als dieses ganze „Wer ist die geilere Gewerkschaft?“ Strukturell sind beide ähnlich undemokratisch und eng mit dem Konzern. Beide müssen neu ausgerichtet werden…“ Aus der gemeinsamen Erklärung von Bahnbeschäftigten aus EVG und GDL vom 17. September 2023 externer Link bei Bahnvernetzung.de
  • Begeisterung sieht anders aus: Die EVG-Tarifrunde bei der Deutschen Bahn 
    „… Wenngleich die Ablehnung des Ergebnisses mit knapp 48 Prozent sehr weit von der für einen unbefristeten Streik erforderlichen 75-Prozent-Marke entfernt lag, so ist der Umfang der Unzufriedenheit doch so hoch, dass die Nach- und Aufbereitung der Tarifrunde die EVG wohl noch eine Weile beschäftigen wird. Einen ersten Aufschlag machte hierzu Andreas Müller (…) Ihn beschäftigt die Frage, wieso ein Abschluss, den die EVG als »besten und teuersten« Abschluss bei der Deutschen Bahn« bewertet, »einen großen Shitstorm ausgelöst hat und eine Riesenunzufriedenheit vorhanden ist.« Den Hauptgrund hierfür sieht er darin, dass der Abschluss am Ende schlicht unter den angesichts der Inflation berechtigt hohen Erwartungen vieler Mitglieder gelegen habe. (…) Ein strategisches Problem nicht nur für die EVG ist der Umgang mit der Institution der Schlichtung. (…) Am Ende des Jahres wird sich zeigen, ob sich der partielle Unmut über Verlauf und Ergebnis der Tarifrunde in der Mitgliederentwicklung der EVG niederschlägt, oder ob das Ergebnis nach genauerer Prüfung und Auszahlung des Inflationsausgleichsgeldes doch noch eine positivere Bewertung erfährt. Auffallend ist, dass anders als bei ver.di seitens der EVG bisher keine überdurchschnittlichen Eintritte vermeldet wurden.“ Artikel von Andreas Bachmann und Heiner Dribbusch  in express – Zeitung für sozialistische Betriebs- und Gewerkschaftsarbeit – Ausgabe 9/2023
  • EVG-Urabstimmung: 47,7% gegen die Schlichtungsempfehlung sind kein „klares Votum der Mitgliedschaft für einen Tarifabschluss“
    Die Urabstimmung ist abgeschlossen: 52,3 % der Teilnehmenden haben sich für die Annahme der Schlichtungsempfehlung ausgesprochen. Damit haben wir ein klares Votum der Mitgliedschaft für einen Tarifabschluss…“ EVG-Pressemitteilung vom 28. August 2023 externer Link („Urabstimmung: Ihr habt entschieden – 52,3 % für den Tarifabschluss!“) und durchaus böse Kommentare unter dem entsprechenden Tweet der EVG vom 28.8. externer Link, siehe auch:

  • Tarifrunde 2023 bei der Eisenbahn: Eine vertane Chance – über die „Katze im Sack“ weiterer Verschlechterungen sollte mit Nein abgestimmt werden
    • Tarifrunde 2023 bei der Eisenbahn: Eine vertane Chance
      „… Auch die EVG-Jugend empfiehlt jetzt das Ergebnis anzuerkennen, da es im Bundesvorstand eine sehr ausführliche Debatte gegeben habe und da das Abstimmungsergebnis anerkannt werden solle.
      Sicherlich ist dieses Ergebnis bei der EVG noch einmal etwas besser als das im Öffentlichen Dienst oder bei der Post, ganz zu schweigen von den Abschlüssen in der Chemie- oder Metallindustrie. Aber das Ergebnis sollte an den ursprünglichen Forderungen gemessen werden, und vor allem daran, ob es geeignet ist, die massiven Lohnverluste aus 2022 auszugleichen und ob die nach wie vor hohe Inflationsrate 2023 mehr als einen Ausgleich zulässt. Die ursprüngliche Forderung war: 12 % Lohnerhöhung ‒ mindestens 650 € ‒ Laufzeit 12 Monate. Gemessen an diesen Forderungen ist das Ergebnis enttäuschend, da die gesamte Erhöhung in Höhe von 410 € über einen Zeitraum von 17 Monaten gestreckt wird und die Laufzeit 25 statt 12 Monate beträgt. Die Inflationsausgleichsprämie, die gar nicht gefordert, sondern eher abgelehnt worden war, soll jetzt für einen Zeitraum von 23 Monaten (Januar 2022 bis November 2023) reichen, was gerade einmal 125 € im Monat entspricht. Hinzu kommt, das die Erhöhung um 200 € im Dezember nur für die unteren Lohngruppen einen Ausgleich für die nach wie vor hohe Inflationsrate bringt. Inwieweit die weiteren 210 € ab August 2024 einen echten Lohnzuwachs bringen, bleibt abzuwarten.
      Die Forderung nach einer 12-monatigen Laufzeit wurde in keiner Tarifrunde durchgesetzt, aber bei der Bahn ist die Laufzeit mit 25 Monaten noch einmal einen Monat länger als bei den meisten anderen Abschlüssen. So wie es aussieht, ist die Forderung nach einer 12-monatigen Laufzeit offensichtlich im Tabukatalog der Unternehmerverbände gelandet, den sich wohl auch die Regierungen zu eigen gemacht haben. Nur ein gemeinsamer Kampf der Gewerkschaften wird dieses Dogma brechen können.
      Auch weil der EVG-Vorstand sich nicht getraut hat, in eine harte Auseinandersetzung mit dem Vorstand der Deutsche Bahn AG zu gehen, empfehlen wir, dieses Ergebnis abzulehnen...“ Kommentar von Helmut Born vom 04.08.2023 bei ISO externer Link – Internationale Sozialistische Organisation
    • Deutsche Bahn: Arbeiter fordern Rücktritt des EVG-Vorstands und Offenlegung des Schlichtungsabkommens
      Vergangene Woche legte die Schlichtungs-Kommission im Bahn-Tarifkampf ihr Ergebnis vor. Unter den Mitgliedern der Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG) herrscht darüber Empörung. Die vorgeschlagenen Lohnerhöhungen und die Tariflaufzeit unterscheiden sich nicht merklich vom letzten Angebot der Arbeitgeber und stellen eine massive Reallohnsenkung dar. Wird dieser Schlichtungsspruch angenommen, verdient ein Bahnarbeiter bei Auslaufen des Vertrags im Frühjahr 2025 real im Durchschnitt rund 15 Prozent weniger als im September 2020.
      Offenbar gibt es noch weitere Verschlechterungen, die aber von der EVG strikt unter Verschluss gehalten werden. Denn vom 140-seitigen Schlichtungsabkommen, das die EVG-Verhandlungsführer hinter verschlossenen Türen mit dem Bahnvorstand ausgeheckt haben, gibt die Gewerkschaft lediglich die Inhalte bekannt, die sie selbst ausgewählt hat. Diese Praxis, nur so genannte „Highlights“ zu veröffentlichen, auf die auch Gewerkschaften in den USA und anderen Ländern zurückgreifen, um Armutslöhne durchzusetzen, wird von vielen Arbeitern kritisiert. Michael H., der offensichtlich Einblick in 73 Seiten des Abkommens hat, die die EVG kurz hochgeladen hatte, um sie dann wieder vom Netz zu nehmen, schreibt: „Welche Sauereien stehen noch in den Unterlagen? Ist es bekannt, dass die Kündigungsfrist des Arbeitnehmers zum Teil von vier Wochen auf sechs Monate verlängert wird? Ist es bekannt, dass die 410 Euro bei den Betrieben, die 100 Prozent Weihnachtsgeld bekommen, um den 13. Teil gekürzt wird und somit nur 378 Euro übrigbleiben? Das sind nur zwei Themen, die ich auf die Schnelle gefunden habe, ich bin sicher, da sind noch mehr drin. Wer da jetzt noch zustimmt, hat einfach nicht verstanden, was die EVG mit uns macht.“ Am Dienstag verkündete der künftige EVG-Verhandlungsführer Frank Hauenstein bei einer Mitgliederkonferenz der Gewerkschaft, dass man die restlichen Inhalte des Schlichtungsabkommens erst nach Abschluss der Urabstimmung veröffentlichen werde. Der Gewerkschaft seien Hauenstein zufolge „die Hände gebunden, was das Weitertragen von Informationen angeht“. Wenn es nach der EVG geht, soll also das wirtschaftliche Schicksal von hunderttausenden Eisenbahnern und ihren Familien in einer Hinterzimmer-Verschwörung zwischen den ehemaligen Regierungspolitikern Thomas de Maizière (CDU, für die Deutsche Bahn) und Heide Pfarr (SPD, für die EVG) sowie den Spitzen von EVG und DB ausgemacht werden…“ Artikel von Tamino Dreisam und Gregor Link vom 7. August 2023 bei wsws externer Link – mit desweiteren interessanten Zitaten, doch wie immer mit pauschaler Kritik an einer Gewerkschaft – wir teilen aber die Kritik an der Geheimhaltung
  • Aufruf der Vernetzung für kämpferische Gewerkschaften, in der Urabstimmung mit Nein zu stimmen – und weitere, doch gleichlautende Kommentare zum Schlichterspruch
    • [EVG] Schlichterspruch bei Tarifrunde EVG und Deutscher Bahn ist ein fauler Kompromiss. Deshalb: Ablehnen!
      „… Der Trick der Schönrechnerei: Fast 70 000 Kolleginnen und Kollegen (wohlgemerkt von insgesamt 211 000 Koll. der DB in Deutschland!) bekommen im Schnitt (!) 100 Euro mehr im Monat (und zwar nur über die Strukturreform am Ende der Laufzeit, nicht jetzt oder demnächst). Diejenigen von den ca. 70 000 Beschäftigten, die nur den Durchschnittsbetrag von 100 Euro bekommen (zusätzlich zu den 410 Euro) können nicht auf „ca. 30 % Lohnplus“ kommen, wie der EVG-Vorstand vorrechnet. Das können nur FahrdienstleiterInnen (aber wahrscheinlich nicht alle; wie viele das sind, wurde nicht offengelegt). Ähnlich ist es bei den ZugbegleiterInnen und bei den Werkstattmitarbeitern & Instandhaltern. Anders ausgedrückt:
         Die Mehrheit der Beschäftigten bekommt (außer der nicht tabellenwirksamen Einmalzahlung) nur 410 Euro (und das noch nicht mal sofort, sondern erst in zwei Stufen im Dez. 2023 und im August 2024).
          Es ist unklar wie viele von den 70 000 Beschäftigten, die mit der Strukturreform etwas dazu bekommen, mehr als den Durchschnittsbetrag von 100 Euro bekommen.
          Bis zum Dezember gibt es nur das Trostpflaster der Inflationsausgleichsprämie, was auch hier seine von der Konzertierten Aktion beabsichtigte Wirkung des „süßen Gifts“ erfüllt.
      Gegenüber dem Verhandlungsstand vor der Schlichtung (als man das miese Angebot der Bahn ablehnte) hat sich kaum etwas verbessert. Viele Nullmonate, lange Laufzeit, weit entfernt von der Forderung – im Ergebnis also Reallohnsenkungen und damit weitere Verarmung (…) Wir rufen deshalb alle Kolleg*Innen und EVG-Gremien auf, sich diesem Ergebnis aktiv zu widersetzen und sich zu vernetzen. Auch wenn die Hürde mit 75 % Nein-Stimmen gegen den Schlichterspruch hoch sind, lasst euch nicht einschüchtern. Ihr wart kampfbereit – seid es wieder!Stellungnahme der VKG vom 29. Juli 2023 externer Link – auch als Flyer bei der Vernetzung für kämpferische Gewerkschaften. Siehe weitere Bewertungen:
    • Votum im Kreuzfeuer. Bundesvorstand der EVG bestätigt Schlichterspruch. Viel Unmut bei Kollegen
      Hitzig und zäh ging es zu: Stundenlang tagte der Bundesvorstand (Buvo) der Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG) am Freitag, außerordentlich. Dann das Votum zum zwei Tage zuvor verkündeten Schlichterspruch im Tarifclinch mit der Deutschen Bahn AG (DB AG). Nach jW-Informationen stimmten 41 Haupt- und Ehrenamtliche zu, 16 dagegen. Damit ist klar, der Buvo empfiehlt seinen Mitgliedern, das Schlichtungsergebnis in der Urabstimmung anzunehmen: monatlich 410 Euro mehr Entgelt bei einer Laufzeit von 25 Monaten. Spürbar unter der Ursprungsforderung, Festbetrag von 650 Euro für alle und zwölf Monate. Kein Wunder, der Unmut bei Kollegen ist groß. Hunderte Kommentare auf dem Facebook-Aaccount der EVG zeugen davon. Der Druck besonders auf Ehrenamtliche im Buvo soll enorm gewesen sein, »intern lief das mit Drohungen«, so ein EVGler, der anonym bleiben will, am Sonnabend zu jW. Wie genau? »Entweder Annahme des Schlichterspruchs oder in diesem Jahr überhaupt keine Lohnerhöhung.« (…) Das Verhandlerduo soll sich nach der Buvo-Sitzung in den Urlaub verabschiedet haben. Am Wochenende blieb es dem Tarifsekretär Andreas Müller vorbehalten, erzürnte Eisenbahner und Verkehrsbeschäftigte zu bearbeiten. Nach jW vorliegenden Postings recht ruppig. Beispiel: Tarifverträge mit mehr als 24 Monaten Laufzeit dürfte der Buvo nach Beschlusslage eines EVG-Gewerkschaftstags nicht bestätigen. Ausnahmsweise doch, erwiderte Müller. Der Grundsatzbeschluss sei »ja nicht das Grundgesetz«.
      Noch etwas ärgert Mitglieder: die Spaltung der DB-Belegschaft. Entgegen dem Solidaritätscredo im Vorfeld, der Entgeltfestbetrag müsse über Jobgrenzen hinweg gleich hoch sein. Nur, nach dem Schlichterspruch wären etwa Triebfahrzeugführer schlechter dran. Jene würden dafür in der nächsten Tarifrunde stärker berücksichtigt, so EVG-Boss Martin Burkert am Freitag. Beschäftigte reagierten daraufhin harsch, kündigten an, gegen den Schlichterspruch zu votieren; einige ferner, die EVG zu verlassen.“ Artikel von Oliver Rast in der jungen Welt vom 31.07.2023 externer Link
    • Über das Schlichtungsergebnis: Hitzige Diskussionen in der EVG
      Die breite Unzufriedenheit und Kritik über die Empfehlung des Vorstandes der Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft EVG zur Annahme des faulen Schlichterkompromisses ist auch den Redakteuren in bürgerlichen Medien nicht entgangen. (…) Laut „Focus“ vom 28. Juli ist deshalb „die Stimmung … gespalten, sind die Mitglieder mit der Verhandlungsführung unzufrieden …, haben sich einige große Landesverbände skeptisch zum Schlichterspruch geäußert“. Die Freude oder Erleichterung der Herrschenden über das vermeintliche Ende des Tarifkampfes weicht deshalb zum Teil bereits wieder der Angst vor der Eskalation. Auch der EVG-Vorsitzende Martin Burkert lässt anklingen, dass er die Kritik an der Gewerkschaftsbasis kennt: „Diese Empfehlung für die Schlichtungsschlussempfehlung hat Licht und Schatten und dieser Kompromiss fiel uns schwer.“…“ Beitrag von „wb“ vom 30.07.2023 in den Rote-Fahne-News externer Link
    • Tarifergebnis bei der Bahn: Mehr Schein als Sein – In der Urabstimmung mit Nein stimmen!
      „… Mit diesen Einzelbeispielen, die für die Masse der Beschäftigten nicht repräsentativ sind, sollte offenbar der Eindruck eines großartigen Ergebnisses erweckt werden. Dabei „vergisst“ der Kollege Loroch jedoch darauf hinzuweisen, dass seine Zahlen sich auf das Ende der Tariflaufzeit, also den März 2025, beziehen und nicht inflationsbereinigt sind. Schon das würde einen anderen Eindruck erwecken. Die Realität sieht aber ohnehin anders aus. Denn:
          Für die große Mehrheit liegt die Erhöhung bei 410 Euro in 25 Monaten
          Bei der Minderheit von 70.000 Kolleg*innen, die von einer strukturellen Anpassung der Tarifverträge mit durchschnittlich 174 Euro profitieren, werden viele deutlich weniger als erhalten, als in den Beispielen von Loroch.
          Für März bis Dezember 2023 gibt es keine Lohnerhöhung. Die Inflation verringert aber in diesen Monaten die Reallöhne und Kolleg*innen verlieren Kaufkraft. Das muss bei der Bewertung der Gesamterhöhung am Ende der Laufzeit eingerechnet werden, weil es die Gesamtwirkung auf die Kaufkraft der Beschäftigten reduziert.
      Reallohnverluste
      Nach unserer Berechnung bedeutet das selbst für einen Mitarbeiter, der den Mindestlohn bekommt, über den Gesamtzeitraum einen Reallohnverlust (wenn wir für diesen Zeitraum eine Inflation von 15 Prozent veranschlagen), wenn er nicht von weiteren Verbesserungen durch die Strukturanpassung oder Zulagenerhöhungen deutlich profitiert. Da es diesmal Festgelderhöhungen und keine prozentuale Erhöhung gibt (was dazu dienen soll, dass die niedrigeren Einkommen überproportional steigen und grundsätzlich zu unterstützen ist), wird der Reallohnverlust mit einem höheren Lohn auch steigen. Die Einmalzahlung von 2850 Euro ist hier nicht reinzurechnen, weil sie keine Auswirkung auf die so genannten Tabellenlöhne hat, also bei zukünftigen Lohnerhöhungen keine Rolle spielt. Dies ist „süßes Gift“, weil sie zwar die unmittelbare Situation der Beschäftigten verbessert, aber keine dauerhafte Wirkung auf das Lohnniveau hat. Deshalb hatten auch EVG-Führer*innen betont, dass diese gerne zusätzlich zu den geforderten 650 Euro tabellenwirksame Lohnerhöhung ausgezahlt werden kann, aber nicht als Kompensation für niedrigere tabellenwirksame Lohnerhöhungen dienen darf. Wenn diese Einmalzahlung nun von der EVG-Führung in die Zahlen der prozentualen Lohnerhöhung eingerechnet wird, ist das Augenwischerei.
      In den sozialen Medien zeigt sich, dass viele Kolleginnen und Kollegen (selbst diejenigen, die profitieren würden) wütend darüber sind, dass die geplante Strukturanpassung zu einer Spaltung der Belegschaft führt, da sie nur einem Teil der Belegschaft zugute kommt. Dabei hatte die EVG in der Tarifrunde sogar den Slogan “Gemeinsam geht mehr” und später “Gemeinsam bleibt gemeinsam” aufgestellt, was nun als Verhöhnung aufgefasst wird…“ Beitrag vom 29. Juli 2023 bei der Sol externer Link von Sascha Staničić (Sol-Bundessprecher), Jonas Grampp (Mitglied der EVG-Ortsjugendleitung Berlin und der Gesamtjugendvertretung der DB Netz AG*) und Ronald Luther (EVG-Mitglied)
    • Bahn-Schlichtung: Mit sehr langer Laufzeit. Nach der Annahme des Bahn-Schlichterspruchs durch die EVG dürfte die Urabstimmung Formsache sein
      „… Doch genau in diesen beiden Punkten, Laufzeit und Termin der Lohnerhöhung, hat sich die Bahn in der Schlichtung weitgehend durchgesetzt. Die EVG-Führung wird ihren Mitgliedern jetzt erklären müssen, warum sie vor allem wegen dieser beiden Streitfragen zunächst einen unbefristeten Streik einleiten wollte und knapp einen Monat später einknickt. Allerdings ist nicht davon auszugehen, dass in der jetzt beginnenden Urabstimmung die Annahme des Schlichterspruchs gestoppt wird. Vor allem die darin vorgesehene baldige Auszahlung der abgabenfreien »Inflationsausgleichsprämie« wird viele Mitglieder zur Zustimmung bewegen. Der bevorstehende Tarifabschluss bewegt sich ungefähr in dem Rahmen, der auch für den öffentlichen Dienst des Bundes und der Kommunen im April 2023 vereinbart wurde. Allerdings hatte die EVG 2021 im Schatten der Coronakrise im »Bündnis für unsere Bahn« einem Tarifvertrag zugestimmt, der deutliche Reallohnverluste beinhaltete, die durch die später einsetzende hohe Inflation noch drastisch verstärkt wurden. In den laufenden Tarifverhandlungen hatte die EVG daher stets von einem notwendigen »Nachholeffekt« gesprochen und damit auch ihre Ausgangsforderung von 650 Euro mehr pro Monat bei einer Laufzeit von einem Jahr begründet. Doch davon kann bei dem jetzt vorliegenden Schlichterspruch keine Rede sein…“ Artikel von Rainer Balcerowiak vom 28.07.2023 in ND online externer Link
    • EVG übt Kniefall
      Schon wieder: ein Kotau. Nicht einfach, die Contenance dabei zu wahren. Der DGB-Eisenbahnergewerkschaft EVG eilt längst der Ruf voraus, vor allem eins zu sein: handzahm und konfliktscheu. Prompt bestätigt am Mittwoch abend durch den Schlichterspruch im lauen Tarifsparring zwischen DB AG und EVG. Was besagt das Sprüchlein? Im Kern ein zweistufiges Entgeltplus von 410 Euro für die meisten Kolleginnen und Kollegen bei einer Laufzeit von 25 Monaten. Mickrig, bestenfalls, trotz einmaliger »Inflationsausgleichsprämie«. Weil weit entfernt von der ursprünglichen Forderung: Minimum 650 Euro bei maximal zwölf Monaten. Und, noch ärger, die »Empfehlung« aus der Schlichterei weicht nur geringfügig ab vom letzten DB-Tarifangebot (400 Euro, 27 Monate Laufzeit). Einigermaßen blamabel für den EVG-Chefverhandler Kristian Loroch. Der es indes versteht, wortakrobatisch die Schlappe, sprich den ausgedealten Reallohnverlust, umzudeuten; der Schlichterspruch sei nur »augenscheinlich nah dran« am DB-Angebot. Soso. Folglich wünscht sich Loroch Zustimmung durch Bundesvorstand und Belegschaft…“ Kommentar von Oliver Rast in der jungen Welt vom 28.07.2023 externer Link
    • Fauler Kompromiss. Konzernführung und Gewerkschaft begrüßen Schlichterspruch im Tarifstreit bei Deutscher Bahn
      „… Das letzte Wort haben allerdings die Werktätigen mittels Urabstimmung. Kippen sie die Vorgabe, könnte es im Spätsommer doch noch zu unbefristeten Arbeitskampfmaßnahmen kommen. Ein Aufstand der Gewerkschaftsmitglieder gegen die eigene Führung erscheint jedoch höchst unwahrscheinlich, womit ein Tarifabschluss ziemlich sicher bis Ende August erfolgen wird. Laut Urteil von EVG-Verhandlungsführer Kristian Loroch hat die erzielte Lösung »klare Stärken«, wie er in einer schriftlichen Stellungnahme erklärte. Für die »allergrößte Zahl« der Mitarbeiter bedeute diese angeblich ein »dauerhaftes Lohnplus im zweistelligen Bereich«. Zu besagtem Betrag – 200 Euro im Dezember, 210 Euro im August 2024 – käme ein »strukturelles Lohnplus für alle Funktionsgruppen« sowie zusätzlich von durchschnittlich 100 Euro monatlich für bislang besonders schlecht bezahltes Personal in der Instandhaltung, den Werkstätten, Stellwerken und beim Service im Zug und am Bahnhof. In der Spitze ergäben sich für einzelne Tätigkeiten damit Steigerungen von 22 bis 30 Prozent…“ Artikel von Ralf Wurzbache in der jungen Welt vom 28.07.2023 externer Link
    • Nicht offensiv genug
      Dass Gewerkschaften als brüllende Tiger in Tarifverhandlungen hineingehen und dann als Bettvorleger landen, ist leider keine Seltenheit. Wobei die Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG) in früheren Jahren in der Regel bereits zu Beginn von Verhandlungen ihre »sozialpartnerschaftliche Verantwortung« betonte. Das war diesmal anders. (…) Doch schnell wurde klar, dass dieses Getöse nicht ernst gemeint war. Statt den Konzern mit der Urabstimmung und weiteren Streiks massiv unter Druck zu setzen, suchte man nach einer Exit-Strategie und stimmte dem Vorschlag der Bahn zu einer Schlichtung postwendend zu. Damit war die Luft aus diesem zeitweise recht zugespitzt wirkenden Konflikt schlagartig raus. Natürlich bedeutet der voraussichtliche Abschluss für viele Beschäftigte bei der Bahn eine spürbare Verbesserung, sowohl die Tabellenentgelte als auch die Einmalzahlung betreffend. Aber etwas genauer betrachtet reicht er bei weitem nicht aus, um die Lohneinbußen in den vergangenen zwei Jahren auszugleichen. Offensive Tarifpolitik sieht jedenfalls anders aus.“ Kommentar von Rainer Balcerowiak vom 27.07.2023 in ND online externer Link
    • Bahn-Tarifkampf: Stimmt gegen den Schlichterspruch und für unbefristeten Streik!
      „… Die EVG hat angekündigt, dass über den Schlichtungsvorschlag eine Urabstimmung stattfinden soll, und schickt nun ihre Funktionäre durch die Betriebe und Werkstätten, um Beschäftigte einzuschüchtern und ihnen zu drohen, dass bei einer Ablehnung auch die Inflationsausgleichzahlung verloren gehe. Doch das wird ihr nicht leichtfallen. Die Wut über diese Erpressung und die Rolle der EVG ist groß. Auf Facebook und Twitter häufen sich wütende Kommentare…“ Beitrag von Ulrich Rippert vom 28. Juli 2023 bei wsws externer Link
    • EVG Schlichtung: Kompromiss gegen das Interesse der Beschäftigten
      Diese Woche wurde der Schlichterspruch der Verhandlungen zwischen der EVG und der DB bekanntgegeben. Dieser wird sowohl von der Kapitalseite als auch der Führung der EVG begrüßt, obwohl die gewerkschaftlichen Forderungen deutlich unterwandert werden…“ Beitrag von Kim Nowak vom 27. Juli 2023 bei Klasse Gegen Klasse externer Link
  • Die Schlichtungsschlussempfehlung liegt vor und wird von der Bahn wie EVG gelobt. Kommentare folgen, aber es steht fest: Mit Streik wäre mehr drin…
    • EVG-Verhandlungsführer Kristian Loroch zur Schlichtungsschlussempfehlung
      Die aktuelle Schlichtungsschlussempfehlung im Tarifkonflikt der EVG und der DB AG kommentiert EVG-Tarifvorstand Kristian Loroch als zuständiger Verhandlungsführer (…) Für uns als EVG sehe ich in der Schlichtungsschlussempfehlung klare Stärken. Hervorzuheben ist, dass in der Laufzeit eine dauerhafte wirksame Entgelterhöhung erreicht wird. Das bedeutet für die allergrößte Zahl unserer Mitgliedschaft ein dauerhaftes Lohnplus im zweistelligen Bereich. Das ist eine Erhöhung, die es in dieser Größenordnung in Deutschland seit Jahrzehnten nicht gab – das haben unsere Kolleginnen und Kollegen mehr als verdient.
      Der Arbeitgeber muss laut Schlichtungsschlussempfehlung weitere Verbesserungen umsetzen. Dabei sind die für uns als EVG wichtigsten Punkte: Entgelt, strukturelle Entgelterhöhungen – ein Ergebnis, das für alle solidarisch ist.
          Entgelt-Erhöhung in fast allen Bereichen um 410 Euro. Umgesetzt wird in zwei Stufen mit jeweiligem Festbetrag: Stufe eins 200 Euro im Dezember 2023 und Stufe zwei im August 2024 um 210 Euro.
          Einmalzahlung, damit unsere Kolleginnen und Kollegen schnell Geld kriegen. Auszahlung in von 2.850 Euro als steuerfreie Inflationsausgleichsprämie im Oktober 2023.
          Strukturelle Entgelterhöhung kommt für fast 70.000 Kolleginnen und Kollegen. Verschiedene Funktionsgruppen / Berufsgruppen bekommen durchschnittlich nochmal 100 Euro monatlich dazu.
          Keine Spaltung, alle Berufsgruppen sind im Tarifabschluss einbezogen. Wir konnten Spaltung durch Ausgrenzung verhindern.
          Verkürzung der Laufzeit von 27 auf 25 Monate. Das bedeutet, dass die neue Tarifrunde bereits in 20 Monaten startet. (…)
      Stolz sind wir außerdem, dass es überwiegend gelungen ist, die über 30-jährige Lohnungleichheit zwischen Ost und West zu beenden und dass die Mindestlohnproblematik gelöst wurde. (…) Wegen dieser Punkte und vieler anderer Details empfiehlt die Schlichtungs-Kommission der EVG dem Bundesvorstand die Annahme der Schlichtungsschlussempfehlung als Gesamtpaket, vorbehaltlich der anstehenden Urabstimmung.“
      Wie geht es nun weiter? Am Freitag tagt der EVG-Bundesvorstand als höchstes Gremium zum Thema Schlichtungsschlussempfehlung. Das letzte Wort haben unsere Mitglieder in der Urabstimmung. Bis Ende August entscheiden 110.000 bei der DB AG beschäftigten EVG-Mitglieder, für die Schlichtungsschlussempfehlung oder für unbefristeten Streik. Das Ergebnis der Urabstimmung wird am 28. August erwartet.“ EVG-Meldung vom 26. Juli 2023 externer Link
    • Schlichtung zwischen DB und EVG endet mit Einigungsempfehlung
      410 Euro mehr, 25 Monate Laufzeit, 2.850 Euro Inflationsausgleichsprämie, weitere strukturelle Entgelt-Verbesserungen • Seiler: „Wir begrüßen die Empfehlung des Schlichtungsteams, auch wenn wir damit an die absolute Grenze des wirtschaftlich Machbaren gehen.“ • Gremien und EVG-Mitglieder stimmen nun ab
      Die Schlichtung zwischen DB und EVG ist heute mit einer Einigungsempfehlung des Schlichtungsteams zu Ende gegangen. Beide Tarifparteien werden ihren zuständigen Gremien empfehlen, diesen Lösungsvorschlag anzunehmen. Im Anschluss folgt bis 28. August die Urabstimmung der EVG, bei der dann noch die Gewerkschaftsmitglieder über das Ergebnis der Schlichtung abstimmen. Ein Tarifabschluss könnte somit Ende August vorliegen. Das sind die Eckdaten der Einigungsempfehlung: Für alle gäbe es eine steuer- und abgabenfreie Inflationsausgleichsprämie von 2.850 Euro noch im Oktober. Die Beschäftigten im Bereich Schiene und Bus sollen eine Lohnerhöhung von 410 Euro in zwei Schritten erhalten. Außerdem würden zum Ende der Laufzeit weitere strukturelle Entgelt-Verbesserungen für bahnspezifische Schlüsselberufe kommen. Heißt konkret: Eine zusätzliche Lohnerhöhung für Mitarbeitende in der Instandhaltung, den Werkstätten und Stellwerken sowie im Service im Zug und am Bahnhof. Die Laufzeit soll 25 Monate betragen…“ Pressemitteilung vom 26. Juli 2023 externer Link bei deutschebahn.com mit weiteren Details
  • Bahn-Schlichtung beginnt voraussichtlich am 17.7. und schließt bis zum 31.7. Streiks aus: Schulferien „gerettet“, Erzwingungsstreik verhindert? 
    • Bahnvernetzung: „Warum wir die Schlichtung und ihr Ergebnis ablehnen und für einen gemeinsamen Kampf von GDL und EVG sind“ 
      Die Deutsche Bahn AG hat nach dem Scheitern der Tarifverhandlungen mit der EVG eine Schlichtung vorgeschlagen – der BuVo folgte mehrheitlich der Empfehlung des Vorstandes darauf einzugehen. Das Ergebnis der Schlichtung soll danach urabgestimmt werden. Wir lehnen das ab und sagen:
      – Nein zur Schlichtung! Das Verfahren ist bereits formal undemokratisch. Am Ende reichen 25 % aller abstimmenden EVG-Mitglieder um das Ergebnis anzunehmen, während es 75% ablehnen müssen, um in einen Erzwingungsstreik zu treten. Kolleg:innen, die unter den EVG-Tarifvertrag fallen, werden ausgeschlossen, wenn sie in der GDL oder in keiner Gewerkschaft sind.
      – Wir fordern den Abbruch des Verfahrens und eine Urabstimmung JETZT und schnellstmöglich über den Erzwingungsstreik – und zwar bei allen Unternehmen, für die verhandelt wurde und wird. Der Transdev-Abschluss kann nicht das Ziel sein – Keine Kompromisse und keine Verschlechterung: 12 %, mindestens 650 Euro, 1 Jahr Laufzeit! Das Schlichtungsverfahren bedeutet weitere Geheimgespräche und Intransparenz hinter verschlossenen Türen. Wir geben in so einem Verfahren nicht nur die Kontrolle an gewerkschaftliche Verhandlungsführer:innen ab, die wir auch schon nicht wählen können, sondern auch an Schlichter:innen aus der Politik, die die immer auch das „Wohl des Konzerns“ im Auge behalten werden.
      – Anstatt uns Gegeneinader aufzustacheln und spalten zu lassen treten wir für die Zusammenarbeit zwischen EVG- und GDL-Kolleg:innen ein. Es braucht den unmittelbaren gemeinsamen Streik von beiden Gewerkschaften, dass kann nur von uns Bahner:innen selbst kommen, weder Burkert, noch Weselsky wollen das.
      – Statt einem undemokratischen Schlichtungsverfahren, das immer auch die Leiden des Managements berücksichtigen muss, brauchen wir einen Streik, der unter unserer direkten Kontrolle liegt. Auch wenn es diesmal viel transparenter läuft als 2020 ist das trotzdem nicht genug. Tarifkommission und zu bildende Streikkomitees müssen direkt wähl- und abwählbar sowie rechenschaftspflichtig sein, auf Betriebsversammlungen muss abgestimmt werden, wie gekämpft wird. Annahme / Ablehnung des Ergebnisses nach einfacher Mehrheit! Volle Transparenz: Wir wollen Einsicht in aller Verträge und Verhandlungsstände mit allen Unternehmen und Gewerkschaften.
      – Binden wir Reisende und Pendler:innen besser ein! Es braucht eine Kampagne unter Fahrgästen und die Forderungen, dass nicht sie mit Fahrpreiserhöhungen die Zeche zahlen. Wir müssen klar machen, dass höhere Löhne für das Bahnpersonal eine höhere Qualität für den Bahnbetrieb bedeutet. Der DGB steht hier in der Verantwortung eine Solidaritätskampagne zu fahren, die allen klar macht, warum der Streik der Bahner:innen unterstützt werden muss! Keine Abmahnung für Kolleg:innen, die wegen bestreikten Züge nicht zur Arbeit kommen! Genauso müssen EVG und GDL Arbeitskämpfe anderer Gewerkschaften unterstützen!Erklärung von Bahnvernetzung vom 5. Juli 2023 externer Link und zuvor:

      • Zur EVG-Tarifrunde: Für eine Urabstimmung – Kein Abschluss ohne die Mitglieder
        Die Tarifrunde zwischen EVG und 50 Bahnunternehmen ist insbesondere bei der DB AG an einem Scheideweg. Aus der BTK (Bundestarfkommission) ist zu hören, dass die Verhandlungen scheitern könnten. Gut so! Dieser Konzern hat es nicht anders verdient. Statt weiteren Verhandlungen (im Hinterzimmer) fordern wir:
        – Einleitung der Urabstimmung, Eintritt für einen Erzwingungsstreik! Die EVG -Führung ist hier zurückhaltend: Mitglieder können Druck machen mit Unterschriftenlisten und Diskussionen in Betriebsgruppen!
        – Volle Transparenz! Öffentliche Verhandlungen anstatt Gespräche am kleinen Tisch, die oft genug Tatsachen schafften!
        – Keine Annahme ohne die Mitglieder! Verbindliche Abstimmung über den Tarifvertrag mit einfacher Mehrheit!
        – Für Streikversammlungen in allen Betrieben mit verbindlichen Abstimmungen für die BTK: Wie lange streiken? Was muss in die Verhandlung getragen werden? – Für die jederzeitige Wähl- und Abwähbarkeit der Tarifkommission!
        – Für einen gemeinsamen Kampf mit von GDL und EVG – in allem Betrieben – Warum keine Übernahme der Forderungen der jeweils anderen? GDL: + 650 Euro! EVG: 35 Stunden Woche!“ Erklärung ohne Datum auf der Startseite von Bahnvernetzung.de externer Link, dem Zusammenschluss klassenkämpferischer Eisenbahner:innen
    • Zum heute beginnenden Schlichtungsverfahren: Schlichtung zwischen »Streikverhinderungsinstrument« und McKinsey der Tarifparteien
      Unter Linken ist die Schlichtung von Tarifkonflikten unbeliebt: Was ist dran am Vorwurf Streikverhinderungsinstrument?
      Kein Bahnstreik in den Sommerferien! Die Nachricht sorgte bei vielen für Erleichterung. Ab Montag nun suchen die Arbeitsrechtlerin und ehemalige Landespolitikerin Heide Pfarr (SPD) und der frühere CDU-Bundesinnenminister Thomas de Maizière als Schlichter nach einer Lösung in dem seit Monaten andauernden Tarifstreit zwischen der Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG) und der Deutschen Bahn. Ein Schlichtungsergebnis soll bis spätestens 31. Juli vorliegen. Bis dahin gilt eine »Friedenspflicht«. Die EVG will aber auch danach, bis zum Abschluss der Urabstimmung Ende August nicht streiken. Beruhigend für Bahnreisende. Doch auch für Bahnbeschäftigte? Warum gehen Gewerkschaften in die Schlichtung, statt mit Streiks Druck zu machen?
      Der Vorschlag für eine Schlichtung kam vom Bahnvorstand. Die EVG hätte darauf nicht eingehen müssen. Und stattdessen wie geplant in die Urabstimmung für einen unbefristeten Streik eintreten können. Anders als im öffentlichen Dienst oder in der Baubranche gibt es bei der Deutschen Bahn keinen »Einlassungszwang«, also eine Schlichtung, die eine Seite diktieren kann. Die EVG begründet ihre Zustimmung mit Rücksicht auf die Reisenden, die sie in der Urlaubszeit nicht belasten will. Zudem soll damit Interesse an einem baldigen Abschluss signalisiert werden. »Die Schlichtung kann ein Mittel sein, um Zeit zu gewinnen«, erläutert Arbeitsrechtler Wolfgang Däubler dem »nd«. Zum Beispiel, weil die Sommerferien vor der Tür stehen, was die eigene Mobilisierung erschwert. Er sieht aber noch einen weiteren Grund: »Streiks, die viele Menschen treffen, wie bei der Bahn, werden immer auch in der Öffentlichkeit gewonnen.« Und in der Ferienzeit kippt die Stimmung schnell. (…)
      So unterschiedlich die Regelungen sind, eines haben sie gemeinsam: Sie sind eine freiwillige Entscheidung der Tarifparteien. Damit auch kündbar und veränderbar. Eine staatliche Zwangsschlichtung wie in der Weimarer Republik gibt es nicht mehr. Auch wenn sich das manche Streikgegner wünschen würden. Durch eine Schlichtung geben die Tarifparteien dennoch die Steuerung ab. (…) Nach Einschätzung von Däubler kann darin aber auch ein taktisches Moment liegen. Er will Schlichtungsverfahren nicht verteufeln, hat selbst ein paar Mal Tarifkonflikte geschlichtet, bei der Bremer Spielbank oder vor Jahren beim RBB. Aber die Verschiebung von Verantwortung kann auch nützlich sein: »Was von fremder Seite vorgeschlagen wird, können die Verhandlungsführer besser gegenüber ihrer Mitgliedschaft verkaufen«, erklärt der Jurist. »Das Ergebnis lässt sich leichter durchsetzen.« Anders gesagt: Kröten schlucken sich so leichter. Das gilt freilich für beide Seiten, Gewerkschaften wie Arbeitgeber.
      Einen Schlichterspruch kann man nur schwer beiseiteschieben. Wer eigentlich auf die Barrikaden will, für den liegt genau darin das Problem. Unter linken Gewerkschaftern sind Schlichtungen daher weniger beliebt. Sie gelten als »Streikverhinderungsinstrument«. Nach Däublers Meinung haben Arbeitgeber daran grundsätzlich mehr Interesse. (…) Aber auch auf der Gewerkschaftsseite sieht er Gründe. Da wären zum einen die Kosten: »Streik ist teuer.« Und außerdem seien Gewerkschaften hierzulande »ja auch nicht zuvorderst auf Kampf gepolt«. (…)
      Ist mit Schlichtungsbeginn bei der Bahn der Tarifkonflikt also quasi gelaufen? Wahrscheinlich. Allerdings muss das Schlichtungsergebnis in einer Urabstimmung bei den Mitgliedern bestehen. Fällt es durch, hat die EVG für den Herbst unbefristete Streiks in Aussicht gestellt. Die Gewerkschaft hat damit einer zu weitgehenden Schlichtungsdynamik Grenzen gesetzt. »Wenn sich bei der Urabstimmung 75 Prozent unserer teilnehmenden Mitglieder für einen unbefristeten Arbeitskampf aussprechen, werden wir das Schlichtungsergebnis nicht akzeptieren und weiterkämpfen«, erklärt Verhandlungsführerin Cosima Ingenschay. Das ist ein hohes Quorum. Andererseits braucht ein Streik auch breite Unterstützung, damit er nicht mit einer Niederlage endet.“ Artikel von Ines Wallrodt vom 14.07.2023 im ND online externer Link („Schlichtung: Warum sich die Bahngewerkschaft darauf einlässt“)
    • Schlichter:innen bestimmt – Bundesvorstand entscheidet am 11.07. über Schlichtungsvereinbarung
      Die Verhandlungen über eine Schlichtungsvereinbarung waren erfolgreich. Wir haben uns am Dienstag, den 4.7.2023, mit der Deutschen Bahn auf ein Verfahren verständigt, wie die Schlichtung durchgeführt werden soll. Jetzt muss der Bundesvorstand am 11.7.2023 dazu sein Votum abgeben. Stimmt der Bundesvorstand zu, beginnt die Schlichtung am 17.7.2023. Für die EVG schlichtet die Juristin und Politikerin Prof. Dr. Heide Pfarr, für die DB AG der Politiker Dr. Thomas de Maizere. Spätestens am 31.7.2023 soll das Schlichtungsergebnis vorliegen. Für die Dauer der Schlichtung wurde Vertraulichkeit vereinbart. Während der Schlichtung wird es keine Streiks geben, damit die Schlichterin und der Schlichter ihre Arbeit unbeeinflusst und unabhängig erledigen können. Liegt das Ergebnis der Schlichtung vor, startet im August die Urabstimmung. Um während der Urlaubszeit möglichst vielen die Teilnahme zu ermöglichen, wird die Urabstimmung voraussichtlich vier Wochen dauern. Je nach Ergebnis haben wir einen Abschluss oder gehen in den unbefristeten Arbeitskampf.“ EVG-Mitteilung vom 05. Juli 2023 externer Link
    • Tarifkonflikt bei der Bahn ohne Ende? Statt Schlichtung: Urabstimmung über Erzwingungsstreik jetzt einleiten!
      „… Statt die angekündigte Urabstimmung nun zügig umzusetzen, lässt sich die EVG-Führung auf ein Schlichtungsverfahren ein, das erfahrungsgemäß nur den Arbeitgebern hilft. Stattdessen gab die EVG-Führung am 20. Juni bekannt, sich mit der privaten Transdev-Gruppe, nach der Deutschen Bahn AG (DB) das größte EVU in Deutschland, auf einen Tarifvertrag (TV) geeinigt zu haben. Die Lohnerhöhung soll insgesamt 420 Euro bei einer Laufzeit des Tarifvertrages von 21 Monaten betragen! Nachwuchskräfte erhalten 220 Euro mehr im Monat. Zusätzlich wird eine Inflationsausgleichsprämie von bis zu 1400 Euro ausgezahlt. Weiterhin sollen die Zulagen um insgesamt zehn Prozent angehoben und der Nachtarbeitszeitraum von zwanzig bis sechs Uhr ausgedehnt werden. Die Lohnerhöhung erfolgt dabei nicht auf einen Schlag und rückwirkend ab dem Zeitpunkt des Ablaufs des alten TV. Stattdessen steigen die Entgelte in zwei Schritten erst ab dem 01. November 2023 um 290 Euro und ab dem 01. August 2024 um weitere 130 Euro. Nachwuchskräfte erhalten analog 150 Euro und 70 Euro. Ähnliche Abschlüsse erreichte die EVG inzwischen bei weiteren privaten EVU. Damit liegen die Ergebnisse weit entfernt von den ursprünglichen Forderungen der EVG, die angesichts der drastisch steigenden Inflation und der Gehaltsverluste infolge der letzten Tarifrunde von den EVG-Mitgliedern breit unterstützt werden.
      Faule Kompromisse
      Dessen ungeachtet forderte die stellvertretende Vorsitzende der EVG, Cosima Ingenschay, die DB auf, dem Beispiel zu folgen: “Hier macht die Branche deutlich, was nötig ist, um die Leistungen der Beschäftigten auch finanziell zu honorieren. Daran sollte sich die DB AG ein Beispiel nehmen.” Deutlich wird mit dieser Aussage, dass die EVG bei der DB einen ähnlichen Tarifabschluss wie bei Transdev erreichen möchte. (…)
      Allerdings wurde in dem Zusammenhang bekannt, dass die EVG-Verhandler*innen der DB angeboten hatten, Verschlechterungen bei den Beschäftigten der Busgesellschaft, der Dienstleister der DB und der DB Cargo zu akzeptieren. Während der Tarifverhandlungen hatte die DB gefordert, die Folgen des hohen Konkurrenzdrucks und der damit einhergehenden angespannten wirtschaftlichen Situation in den Bereichen auf die Beschäftigten abzuwälzen. So sollten die Bereiche Busse, die Dienstleister der DB und die DB Cargo aus der Tarifrunde ausgeklammert werden mit dem Ziel, hier schlechtere Tarifergebnisse durchzusetzen. Um das zu verhindern stimmte die EVG-Tk nun zu, dass die Busfahrer*innen eine Stunde mehr arbeiten sollen. Die Beschäftigten in den Werkstätten und der Instandhaltung hingegen würden zukünftig die Waschzeiten nach der Arbeitszeit mit Geld ausgeglichen und die Dienstkleidungsträger*innen die Umkleidezeit außerhalb der Arbeitszeit pauschal bezahlt bekommen. Bei DB Cargo wiederum sollten freiwillige Modelle zur Flexibilisierung eingeführt werden. Mit diesen Zugeständnissen wären die Slogans der EVG in der Tarifrunde “Gemeinsam geht mehr” und “Gemeinsam bleibt gemeinsam” leere Versprechen!
      Schlichtung statt Streik?
      Mit der Erklärung des Scheiterns der Tarifverhandlungen wurde seitens der EVG-Führung verkündet, damit seien auch alle Verschlechterungen wie für die Busfahrer*innen erst mal hinfällig: “Da die Verhandlungen nun aber für gescheitert erklärt wurden, sind die Kompromisse vorerst vom Tisch.” Sie dürfen bei nächsten Verhandlungen gar nicht wieder auf den Tisch kommen.  Und diese Verhandlungen sind schneller da als gedacht. (…)
      Statt in einer Schlichtung den Tarifabschluss bei Transdev auf die DB zu übertragen sollte die EVG wie ursprünglich angekündigt eine unmittelbare Urabstimmung aller EVG-Mitglieder durchführen. Zum einen bei Transdev und den anderen Unternehmen, wo es eine Einigung gibt, über diese Einigung. ZUm anderen bei der DB über einen unbefristeten Erzwingungsstreik zur Durchsetzung der ursprünglichen Forderungen nach 12 Prozent Lohnerhöhung, aber mindestens 650 Euro bei einer Tarifvertragslaufzeit von 12 Monaten einleiten. Die Unterzeichnung der Tarifverträge bei Transdev und allen anderen EVU muss sofort gestoppt werden!...“ Artikel von Ronald Luther, EVG-Mitglied in Berlin, am 4. Juli 2023 bei der SOL externer Link, siehe auch:
    • EVG ruft zu Urabstimmung auf und … akzeptiert Schlichtungsverfahren
      „… Unannehmbar war dieses „Angebot“ des Bahn-Vorstandes aber nur für die große Mehrheit der Tarifkommission, während der Vorstand der EVG sich für die Annahme aussprach. Doch die Tarifkommission konnte sich gegen den Verhandlungsführer Kristian Loroch und den Vorstand durchsetzen. Ein Vorgang, der in der deutschen Gewerkschaftslandschaft nicht häufig vorkommt. Er zeigt: es ist viel Druck im Kessel. (…) Mit dem Beschluss, dem Vorstand der Bahn zu folgen, ist zunächst jede Dynamik aus der Tarifrunde genommen worden. Damit sind die Mitglieder wieder in die Rolle von Zuschauer:innen zurückversetzt worden. Über das Ergebnis der Schlichtung soll von den Mitgliedern in einer Urabstimmung befunden werden. Die Gefahr besteht, dass der EVG-Vorstand empfiehlt, einen Schlichtungsspruch zu akzeptieren, der keine wesentliche Forderung der Gewerkschaft erfüllt. Dagegen sollten die aktiven Teile jetzt mobil machen. Wenn der Schlichtungsspruch den Forderungen nicht entspricht, muss er abgelehnt werden. Der EVG-Vorstand scheint seine neue Rolle als kämpferischer Gegenpol zum DB-Vorstand noch immer nicht gefunden zu haben. Bisher gab es vereinzelte Mobilisierungen, aber keine erkennbare Strategie, wie der Bahn-Vorstand wirklich unter Druck gesetzt werden kann. Dies ist auch in der Zustimmung zur Schlichtung zum Ausdruck gekommen. Dagegen sind jetzt eine breite aktuelle Information der Mitglieder und ihre Einbeziehung in die Entscheidungsfindung notwendig (…) Einmal mehr ist eine politische Offensive zur Unterstützung der Tarifrunde der Eisenbahner:innen erforderlich. Die zarten ersten Ansätze für Bündnisse mit der Klimagerechtigkeitsbewegung und Bahnverbraucherinitiativen sollten gestärkt werden.“ Kommentar von Helmut Born am 04.07.2023 bei der SOL externer Link, siehe weitere Kritik hier unten:
  • EVG-Bundesvorstand entscheidet – trotz Urabstimmung – für Schlichtung mit DB: Auf Grundlage der anderen Abschlüsse über 420 Euro bei einer Laufzeit von 21 Monaten!? 
    • Offener Brief der EVG-Betriebsgruppe DB Systel Frankfurt a.M.: „Auseinandersetzung gegen den Arbeitgeber konfrontativer führen!“ 
      „… Wir sind erleichtert darüber, dass die Tarifkommission dem Bundesvorstand mit großer Mehrheit empfohlen hat, die Tarifverhandlungen für gescheitert zu erklären, der Bundesvorstand sich dieser Einschätzung einstimmig angeschlossen hat und nun die Urabstimmung einleitet. Allerdings sind wir überrascht über das jetzt zustande gekommene Schlichtungsverfahren. Mit unserem Schreiben möchten wir euch unsere solidarische Kritik zum Vorgehen mitteilen.
      Für uns als EVG-Betriebsgruppe Frankfurt der DB Systel GmbH ist das Angebot der DB AG weiterhin nicht annehmbar, wir schließen uns den Worten unseres Vorsitzenden Martin Burkert an: „Das ist zu wenig und zu spät.“ Vor allem die Laufzeit und die tabellarisch erst sehr spät wirksame Lohnerhöhung können und wollen wir so nicht hinnehmen. Für uns bedeutet dieses Angebot weiterhin einen deutlichen Reallohnverlust. Zu unserem großen Bedauern ist der Inflationsausgleich in Form der Einmalzahlung nun doch enthalten. Wir möchten nochmals darauf hinweisen, dass nur der Konzern von der Einmalzahlung profitiert, da weder Sozialabgaben noch Steuern fällig werden. Der Effekt der Einmalzahlung wird kurzfristig verpuffen.
      Zu unserem Erstaunen erwähnte Martin einen Tag nach der Erklärung des Scheiterns der Tarifverhandlungen in der Presse, dass wir uns einer Schlichtung „nicht verwehren“ würden. Unser Stand aus dem Bundesvorstand war, dass wir die Schlichtung nicht anbieten und die Urabstimmung ohne weiteres Geplänkel – abgesehen von Warnstreiks – durchführen. Die Sprachregelung war, dass wir – sofern der Arbeitgeber eine Schlichtung vorschlägt – dieses prüfen. Am Donnerstag beschloss der Bundesvorstand jedoch mehrheitlich die Durchführung eines Schlichtungsverfahrens. Dieses Vorgehen verstärkt die bei uns negativen Eindrücke, die wir bei dem Verlauf der Tarifverhandlungen leider gewonnen haben. Unsere Verhandlungsführer:innen hatten und haben offenbar in erster Linie im Sinn, einen Streik zu verhindern und nicht etwa für uns ein optimales Ergebnis zu erreichen. (…)
      Ein weiterer gemeinsamer Streik ist bis auf den einen Aktionstag mit ver:di, bei dem wir mehr Druck hätten aufbauen können, nicht erfolgt. In dasselbe Horn wurde in der Tarifkommission geblasen, als es hieß, wir müssen auf die strapazierte Streikkasse achten. Der letzte Streik, bei dem  Streikunterstützung gewährt wurde, ist 31 Jahre her. Bei welchem anderen Streik wurde die Streikkasse denn geleert?
      Nicht akzeptabel ist es für uns auch, hier das Heft ohne Not aus der Hand zu geben. Dass EVG-intern jetzt propagiert wird „Schlichtung +  Urabstimmung – das ist direkte Mitgliederbeteiligung“ empfinden wir als zynisch und als Verdrehung der Tatsachen, denn das Votum der zentralen Tarifkommission war eindeutig. Nun hat es der Arbeitgeber wieder in der Hand, die Schlichtung zeitlich so weit hinauszuzögern, dass wir Gefahr laufen, unsere wichtigen Anliegen mit denen einer anderen Gewerkschaft vermengen zu lassen. Welche konkreten Schritte sind denn seit dem Beschluss, die Urabstimmung einzuleiten, unternommen worden? Wir fühlen uns an der Nase herumgeführt, wieder verstrich wertvolle Zeit! (…)
      Wir sind angetreten in dieser Tarifrunde, um einen gemeinsamen Tarifabschluss zu erzielen – nicht zuletzt auch auf ausdrücklichen Wunsch der Kolleg:innen aus dem NE-Bereich. Warum fallen uns dann sowohl transdev-Tarifkommission als auch der EVG-Bundesvorstand dermaßen in den Rücken? Wie weit ist es denn dann noch her mit der Solidarität, die wir uns im Februar beim Beschließen der Forderungen noch geschworen haben?
      Dies lässt nur die Schlussfolgerung zu, dass unsere Verhandlungsführer:innen einen Abschluss um jeden Preis bei der DB AG haben wollen. Falls unsere Verhandlungsführer:innen nicht bereit sein sollten, mit uns gemeinsam die Auseinandersetzung gegen den AG konfrontativer zu führen – mit allen Mitteln, die uns dazu zur Verfügung stehen –, sollten wir in letzter Konsequenz über eine alternative Mandatierung diskutieren. Andernfalls sehen wir uns nicht mehr angemessen in der Tarifauseinandersetzung vertreten…“ Offener Brief der EVG-Betriebsgruppe DB Systel Frankfurt a.M. an den Bundesvorstand der EVG dokumentiert am 4. Juli 2023 bei KlasseGegenKlasse externer Link

      • Siehe die schon etwas ältere (ohne Datum) Forderung „Zur EVG-Tarifrunde: Für eine Urabstimmung – Kein Abschluss ohne die Mitglieder“ auf der Startseite von http://bahnvernetzung.de/ externer Link
    • EVG-Bundesvorstand: Urabstimmung bleibt – Schlichtung möglich
      Der Bundesvorstand der EVG hat beschlossen, Gespräche mit der DB AG über eine Schlichtung aufzunehmen. „Wir haben nach dem Scheitern der Verhandlungen erklärt, uns gegen ein solches Verfahren nicht zu verwehren – jetzt halten wir Wort“, sagte EVG-Verhandlungsführer Kristian Loroch. „Dabei haben wir insbesondere die Reisenden im Blick, die wir in der Urlaubszeit nicht wirklich bestreiken wollen. Das würde die völlig Falschen treffen.“ Komme es zu einer Schlichtung, würde die EVG von Streiks während der Urlaubszeit möglichst absehen. An der Urabstimmung werde allerdings festgehalten. „Unsere stimmberechtigten Mitglieder bei der DB AG würden so über das Ergebnis der Schlichtung und damit auch über die Möglichkeit unbefristeter Arbeitskämpfe abstimmen. Überzeugt das Ergebnis nicht, werden unbefristete Streiks die Folge sein, ergänzte EVG-Tarifvorstand Cosima Ingenschay. „Dass wir jetzt erst einmal nicht zum Streik aufrufen, sondern zu einer Schlichtung bereit sind, zeigt, dass wir im Interesse unserer Mitglieder, die dringend mehr Geld benötigen, einen baldigen Abschluss anstreben – allerdings nicht um jeden Preis“, so Kristian Loroch. „Unser Ziel ist es, an den letzten Verhandlungsstand vor dem Scheitern anzuknüpfen. Das Ergebnis muss nun endlich überzeugen, sonst wird das nichts. Was möglich ist, haben die NE-Bahnen deutlich gemacht. Hier haben wir mittlerweile mit mehr als zehn Eisenbahnunternehmen Tarifabschlüsse erzielt, die eine Lohnerhöhung von 420 Euro bei einer Laufzeit von 21 Monaten vorsehen.“…“ EVG-Pressemitteilung vom 29.06.2023 externer Link – zur Erinnerung die ursprünglichen Forderungen (siehe den Titel des Dossiers): 12%, mindestens aber 650 Euro mehr im Monat…
    • EVG: Gegen die Schlichtung, für den Erzwingungsstreik!
      Die EVG lässt sich auf eine Schlichtung mit der Deutschen Bahn ein und setzt sich somit über die noch laufende Urabstimmung der Basismitglieder hinweg…“ Beitrag von Kim Nowak vom 29. Juni 2023 bei Klasse gegen Klasse externer Link
  • Bahn-EVG-Tarifrunde ist auch, wenn DB einen auf BILD macht und die Presse die Lobbyarbeit von DB übernimmt
  • Tarifverhandlungen mit DB AG gescheitert – Bundesvorstand der EVG beschließt Urabstimmung 
    Der Bundesvorstand der EVG teilt die Einschätzung der Zentralen Tarifkommission, die Tarifverhandlungen mit der Deutschen Bahn für gescheitert zu erklären. Einen entsprechenden Beschluss fasste das nach dem Gewerkschaftstag höchste Gremium am Donnerstagvormittag in Berlin einstimmig. „Wir haben in den schwierigen Verhandlungen mit der DB AG zahlreiche Kompromisslinien aufgezeigt und Ähnliches vom Arbeitgeber erwartet. Nach Auffassung der Kolleginnen und Kollegen kam da zu wenig“, sagte der EVG-Vorsitzende Martin Burkert nach der Sitzung des Bundesvorstandes. Insbesondere in der Frage der Lohnerhöhung gab es unüberbrückbare Differenzen. „Angesichts der immer noch hohen Inflation erwarten die Beschäftigten umgehend eine möglichst kräftige Lohnerhöhung. Die DB AG wollte aber in einem ersten Schritt nicht mehr als 200 Euro mehr zahlen und das auch erst im Dezember. Das ist zu wenig und zu spät“, so Martin Burkert. „Angesichts der unglaublich langen Laufzeit von 27 Monaten, die der neue Tarifvertrag gelten sollte, war auch der Betrag, um den die Löhne insgesamt steigen sollten, viel zu niedrig. Dass wir unsere Forderung nicht in voller Höhe durchsetzen werden, ist völlig klar, aber in die Nähe wollen wir schon kommen.“ (…) „Wir werden jetzt in die Vorbereitung der Urabstimmung gehen, mit allen damit verbundenen Folgen. Unbefristete Streiks werden dadurch möglich.“…“ EVG-Pressemitteilung vom 22.06.2023 externer Link – es klingt, als ob die lange Laufzeit von 27 Monaten bereits akzeptiert wäre…, siehe auch:

    • Zweifelhafte Streikbereitschaft
      „… Zwar dürfte das Quorum weit übertroffen werden, denn bei den Bahn-Mitarbeitern ist ziemlich viel Dampf im Kessel, und mit der gewerkschaftlichen Konkurrenz der GDL im Nacken kann sich die EVG einen allzu schlechten Tarifabschluss schlicht nicht leisten. Zudem hat die EVG bei der Transdev-Gruppe, dem nach der DB hierzulande größten Bahnunternehmen, ein paar Markierungen gesetzt hat, hinter die sie kaum noch zurückgehen kann. Der Abschluss dort beinhaltet unter anderem eine zweistufige Lohnerhöhung von insgesamt 420 Euro bei einer Laufzeit von 21 Monaten. (…) Das Zeitfenster für weitere Verhandlungen ist allerdings ziemlich groß. Das Ergebnis der Urabstimmung wird frühestens in vier bis fünf Wochen vorliegen, und die EVG schloss am Donnerstag weder die abermalige Aufnahme von Verhandlungen – was eine erneute Friedenspflicht bedeuten würde – noch den Eintritt in eine Schlichtung aus. Und wer die EVG-Führung in den vergangenen Jahren beobachtet hat, kann sich angesichts ihrer stetigen Bereitschaft zu Reallohnverzichten zum »Wohle des Unternehmens« kaum vorstellen, dass sie ernsthaft auf einen Erzwingungsstreik setzen wird. Es sei denn, der Druck der eigenen Basis zwingt sie dazu.“ Kommentar von Rainer Balcerowiak vom 22.06.2023 im ND online externer Link
  • Keine Einigung bei DB AG in Sicht
    Die Zentrale Tarifkommission hat festgestellt, dass in den laufenden Verhandlungen keine weitere Erhöhung des bisher erörterten Volumens zu erreichen ist. Sie schlägt deshalb dem Bundesvorstand vor, die Verhandlungen für gescheitert zu erklären. „Vor dem Hintergrund der seinerzeit in Fulda beschlossenen Forderungen wurde insbesondere die Laufzeit von 27 Monaten als deutlich zu lang sowie die angebotene Lohnerhöhung als zu niedrig und zu spät bewertet. Der Bundesvorstand der EVG wird am Donnerstag in Berlin das weitere Fortgehen beschließen“, sagte EVG-Verhandlungsführer Kristian Loroch.“ EVG-Pressemitteilung vom 21.06.2023 externer Link
  • „DB AG dreht ohne jede Not an der Eskalationsspirale“ – EVG will dennoch reden statt streiken
    • EVG lädt Verhandlungsspitze der Deutschen Bahn zu Gesprächen ein
      Die EVG will erneut Bewegung in die festgefahrenen Verhandlungen mit der Deutschen Bahn bringen. „Wir haben uns in den zurückliegenden Verhandlungen immer wieder kompromissbereit gezeigt, lassen uns aber vom Arbeitgeber keinen Tarifabschluss diktieren“, sagte EVG-Verhandlungsführer Kristian Loroch. Es sei wenig zielführend, wenn die Deutsche Bahn jetzt erkläre, mit der EVG nicht weiter verhandeln zu wollen. „Damit hat sie die Verhandlungen in eine Sackgasse manövriert.“ „Letztlich muss der, der den Verhandlungsraum verlässt, irgendwann auch wieder reinkommen. Wir wollen dem Arbeitgeber dazu die Tür öffnen und laden die Verhandlungsspitze der Deutschen Bahn kurzfristig zu einem Gespräch mit den EVG-Tarifvorständen Cosima Ingenschay und Kristian Loroch ein. Wir sehen durchaus Möglichkeiten, eine Basis für konstruktive Verhandlungen zu finden. Darüber wollen wir in Ruhe reden“, betonte Loroch. Die Beschäftigten hätten keinerlei Verständnis für die augenblickliche Verweigerungshaltung ihres Arbeitgebers. Die Bereitschaft zu weiteren Arbeitskämpfen sei deshalb nach wie vor hoch. „Ein Tarifabschluss wird am Ende aber immer am Verhandlungstisch erzielt. Mit unserem Gesprächsangebot könnte es gelingen, die verhärteten Fronten aufzubrechen. Wir sind dazu bereit“, so Kristian Loroch.“ Pressemitteilung vom 01. Juni 2023 externer Link
    • Tarifrunde 2023: „DB AG dreht ohne jede Not an der Eskalationsspirale“
      EVG-Verhandlungsführer Kristian Loroch hat sich „sehr besorgt“ angesichts der Entscheidung der Deutschen Bahn gezeigt, die Tarifverhandlungen mit der EVG nicht fortzusetzen zu wollen. „Die DB AG dreht ohne jede Not an der Eskalationsspirale. Wir erleben jetzt schon zum zweiten Mal, dass der Arbeitgeber einfach abreist und unsere Kolleginnen und Kollegen fassungslos zurücklässt. „Wir bewegen uns ständig auf den Arbeitgeber zu, bieten Gespräche an und wollen in Verhandlungen das Machbare und Mögliche ausloten. Das ist das Wesen von Tarifverhandlungen. Wenn sich – wie jetzt – am Verhandlungstisch erst einmal nichts mehr bewegt, bleibt uns nur, mit Warnstreiks Druck auszuüben. Die werden wir jetzt vorbereiten und den Arbeitgeber, wie auch die Öffentlichkeit, rechtzeitig informieren“, erklärte Kristian Loroch. (…) „Es ist einfach unredlich, ständig zu behaupten, es werden sensationelle 12 Prozent angeboten und deshalb müsse eine Einigung möglich sein. Tatsächlich bietet die DB AG für die nächsten zwölf Monate teilweise nicht mal 5 Prozent an. Das bedeutet für die Beschäftigten bei Bus und Bahn Reallohnverlust. Zudem werden gerade die Menschen benachteiligt, die bei der Deutschen Bahn am wenigsten verdienen. Deshalb fordern unsere Kolleginnen und Kollegen einen festen Betrag für alle, um den die Löhne monatlich steigen sollen. Und darüber wollen wir endlich verhandeln. Das geht aber nicht, wenn der Arbeitgeber ständig wegläuft“…“ EVG-PM vom 31.05.2023 externer Link
    • »Friss oder Streik« bei der Bahn: Eisenbahner lehnen neues Angebot des Konzerns ab. Streikmaßnahmen auf dem Tisch
      „… Die Strategie der Bahn laute für die Gewerkschaft »Friss oder Streik«, erklärte hingegen Loroch in der Pressekonferenz. Die Gewerkschaft sei angesichts dessen zu weiteren Arbeitskampfmaßnahmen bereit. Neben neuen Warnstreiks sei für die Eisenbahner etwa eine Urabstimmung zum unbefristeten Ausstand denkbar, erklärte EVG-Tarifvorständin Cosima Ingenschay. Die Ankündigung eines 50-Stunden-Warnstreiks konnte der Bahn Mitte des Monats bereits die Zahlung des gesetzlichen Mindestlohns ohne Aufstockung durch Zulagen abringen. Wegen des 25. Jahrestags des Bahn-Unglücks von Eschede am Sonnabend kommen EVG-Warnstreiks erst ab Montag in Frage, erklärte Loroch.“ Artikel von David Maiwald in der jungen Welt vom 1.06.2023 externer Link
    • Frage des Sitzfleischs. Tarifkonflikt: EVG und Deutsche Bahn vor weiterer Verhandlungsrunde. GDL kündigt Forderungen an
      Sitzfleisch haben die Belegschaftsvertreter jedenfalls. Seit Ende Februar ringt die Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG) mit der bundeseigenen Deutschen Bahn AG (DB) um einen Tarifabschluss. Nun scheint ein bisschen Bewegung in den Konflikt zu kommen. Kurz vor dem Pfingstwochenende hatten die DB-Verhandlungsführer während der bereits vierten Tarifrunde im osthessischen Fulda ihren »Sozialpartnern« ein nachgebessertes Angebot unterbreitet. Auf die Offerte wollte die DGB-Einzelgewerkschaft bis Dienstag abend (nach jW-Redaktionsschluss) antworten und Medien informieren, sagte gleichentags EVG-Pressesprecher Uwe Reitz zu jW. Beobachter rechnen mit fortgesetzten Gesprächen noch in dieser Woche. Was besagt das DB-Angebot für die 180.000 Beschäftigten? Im Kern das: zwölf Prozent mehr Gehalt für die unteren, zehn Prozent mehr für die mittleren und acht Prozent mehr für die oberen Einkommensgruppen. Indes nicht auf einmal, sondern in zwei Etappen – die erste erst im Dezember dieses Jahres. Ferner bietet die DB 2.850 Euro Inflationsausgleichsprämie an; 1.450 Euro voraussichtlich im Juli, weitere 1.400 Euro im November. Der Knackpunkt: alles bei einer Laufzeit von 24 Monaten. Folgerichtig hatte die EVG am vergangenen Donnerstag abend bei Bekanntgabe des erneuerten DB-Angebots reserviert reagiert. (…) Nur, wie weiter? Nach dem dritten ergebnislosen Tarifgespräch mit der DB wollte die EVG Mitte Mai einen 50stündigen Warnstreik durchführen. Pustekuchen. Kurzerhand setzte die Gewerkschaft den Ausstand aus, vorerst »auf Anraten des Arbeitsgerichts Frankfurt«. Und weil die Bahn-Bosse zugesagt hatten, endlich den Mindestlohn ohne Aufstockung mittels Zulagen im Konzern zu garantieren. Ein Teilerfolg. Aber lockerlassen darf die EVG nicht, allein aus zwei Gründen. Die Motivation sei groß, nach vormaligen »Miniabschlüssen« Tarifkonflikte offensiv zu führen, betonten ­EVGler wiederholt bei Gesprächen mit dieser Zeitung. Sollte das eigene Verhandlungsteam deutlich unterhalb der beschlossenen Forderungen bleiben, drohten Mitgliederverluste. Im Nacken sitzt der EVG zudem die Konkurrenz, die im Deutschen Beamtenbund organisierte Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL). Schließlich geht es um die Vormachtstellung im Bahnsektor. Und hier dürfte die GDL um ihren langjährigen Chef Claus Weselsky kräftig Dampf machen…“ Artikel von Oliver Rast in der jungen Welt vom 31.05.2023 externer Link
  • Streikabbruch bei der Bahn: Angriffe auf das Streikrecht zurückschlagen! EVG muss neuen Termin für Warnstreik festlegen und Urabstimmung einleiten
    „Die EVG hat den für Sonntag Abend bis Dienstag Mitternacht geplanten fünfzigstündigen Warnstreik bei der Deutschen Bahn abgesagt, nachdem die Bahn-Geschäftsleitung eine einstweilige Verfügung beantragt hatte und die zuständige Richterin am Frankfurter Arbeitsgericht deutlich gemacht hatte, dass sie dieser zustimmen wird. Unter Kolleginnen und Kollegen herrscht Enttäuschung und Verunsicherung – auch weil die EVG-Führung nicht offen und ehrlich die Gründe für den Streikabbruch kommuniziert. (…) Aus unserer Sicht ist es dringend nötig, dass sich die EVG-Führung jetzt nicht auf weitere Verhandlungen mit einem Management einlässt, dass bisher deutlich gemacht hat, dass es nicht gewillt ist, die berechtigten Forderungen der Gewerkschaft auch nur annähernd zu erfüllen. Genau deshalb war der Aufruf zum Warnstreik richtig und genau deshalb sollte die EVG eine Urabstimmung einleiten und einen Erzwingungsstreik vorbereiten (…) Gleichzeitig muss das Vorgehen von DB-Geschäftsleitung und dem Frankfurter Arbeitsgericht als das benannt werden, was es ist: ein gemeinsamer Angriff von Kapital und Staat auf das Streikrecht. Es ist nicht der erste in den Streiks der letzten Jahre. Schon beim Streik am Hamburger Hafen und den Berliner Krankenhäusern, versuchten die so genannten „Arbeitgeber“ per Gericht gegen die Streiks vorzugehen und waren damit in Hamburg auch teilweise erfolgreich. Vertreter*innen der Kapitalist*innenklasse in CDU und Arbeitgeber*innenverbänden fordern immer wieder eine Einschränkung des Streikrechts, insbesondere für die Beschäftigten der kritischen Infrastruktur. Hier sollen Streiks mit großen gesellschaftlichen Auswirkunen (übersetzt heißt das: negativen Folgen und Profiteinbrüchen für die Kapitalist*innen) als unverhältnismäßig erklärt werden und Mindestbesetzungen verpflichtend vorgeschrieben werden. Mit jedem Gerichtsentscheid, wie dem in Frankfurt, kommen die Bosse ihrem Ziel ein Stück näher. (…) Das Vorgehen der EVG-Führung in den letzten Tagen lässt nichts Gutes erahnen. Die Gefahr ist groß, dass die Tarifrunde nun in neue Verhandlungen verschleppt wird und die kampfbereiten Kolleginnen und Kollegen ausgebremst werden. Um das zu verhindern, sollten nun auf allen Ebenen Betriebsgruppen- und Gremiensitzungen einberufen werden, die sich für die sofortige Ansetzung schnellstmöglicher Termine für die Wiederholung des abgeblasenen Warnstreiks und die Einleitung der Urabstimmung aussprechen. Kolleginnen und Kollegen, die sich für einen kämpferischen Kurs der Gewerkschaft einsetzen wollen, sollten sich zusammen schließen und vernetzen. Ein Gelegenheit dafür bietet die „Bahnvernetzung“ von EVG- und GDL-Kolleg*innen: zu finden auf bahnvernetzung.de“ Beitrag von Sascha Staničić vom 16. Mai 2023 beim Solidaritäts.info externer Link, siehe auch:

    • Bahnstreik: Kein gutes Zeichen für die Beschäftigten: Der 50-Stunden-Warnstreik bei der Bahn ist kurzfristig abgesagt worden
      „Der 50-stündige Warnstreik der Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG) bei der Deutschen Bahn findet nicht statt. Nachdem die Bahn am Sonnabend einen Eilantrag beim Arbeitsgericht Frankfurt am Main mit dem Ziel der Untersagung der Arbeitsniederlegung eingereicht hatte, einigten sich die Prozessbeteiligten im Laufe der Verhandlung auf einen Vergleich, in dem sich die EVG verpflichtete, den Streik abzusagen, der am Sonntag um 22 Uhr beginnen sollte. Im Gegenzug erklärte das Unternehmen seine Bereitschaft, den gesetzlichen Mindestlohn künftig für alle Beschäftigten tariflich zu garantieren. Bei bis zu 3000 Beschäftigten des Konzerns erfolgte dies bislang nur über Zulagen. Auf dieser Grundlage sollen dann auch künftige tarifliche Lohnerhöhungen für die Beschäftigten wirksam werden und nicht mehr teilweise auf die Zulagen angerechnet werden können. Allerdings ersetzt diese Bereitschaftserklärung des Konzerns keine verbindliche Tarifvereinbarung. Die nächste Verhandlungsrunde ist für Ende Mai geplant. Dass sich die EVG mit diesem eher bescheidenen Zugeständnis zufrieden gibt, ist nur schwer nachvollziehbar, denn es betrifft nicht mal zwei Prozent der von EVG vertretenen 180 000 Tarifbeschäftigten bei der Bahn AG. Ursprünglich war die Gewerkschaft recht selbstbewusst in die Tarifrunde gestartet. Gefordert wurde – und wird offiziell noch immer – eine Erhöhung der Tabellenentgelte um zwölf Prozent, mindestens aber 650 Euro mehr im Monat, bei einer Laufzeit von zwölf Monaten. Mit einem derartigen Sockelbetrag hätte sich die Mindestlohn-Problematik ohnehin erledigt. (…) Beobachter der Gerichtsverhandlung am Sonnabend berichteten, dass die Richterin ihre Zweifel an der »Verhältnismäßigkeit« des angekündigten 50stündigen Warnstreiks angesichts des vergleichsweise geringfügigen Inhalts der jetzt formulierten Forderung mehrmals deutlich gemacht habe und auf einen Vergleich drängte. Es erschien demnach wahrscheinlich, dass der Streik vom Gericht untersagt worden wäre. Allerdings hat sich die EVG selbst in diese schwache Position gebracht – wäre der Streik für die ursprünglichen, offiziell ja noch nicht revidierten Forderungen angekündigt gewesen, hätte die Gewerkschaft sehr gute Chancen gehabt, sich vor Gericht durchzusetzen. Das zeigen frühere Versuche der Bahn, angekündigte Streiks der Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) zu unterbinden, die vor Gericht scheiterten. Für den Fortgang der Tarifgespräche verheißt das für die von der EVG vertretenen Beschäftigten nichts Gutes. Es zeichnet sich ein baldiger Abschluss ab, der weder die massiven Reallohnverluste der vergangenen beiden Jahre auch nur ansatzweise kompensiert, noch einen Puffer in Bezug auf die immer noch deutliche Inflation beinhaltet. Zumal die sang- und klanglose Absage des groß angekündigten Warnstreiks ausgesprochen demobilisierend auf die Mitglieder wirken wird.“ Artikel von Rainer Balcerowiak vom 14. Mai 2023 in Neues Deutschland online externer Link
    • Bahn-Tarifkonflikt: »Die Wut ist groß«
      Wie Eisenbahner unter den Verspätungen leiden und was kleine Brauereien zum Klimaschutz beitragen können – EVG-Vize Cosima Ingenschay im nd-Gespräch (…)
      Die Geduld der Leute ist einfach am Ende, sowohl beim Entgelt als auch bei den Arbeitsbedingungen, was ja auch zusammenhängt. Der Personalmangel ist riesig und wirkt sich auch auf die Arbeitsbedingungen derjenigen aus, die da sind. Die Kampfbereitschaft ist in der Tat sehr hoch: Unsere Mitglieder wollten noch länger streiken. (…) Der Streik sollte dazu führen, überhaupt erst mal Verhandlungsfähigkeit herzustellen. Das war bei den ersten beiden Verhandlungsterminen nämlich nicht gelungen. Mit dem Vergleich vor dem Arbeitsgericht zum Mindestlohn haben wir das geschafft. Jetzt gibt es für uns eine Verhandlungsbasis. (…) Wir fordern zwölf Monate Laufzeit und in diesen zwölf Monaten bieten sie uns überhaupt keine Steigerung in der Tabelle an. Da ist nur die Einmalzahlung. Diese Inflationsausgleichsprämie kriegen die Leute einmal und dann ist sie wieder weg. Angesichts der Preissteigerungen bei Lebensmitteln, bei Energie, bei Benzin in den vergangenen Monaten haben die Leute die 3000 Euro ja schon längst ausgegeben! (…) Die Wut ist wirklich groß. Ich komme aus dem Ruhrgebiet. Da sagt man: Die Leute haben echt den Kaffee auf. Es gibt kein Verständnis dafür, wie der Arbeitgeber gerade agiert. Denn die Leute sehen: Was da gerade angeboten wird, bedeutet deutliche Reallohnverluste. Das ist keine Antwort auf das größte Problem: dass die Leute weglaufen, weil sie woanders viel mehr verdienen, ob in der Metallbranche oder bei der Bundeswehr. Das tun die tatsächlich. Nicht, weil sie nicht gerne bei der Bahn arbeiten, sondern weil sie inzwischen existenzielle Nöte haben. (…) Die Zahl der Fahrplaneinschränkungen aufgrund von Personalmangel im letzten Jahr war enorm. Es kann immer mal sein, dass ein Lokführer oder Zugbegleiter kurzfristig ausfällt. Aber jetzt ist es schon schwierig, die normalen Schichten voll zu besetzen. Da müssen wir über Vertretung gar nicht reden. Zugbegleiter zum Beispiel müssen einmal in der Woche 40 Stunden hintereinander Ruhe haben. Inzwischen werden die Dienstpläne aber so gestrickt: Wenn Dienstende um 3:47 an der Einsatzstelle ist, fangen ab dann die 40 Stunden an zu ticken. Aber wann ist man realistisch zu Hause und kann sich tatsächlich ausruhen? In der übernächsten Nacht geht es dann wieder los. Hinzu kommt der Personalmangel in allen Bereichen der Bahn. Das macht die Leute kaputt. Durch die hohe Belastung sind die Krankheitsfälle drastisch gestiegen. Und dadurch haben die Bahnen noch weniger Personal. (…) Wir arbeiten auch mit Fridays for Future zusammen und haben uns etwa beim Klimastreik beteiligt. Bei unserer Demo zum Thema Güterverkehr im Oktober letzten Jahres hatten wir den Verband der Chemieindustrie da, Fridays for Future und die Eisenbahner. Eine witzige Kombi, die es so noch nicht gab. Anlass dafür waren Pläne der EU-Kommission, die die staatliche Unterstützung für die Gütersparte der Bahn DB Cargo infrage stellt. Klimapolitisch ist es total sinnvoll, dass die kleine Privatbrauerei ihr Bier mit einem einzelnen Güterwagen zum Großhändler schaffen kann. Der Einzelwagenverkehr erbringt 18 Prozent des gesamten Schienengüterverkehrs und ersetzt bis zu 40 000 Lkw-Fahrten täglich. Aber diese einzelnen Waggons zu ganzen Zügen zusammenzukoppeln und wieder aufzuteilen ist teuer. Dagegen Unternehmen, die ganze Güterzüge voll Waren produzieren – das kann man wirtschaftlich betreiben. Mir ist unverständlich, warum ein Tesla-Werk überhaupt ohne Bahnanschluss genehmigt wird…“ Interview von Ines Wallrodt am 19.05.2023 in ND online externer Link und zum Hintergrund:

      • DB AG (Schiene & Bus): Wir wollen schnell verhandeln – Streik ab Mittwoch wieder möglich
        Die EVG drängt die Deutsche Bahn zu einer schnellen Aufnahme von Tarifgesprächen. Nachdem beide Seiten in dem vor dem Frankfurter Arbeitsgericht geschlossenen Vergleich „ihren Willen zur konstruktiven Fortsetzung der Tarifverhandlungen zum Ausdruck gebracht“ hatten, haben wir die Deutsche Bahn kurzfristig für Dienstag zu Tarifgesprächen in kleiner Runde eingeladen…“ EVG-Pressemitteilung vom 15. Mai 2023 externer Link
      • Warnstreiks vorerst ausgesetzt
        Die DB AG hat am Samstag erklärt, dass sie unsere Forderungen zum Mindestlohn erfüllt. Auf Anraten des Arbeitsgerichts Frankfurt haben wir deshalb den Vergleich geschlossen, den Warnstreik bei der DB AG vorerst auszusetzen. Der Tarifkonflikt ist damit keineswegs beendet! Weitere Informationen folgen!EVG-Meldung vom 13. Mai 2023 externer Link
  • „Nicht die DB entscheidet, ob unsere Forderungen erfüllt sind“ –  3. bundesweiter Warnstreik der EVG 14.-16.5.2023 – derweil entscheidet sich DB für Boni für viele viele Führungskräfte…
    • Dritter bundesweiter Warnstreik der EVG angekündigt. Die Mitglieder der EVG sind aufgerufen, die Arbeit ab Sonntag, den 14.5.2023, ab 22:00 Uhr, bis einschließlich Dienstag, 16.5.2023, 24:00 Uhr niederzulegen.
      „Die EVG ruft ihre Mitglieder zu einem weiteren Arbeitskampf auf. Mit Ausnahme der Unternehmen, in denen bereits wesentliche Fortschritte in den Verhandlungen erzielt werden konnten, werden alle übrigen der insgesamt rund 50 Eisenbahn- und Verkehrsunternehmen betroffen sein. „Die meisten Arbeitgeber zögern und zaudern auch in der zweiten Verhandlungsrunde; es geht – wenn überhaupt – nur mühsam voran. Wir werden deshalb noch einmal unübersehbar signalisieren, dass die vorliegenden Angebote erheblich nachgebessert werden müssen. Da sich an den Verhandlungstischen nur wenig bewegt, wird jetzt noch einmal gestreikt“, sagte EVG-Tarifvorstand Cosima Ingenschay. (…) Vor allem im Cargo-Bereich werde der lange Ausstand spürbare Folgen und damit auch wirtschaftliche Auswirkungen haben. „Aus eigener Überzeugung scheint die Deutsche Bahn kein verhandlungsfähiges Angebot vorlegen zu wollen, offensichtlich ist dazu erheblicher Druck nötig. Deshalb setzen wir jetzt einen neuen Akzent“, so Kristian Loroch, stellv. EVG-Vorsitzender. „Unsere Tarifkommissionen haben klare Forderungen für die Tarifrunde formuliert, unsere Aufgabe ist es, diese jetzt durchzusetzen. Die Erfahrung lehrt uns, dass es insbesondere in den Angeboten der Deutschen Bahn häufig ein Hintertürchen gibt, mit dem vermeintliche Erfolge wieder in Frage gestellt werden. Das erleben wir gerade wieder beim Thema Mindestlohn. Da wird der Öffentlichkeit suggeriert, man habe doch die Forderungen der EVG erfüllt und verstehe gar nicht, warum jetzt nicht endlich verhandelt wird.“ Tatsächlich seien die Forderungen der EVG aber nicht erfüllt worden. (…) Es ist völlig unerklärlich, warum sich die Verhandlungsführer der Deutschen Bahn ständig selber Steine in den Weg legen und so für unnötigen Schwergang sorgen, zumal auch das bislang vorgelegte Angebote inakzeptabel ist, da es in keiner Weise auf die Forderungen der EVG eingeht. Schon das allein ist ein Grund für einen weiteren Warnstreik“, so Kristian Loroch. (…) „Alle Unternehmen wissen, dass sie nachlegen müssen, brauchen aber offensichtlich noch mindestens einen Streik, damit sich diese Erkenntnis bei allen Beteiligten endlich durchsetzt. Insofern werden wir den Druck aufbauen, der nötig ist, damit über unsere Forderungen verhandelt wird. Wir werden dabei aber stets die Verhältnismäßigkeit wahren“, machte EVG-Tarifvorstand Cosima Ingenschay deutlich…“ EVG-Tarifmeldung vom 11. Mai 2023 externer Link
    • Bahn-Mindestlohn: Nicht die DB entscheidet, ob unsere Forderungen erfüllt sind
      „EVG-Verhandlungsführer Kristian Loroch hat sich angesichts der jüngsten Pressemeldung der Deutschen Bahn, der Mindestlohn sei „abgeräumt, an die Presse gewandt. „Die aktuelle Verlautbarung der Deutschen Bahn zeigt das ganze Dilemma, in dem wir stecken. Nicht die DB AG entscheidet, ob sie unsere zentralen Forderungen erfüllt hat. So lange wir nicht der Auffassung sind, dass ein Angebot verhandlungsfähig ist, ist die Androhung wie auch die Durchführung eines weiteren Warnstreiks gerechtfertigt. Wir lassen uns nicht diktieren, womit wir zufrieden sein sollen, sondern behalten uns jederzeit eine sachgerechte Bewertung vor. Allein mit Ankündigungen funktioniert Tarifpolitik nicht. Auf den ersten Blick scheinen unsere Forderungen erfüllt. In ihrem Schreiben an die EVG machen die Verhandlungsführer der Bahn aber deutlich, dass sie die Menschen in den untersten Gehaltsstufen weiterhin benachteiligen wollen. Die Stundenlöhne sollen keinesfalls die in der Branche ohnehin als Mindestmaß festgelegten Branchenmindestlöhne übersteigen. Das bedeutet, sie würden bei 13 Euro gedeckelt. Diese Einschränkung ist für uns inakzeptabel, eine Zwei-Klassen-Gesellschaft wird es mit uns nicht geben. Dass es gerade für die, die am wenigstens verdienen, Einschränkungen bei den Lohnerhöhungen geben soll, ist für Niemanden zu verstehen. Das Angebot ist für uns nicht verhandelbar. Es ist bedauerlich, dass die Deutsche Bahn öffentlich immer nur die Hälfte erzählt und hinten herum versucht, zu tricksen. Ein gesundes Misstrauen bleibt insofern angebracht…“ EVG-Tarifmeldung vom 10. Mai 2023 externer Link
    • Boni für Tausende DB-Beschäftigte
      Trotz unpünktlicher Züge: Die Deutsche Bahn hat rund 30.000 Beschäftigten Erfolgsprämien ausgezahlt. Nach Informationen von NDR und SZ geht es dabei um Boni in dreistelliger Millionenhöhe.
      Trotz einer historisch schlechten Leistung bei Pünktlichkeit und Kundenzufriedenheit hat die Deutsche Bahn (DB) internen Dokumenten zufolge das Jahr 2022 zum Erfolgsjahr erklärt – und rund 30.000 DB-Beschäftigten einen entsprechenden Bonus ausgezahlt. Nach Informationen von NDR und „Süddeutscher Zeitung“ beläuft sich die Gesamtsumme mindestens auf einen dreistelligen Millionenbetrag. Zu den Empfängern gehören rund 3800 Führungskräfte sowie weitere Teile der Belegschaft. Aus einem internen Dokument der DB zur „Erfolgsbeteiligung“ für Bahn-Führungskräfte geht hervor, dass zwar die Ziele bei Kundenzufriedenheit und Pünktlichkeit nicht erreicht wurden. Bei der Berechnung der Boni wurden diese Faktoren aber schließlich mit null Prozent gewichtet. (…) „Als Dienstleister hast du komplett versagt – aber als Führungskraft bekommst du fast 100 Prozent Bonus“, kritisiert dies eine DB-Führungskraft, die nicht namentlich genannt werden möchte. Die Bahn mache sich dadurch zum „Mitnahmeladen“…“ Beitrag von Stefanie Dodt, Marcus Engert und Sebastian Pittelkow, NDR, vom 10.05.2023 in tagesschau.de externer Link
    • Tarifkonflikt zwischen Bahn und EVG: Bitte keine Tricksereien mehr
      Nach drei Verhandlungsrunden ohne Erfolg kommen sich die Eisenbahner und das DB-Management näher. Aber die DB will ausgerechnet bei denen knausern, die am wenigsten verdienen. Das passt nicht mehr ins Bild, jetzt müssen Lösungen gefunden werden, meint Frank-Thomas Wenzel. (…) DB-Chef Martin Seiler hat angeboten, den gesetzlichen Mindestlohn von 12 Euro rückwirkend zum 1. März in den Entgelttabellen zu verankern. Das hat die EVG zur Voraussetzung für weitere Verhandlungen gemacht. Mit gutem Recht. Schließlich geht es um eine Selbstverständlichkeit: einen vom Staat bestimmten Mindestlohn, der natürlich auch in einem Staatskonzern gelten muss. Bislang wurde dieser Missstand durch eine Krücke kaschiert, nämlich durch Zulagen. Doch das Angebot der DB-Verhandlungskommission ist ein halbwegs vergiftetes: Denn für die untersten Lohngruppen soll der Lohn quasi gedeckelt werden. Dabei hat die EVG von Anfang an gesagt, dass die Durchsetzung des Mindestlohns nur die Basis für weitere Erhöhungen sein kann. Dabei spricht alles dafür, dass ein Sockelbetrag – ähnlich wie beim öffentlichen Dienst – obendrauf kommt, plus eine prozentuale Erhöhung. Die DB will jedoch denen, die am wenigsten verdienen, nur eine begrenzte zusätzliche Erhöhung zugestehen. st das DB-Angebot ein Test, ob die EVG eingebaute Fallstricke erkennen kann? Klar muss der Verhandlungskommission sein, dass die EVG die neue Offerte nicht akzeptieren kann. So wird ein weiterer Warnstreik provoziert. Sollen Schmerzgrenzen und Streikbereitschaft der Eisenbahner getestet werden?…“ Kommentar von Frank-Thomas Wenzel vom 11.05.2023 bei RND externer Link
    • Wenn der Arbeitgeber sich bestreikt
      Die aktuelle Tarifrunde, in der sich die EVG mit der Deutsche Bahn AG befindet, mündet periodisch in Streiks. Ganz unbestreitbar ist: Die Forderungen der EVG sind zu unterstützen. Der Abschluss im öffentlichen Dienst deckt die Reallohnverluste die es 2022 gab und 2023 geben dürfte, nicht. Es ist insoweit zu hoffen, dass es einen guten Abschluss gibt. Die zweite wichtige Gewerkschaft, die GDL, die erst im Oktober in die Tarifverhandlungen kommt, wird daran anknüpfen können. Ich erlaube mir in diesem Zusammenhang, auf das irritierend-unterschiedliche Verhalten des Bahnkonzerns hinzuweisen, das hier im Vergleich zwischen den EVG-Streikankündigungen und den vorausgegangenen GDL-Streiks besteht. Bei den letzten drei Tarifrunden und den Streiks der GDL unternahm der Konzern Deutsche Bahn AG immer alles, um die Streiks zu verhindern. Die DB zog vor die Arbeitsgerichte. Und sie unternahm sehr viel, um die Streiks zu schwächen, deren Auswirkungen zu minimieren (…) Das ist in der aktuellen Tarifauseinandersetzung  völlig anders. Wobei ich den gemeinsamen Streiktag von Verdi und EVG, unterstützt von den Fridays for Future, dabei ausnehme – das schien mir im Grundsatz eine gute Sache zu sein. Bei den reinen EVG-Streiks genügt die bloße Ankündigung der EVG, man werde an diesem und jenem Tag streiken, um zu erreichen, dass der mächtige Konzern Deutsche Bahn AG in die Seile geht. Der Arbeitgeber erklärt umgehend von sich aus, dass an diesem Tag der Fernverkehr in Gänze eingestellt werden würde; im Schienenpersonennahverkehr gäbe es starke Einschränkungen. Kein Versuch, die EVG vor Gerichte zu zerren. Kein Rückgriff auf verbeamtete Bahnbeschäftigte. Kein Einrichten eines Notfahrplans. Wobei die Medien sich ebenfalls krass unterschiedlich verhalten. (…) Mit den aktuellen Streiks im Bereich DB AG, bei denen es der Arbeitgeber den EVG-Streikenden mehr als leicht macht, ja, wo der Arbeitgeber sich selbst bestreikt, soll das „funktionieren“ und die GDL so weit wie möglich aus dem Bereich Deutsche Bahn herausgekantet werden.“ Blog vom 8. Mai 2023 von und bei Winfried Wolf externer Link
  • EVG ruft am kommenden Freitag (21.4.) in der Zeit von 3:00 Uhr bis 11:00 Uhr zum nächsten bundesweiten Warnstreik auf 
    Die EVG hat ihre Mitglieder in allen rund 50 Unternehmen, in denen derzeit Tarifverhandlungen geführt werden, aufgerufen, am kommenden Freitag in der Zeit von 3:00 Uhr bis 11:00 Uhr erneut die Arbeit niederzulegen. „Wir müssen den Druck auf die Arbeitgeber erhöhen, die glauben, die Forderungen ihrer Beschäftigten ignorieren zu können und stattdessen Tarifverhandlungen nach Gutsherrenart führen wollen. Das ist nicht akzeptabel“, erklärten die beiden EVG-Tarifvorstände Cosima Ingenschay und Kristian Loroch. Offen lässt die EVG derzeit noch einen Streikaufruf an die Kolleginnen und Kollegen bei Transdev. Dort werden am Mittwochvormittag Verhandlungen geführt. (…) Vor diesem Hintergrund habe die EVG auch den Vorstoß der Deutschen Bahn zurückgewiesen, bei der DB AG einen Abschluss auf der Basis des Schlichterspruchs im öffentlichen Dienst zu erzielen. „Wir verhandeln für die Kolleginnen von Bus und Bahn. Insofern erwarten wir, dass von der Deutschen Bahn nicht Empfehlungen an andere Gewerkschaften abgeschrieben werden, sondern konkret auf unsere Forderungen eingegangen wird. Das muss Grundlage unserer Verhandlungen am nächsten Dienstag sein“, machte er deutlich. (…) „Wir setzen ein deutliches Zeichen, dass wir nicht die Fahrgäste, sondern die Unternehmen treffen wollen, indem wir diesmal zu einem zeitlich befristeten Warnstreik in den frühen Morgenstunden aufrufen. Dass wir zu diesem Mittel greifen müssen, haben allein die Arbeitgeber zu verantworten, die sich bislang konstruktiven Tarifverhandlungen verweigern“, stellte Cosima Ingenschay fest…“ EVG-Meldung vom 19. April 2023 externer Link („Arbeitgeber provozieren den nächsten bundesweiten Warnstreik“)
  • Schlichterspruch TVöD 2023 wirkt bereits – bei der Bahn, die ihn für die Verhandlungsrunde am 25. April der EVG vorschlägt 
    Mit großem Unverständnis haben die beiden Tarifvorstände der EVG, Cosima Ingenschay und Kristian Loroch, auf die Ankündigung der Deutschen Bahn reagiert, in der nächsten Verhandlungsrunde am 25. April einen bahnspezifischen Abschluss auf der Basis des Schlichterspruchs für den Öffentlichen Dienst vereinbaren zu wollen. „Wir haben der DB AG schon mehrfach erklärt, dass wir nicht für den Öffentlichen Dienst verhandeln, sondern in erster Linie für die Beschäftigten bei Bus und Bahn. Insofern ist die jetzt vorliegende Schlichtungsempfehlung für uns völlig irrelevant und keine Grundlage für unsere Verhandlungen“, betonte EVG-Verhandlungsführer Kristian Loroch. (…) Die angebotenen 13 Euro Bahnmindestlohn lösten das eigentliche Problem nicht. Das sei auch dem Verhandlungsführer der DB AG klar. Zumal seitens der Politik schon von rund 14 Euro gesprochen werde. „Ein Unternehmen im Bundesbesitz sollte hier eigentlich Vorbildfunktion übernehmen. Es ist beschämend zu sehen, dass die Deutsche Bahn denjenigen, die am schlechtesten verdienen, immer noch in die Tasche greifen will. Damit muss jetzt endlich Schluss sein.“ „Die Botschaft an alle Unternehmen ist klar: Wir wollen keine Laufzeiten von 24 Monaten oder länger, wir wollen auch keinen Inflationsausgleich. Wir wollen, dass unsere Kolleginnen und Kollegen dauerhaft mehr Geld haben und fordern deshalb 650 Euro mehr als soziale Komponente, alternativ 12 Prozent, bei einer Laufzeit von zwölf Monaten…“ EVG-Pressemitteilung vom 16.4.2023 externer Link („EVG wirft DB AG erneute Provokation vor – Schlichterspruch im Öffentlichen Dienst keine Verhandlungsgrundlage“)
  • EVG erwartet nach dem Warnstreik endlich verhandlungsfähige Angebote 
    Die EVG hat eine mehr als positive Bilanz des Warnstreiks am 27. März 2023 gezogen. Unsere Bilanz kann sich sehen lassen: 38.159 Mitglieder der EVG haben sich streikend gemeldet. Mehr als 1.000 schauten im virtuellen Streiklokal vorbei, das erstmals eingerichtet worden war. Insgesamt wurde an 1.147 Standorten die Arbeit niedergelegt und 69 Unternehmen bestreikt. Die Auswirkungen in allen Unternehmen waren massiv. Vielerorts ging gar nichts mehr. Zudem fanden bundesweit mehr als 50 Kundgebungen statt. Die EVG hatte erreicht, was sie sich zusammen mit ver.di vorgenommen hatte: das Land stand still“, stellten die EVG-Tarifvorstände Cosima Ingenschay und Kristian Loroch fest. (…) Der „Warnstreiktag“ sei ein starkes Zeichen in Richtung Arbeitgeber gewesen und habe deutlich gemacht, wie ernst es den Beschäftigten mit ihren Forderungen sei, erklärte Cosima Ingenschay. Die EVG war in ihrer ganzen Vielfalt dabei. Die Busgesellschaften, alle Eisenbahnverkehrsunternehmen aus dem NE-Bereich, die Deutsche Bahn – einfach alle, die zum Warnstreik aufgerufen waren, haben sich aus tiefer Überzeugung beteiligt. „Wir erwarten, dass uns nun von allen Unternehmen verhandlungsfähige Angebote vorgelegt werden“, erklärte sie als EVG-Tarifvorstand. Die ersten Tarifverhandlungen in der zweiten Runde beginnen bereits am Mittwoch dieser Woche bei den Unternehmen SInON und OHE…“ EVG-Mitteilung vom 28. März 2023 externer Link, siehe mehr Berichte im Dossier: [Endlich gemeinsam!] Montag, 27. März 23: Megastreiktag – ver.di und EVG rufen gemeinsam zu Verkehrs- und Infrastrukturstreiks im gesamten Bundesgebiet auf
  • Warum die Bahn-Beschäftigten unsere Solidarität brauchen 
    „… Der Frühling könnte – passend zur Branche – mit etwas Verspätung zu einem »Frühling des Grauens« werden. So zumindest bezeichnete die Wirtschaftswoche die laufende Tarifrunde der Deutschen Bahn und befeuert damit schon einmal die gewerkschaftsfeindliche Stimmungsmache. Dabei fordern die Beschäftigten der Bahn von ihrem Arbeitgeber lediglich das Mindeste für die Verantwortung, die sie tragen. Die Bahn ist in einem desolaten Zustand und gerade deswegen ist es wichtig, dass die Gesellschaft den Beschäftigten den Rücken freihält. Denn sie kämpfen nicht nur für sich, sondern für uns alle. (…) Wenn man sich einmal alle Probleme der Privatisierung an einem Fallbeispiel vor Augen führen möchte, muss man sich nur die Geschichte der Bahn anschauen. So ziemlich alle Klischees über die Zerstörung der öffentlichen Daseinsvorsorge lassen sich hier finden: Profitorientierung, Wettbewerb, Entlassungen. Nachdem die Deutsche Bundesbahn und die Deutsche Reichsbahn der DDR nach der Wiedervereinigung zusammengelegt wurden, verwandelte man die Bahn in eine Aktiengesellschaft, mit dem Bund als alleinigem Aktionär. Nur der Börsengang wurde abgewendet. Die verschuldete Behörde mit ihrem damals schon teils maroden Netz wurde privatisiert, um Anreize für mehr Effizienz zu schaffen: Als Aktiengesellschaft würde man nur noch Dinge umsetzen, »die sich rechnen«. Die Folgen sind heute jedem bekannt. Der Schienenverkehr könnte der Grundstein einer deutschen Klimawende sein – stattdessen ist er für Kunden eine Zumutung und für Beschäftigte eine Quelle des Frusts. (…) Laut dem Verband Deutscher Verkehrsunternehmen musste 2022 jedes zweite Unternehmen den Fahrplan aufgrund von Personalmangel einschränken. Darunter fällt selbstverständlich auch der Betrieb der Deutschen Bahn, der im Sommer des 9-Euro-Tickets einige Rekorde brach, sei es in Sachen Mitarbeiterüberlastung, Personalmangel oder Krankheitsausfällen. Auch Bonuszahlungen sind nicht unüblich, um die Beschäftigten zum Verzicht auf freie Tage und Urlaub zu bewegen. Die Beschäftigten machen auch während der aktuellen Tarifrunde auf diesen Missstand aufmerksam, der zu erheblichen Überstunden und gesundheitlichen Beschwerden unter der Belegschaft führt. (…) Konkret wollen die Beschäftigten eine Lohnerhöhung von 12 Prozent über zwölf Monate hinweg, mindestens aber 650 Euro mehr pro Monat. Zunächst aber sollen die Tarifstruktur und die Einhaltung des Mindestlohns bei der Deutschen Bahn geklärt werden. Denn im Bereich der Reinigung oder Sicherheit zahlt die Bahn zurzeit noch weniger als den gesetzlichen Mindestlohn von 12 Euro, was lediglich mit Zuzahlungen ausgeglichen wird. Diese klare Haltung hat die Fronten verhärtet, denn die Deutsche Bahn legte nach der ersten Verhandlungsrunde kein Angebot vor. (…) Das arbeitgebernahe Narrativ ist, dass ein weitreichender Streik in systemrelevanten Bereichen die Bürgerinnen und Bürger gegen die Streikenden aufhetzt und deshalb zu vermeiden sei. Doch gerade weil die Bahn so wichtig ist und ein bundesweiter Streik die Bundesrepublik lahmlegen könnte, bietet dieser Arbeitskampf so eine große Chance. (…) Eine echte Klimawende muss die Arbeiterinnen und Arbeiter nicht nur einbinden, sie wird erst durch sie möglich. Die Deutsche Bahn ist der Schlüssel zur Verkehrswende und ihre Beschäftigten sind ihre kostbarste Ressource. Es wird Zeit, dass sie auch so behandelt werden.“ Artikel von Atdhe Zymberi vom 24. März 2023 in Jacobin.de externer Link, siehe zum Megastreik am 27.3.:

  • Resolution der Ortsjugendleitung Berlin (EVG) zu den aktuellen Tarifverhandlungen: Die EVG sollte sich auf allen Ebenen auf Urabstimmung und Erzwingungsstreik vorbereiten 
    Die enormen Preissteigerungen und Lohnzurückhaltung in den letzten Jahren machen deutliche Lohnerhöhungen oberhalb der Inflationsrate in der laufenden Tarifrunde unverzichtbar! Die zeitgleich stattfindenden Tarifrunden bei der Bahn, der Post, im öffentlichen Dienst und Handel bieten außerdem eine einmalige Chance, unsere Kraft als Lohnabhängige und Gewerkschaften zu bündeln und wirkliche Verbesserungen zu erkämpfen. (…) Die Post hat nach der Urabstimmung, die mit 85 Prozent für einen Erzwingungsstreik ausging, nun ein weiteres Angebot unterbreitet, das die ver.di Tarifkommission zur Annahme empfiehlt. Wir nehmen unter Kolleginnen und Kollegen viel Unmut über dieses Verhandlungsergebnis wahr und versichern den Post-Kolleg*innen unsere Solidarität, sollten sie sich in ihrer nun anstehenden Urabstimmung gegen eine Annahme entscheiden. Wir würden bei einem vergleichbaren Angebot in unserem Tarifkonflikt zur Ablehnung aufrufen, weil die Laufzeit für die Konditionen zu lang ist; Sonder- und Einmalzahlungen nicht nachhaltig sind; wir wollen tabellenwirksame Reallohnsteigerungen; 340 Euro in zwei Jahren einfach zu niedrig sind; Deshalb sind wir der Meinung, dass die EVG sich auf allen Ebenen auf Urabstimmung und Erzwingungsstreik vorbereiten sollte. Auch das neue Angebot der DB ist nicht besser. Die angebotenen Konditionen, die denen der Post in nichts nachstehen sind ein Schlag ins Gesicht der Kolleg*innen. (…) Ein Abschluss darf nicht ohne eine demokratische Entscheidung der Mitglieder in einer Urabstimmung erfolgen!Resolution der EVG Jugend Berlin vom März 2023  lt. Beschlusses vom 16.03.23.

  • Tarifrunde 2023: Arbeitgeber verhöhnt Beschäftigte mit Scheinangebot
    Die EVG sieht in den vom Arbeitgeber vorgelegten Unterlagen keinerlei Grundlage, um in Verhandlungen einzutreten. „Das Papier, das uns am späten Dienstagabend endlich vorgelegt worden ist, verdient den Namen Angebot nicht, das brüskiert unsere Kolleginnen und Kollegen und das ist inakzeptabel“, sagt EVG-Verhandlungsführer Kristian Loroch. „Die Deutsche Bahn hat es bewusst unterlassen, den schwelenden Konflikt zu entschärfen. Stattdessen provoziert sie mit nicht annehmbaren Vorschlägen“, kritisierte Loroch. So werde beispielsweise vollmundig ein „rechnerischer Bahn-Mindestlohn“ in Höhe von 13 Euro angeboten, der allerdings frühestens im August 2024 wirksam werden soll. „Bei genauer Betrachtung entpuppt sich das als Taschenspielertrick, da der Stundenlohn für die betroffenen Kolleginnen und Kollegen zu Beginn der eigentlichen Tarifverhandlungen in der Lohntabelle nach wie vor nicht die gesetzlich vorgeschriebenen 12 Euro beträgt,“ so der EVG-Verhandlungsführer. „Das war aber eine der Grundvoraussetzungen, um in Verhandlungen einzutreten, weil alle zu vereinbarenden Lohnerhöhungen sonst angerechnet und für die Betroffenen nur eingeschränkt wirksam werden würden. Das ist schäbig und eine Frage der Haltung. Für uns ist das ein Schlag ins Gesicht all derer, die bei der Bahn sowieso schon am schlechtesten verdienen.“ (…) Die Deutsche Bahn trägt mit diesem unangemessenen Verhalten dazu bei, dass Warnstreiks unausweichlich werden“, betonte Loroch. Eine Entscheidung hierzu werde seitens der EVG aber frühestens am 23.3.2023 getroffen, ergänzte Cosima Ingenschay, die für die Tarifpolitik der EVG ebenfalls verantwortlich ist…“ EVG-Pressemitteilung vom 15. März 2023 externer Link – zweite Verhandlungsrunde ist am 24./25. April 2023
  • Tarifrunde 2023: DB AG provoziert durch destruktives Verhalten frühe Arbeitskämpfe – kein schriftliches Angebot / Bahn: „Kampfbereit wie seit Jahren nicht“
    • Tarifrunde 2023: DB AG provoziert durch destruktives Verhalten frühe Arbeitskämpfe – kein schriftliches Angebot 
      Der Verhandlungsführer der Deutschen Bahn hat sich geweigert, der EVG in der ersten Verhandlungsrunde ein schriftliches Angebot vorzulegen. „Statt in einen konstruktiven Dialog einzutreten, wurden zahlreiche Gegenforderungen aufgemacht, ohne uns ein Angebot zu machen“, stellte EVG-Verhandlungsführer, Kristian Loroch, fest. Zudem versuche die DB AG zu spalten, in dem die Busgesellschaften und DB Cargo aus der Solidargemeinschaft der EVG herausbrechen will. Damit werde der integrierte Konzern in Frage gestellt, für den die Kolleginnen und Kollegen – vor dem Hintergrund von Arbeitsplatzsicherheit – seit Jahren kämpfen würden. „Das Ziel ist, hier von vornherein niedrigere Abschlüsse zu erzielen. Das ist mit uns nicht zu machen. Wir halten das für ein respektloses Verhalten den Beschäftigten gegenüber“, erklärte Loroch...“ EVG-Meldung vom 28. Februar 2023 externer Link
    • Bahn: „Kampfbereit wie seit Jahren nicht“
      Im Interview Sascha Staničić im Solidarität.info am 22. Februar 2023 externer Link erläutert Jonas Grampp, Mitglied der EVG-Ortsjugendleitung Berlin und der Sol sowie der Gesamtjugendvertretung der DB Netz AG seine positive Sichtweise: „… Es gibt auf jeden Fall eine hohe Streikbereitschaft und eine hohe Erwartungshaltung. Es geht dabei auch nicht nur um den Lohn. Die Arbeitsbedingungen sind mies und viele Kolleginnen und Kollegen wollen dem Arbeitgeber an den Kragen und deutlich machen, dass es so nicht weiter gehen kann. Aber auch die Lohnsituation ist unerträglich. Viele schaffen es nur durch ihre Zulagen auf den gesetzlichen Mindestlohn, es gibt weiterhin ein hohes Ost-West-Gefälle. Deshalb war es auch wichtig, dass die Forderung durch die Festgeldforderung von 650 Euro eine soziale Komponente hat, die die unteren Lohngruppen deutlicher anheben soll. Die Forderung lautet ja zwölf Prozent, aber mindestens 650 Euro. Zwölf Prozent sind das nur für Beschäftigte, die über 5417 Euro brutto verdienen, für ganz viele sind das aber zwanzig bis 25 Prozent. Wichtig ist auch, dass die Laufzeit nur den geforderten zwölf Monaten entsprechen darf, denn viele Kolleginnen und Kollegen haben der reinen Lohnrunde in diesem Jahr nur zugestimmt, um so schnell wie möglich auch bessere Arbeitsbedingungen, wie die Abschaffung der Zwölf-Stunden-Schichten, zu erkämpfen. (…) In den nächsten Wochen geht es vor allem darum, mit Kolleginnen und Kollegen ins Gespräch zu kommen, ihnen zu erklären, dass ein Streik nötig sein wird, um die Forderungen durchzusetzen und sie darauf vorbereiten und schulen. (…) Wichtig ist auch, dass tatsächlich keine Spaltung zugelassen wird. Es wird ja für fünfzig unterschiedliche Unternehmen unter dem Dach der Deutschen Bahn verhandelt. Die Haltung in der Gewerkschaft ist, dass es keinen Abschluss für einzelne Unternehmen geben darf, sondern nur für alle gemeinsam. Wir haben deshalb eine Tarifkommission gewählt, die Vertreter*innen aus allen Bereichen hat. Das ist gut, aber wir brauchen auch eine breite Beteiligung der Beschäftigten im Streik. Nicht nur müssen die Verhandlungen transparent gestaltet werden, sondern es muss regelmäßige Streikversammlungen geben und es darf keinen Abschluss ohne breite Debatte und demokratische Abstimmung geben. Leider gibt es bisher noch keine Verbindung zu den anderen Belegschaften bei der Post und im öffentlichen Dienst, die sich in Tarifauseinandersetzungen befinden und möglicherweise auch streiken werden. Da müssen wir in allen Gewerkschaften Druck machen, dass es zu gemeinsamen Aktionen kommt. (…) Das [Tarifeinheitsgesetz] ist ein Angriff auf das Streikrecht und die Freiheit der Gewerkschaften. Leider haben die Gewerkschaften dagegen keinen ernsthaften Kampf organisiert. (…) Ich bin dafür, dass die tariffähige Gewerkschaft alle Kolleginnen und Kollegen zum Streik aufruft und die nicht-tariffähige Gewerkschaft dann ihre Mitglieder auch aufruft. Nur gemeinsam sind wir stark! Das ist leider in der EVG bisher nicht die Haltung, aber wir versuchen mit Basismitgliedern beider Gewerkschaften den Gedanken des gemeinsamen Kampfes zu stärken.“
  • EVG fordert in Bahn-Tarifrunde zwölf Prozent gegen die Inflation. Die Gewerkschaft EVG muss in den Tarifverhandlungen mit der Bahn beweisen, wie kämpferisch sie ist
    „… Tatsächlich haben die von der EVG vertretenen Beschäftigten in dieser Branche im vergangenen Jahr deutliche Reallohnverluste hinnehmen müssen, denn der im Oktober 2021 mit der Deutschen Bahn ausgehandelte Tarifvertrag beinhaltete neben einer einmaligen Corona-Prämie in Höhe von 1100 Euro lediglich eine Lohnerhöhung von 1,5 Prozent. Und selbst diese unzureichenden Erhöhungen kamen nur zustande, weil die konkurrierende, zum Deutschen Beamtenbund gehörende Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) den ursprünglich von der EVG abgeschlossenen »Sanierungstarifvertrag« ablehnte und ihren Forderungen mit mehreren Streiks Nachdruck verlieh. Dieser Konflikt wurde schließlich in einer Schlichtung beigelegt. Die EVG konnte dann aufgrund einer entsprechenden Vereinbarung mit der Bahn ihren eigenen Abschluss nachbessern.
    Mit einer schnellen Einigung ist auch diesmal nicht zu rechnen. Alleine die erste Tarifrunde, bei der nicht mit konkreten Angeboten der Arbeitgeber zu rechnen ist, wird sich wegen der Vielzahl der beteiligten Unternehmen bis Ende März hinziehen. Ob und wann die EVG ihren Forderungen mit Warnstreiks Nachdruck verleihen will, ist derzeit noch nicht bekannt. Falls es keine verhandlungsfähigen Angebote der Arbeitgeber gebe, könne dies jedoch »ganz schnell gehen«, so Loroch.
    Mit einem deutlichen Lohnplus will die EVG aber nicht nur den Reallohnabbau stoppen, sondern auch die Deutsche Bahn und ihre privaten Konkurrenten strukturell zukunftsfähig machen. Der eklatante Personalmangel und die hohe Fluktuationsrate seien in hohem Maße auf die nicht konkurrenzfähige Entlohnung zurückzuführen, heißt es. Außerdem führe das zu unerträglichen Mehrbelastungen, etwa durch immer mehr Überstunden. Alleine auf den Arbeitszeit-Langzeitkonten seien derzeit 18 Millionen Überstunden »angespart«. Das hat auch Auswirkungen auf den Krankenstand. Laut EVG lag dieser 2021 noch bei 5,5 Prozent, aber 2022 wurde ein deutlicher Anstieg auf 7,1 Prozent verzeichnet. In einigen Bereichen, etwa beim Service im Zug und auf den Bahnhöfen, liegt die Quote mittlerweile bei zehn Prozent oder darüber. (…)  Allerdings muss die EVG erst noch beweisen, dass diesen markigen Worten diesmal auch tatsächlich entsprechende Taten folgen. Denn bislang agierte diese Gewerkschaft eher sozialpartnerschaftlich orientiert und vertrat phasenweise auch offen die Interessen der Konzernspitze der Deutschen Bahn, etwa bei der Vorbereitung des geplanten und später gescheiterten Börsengangs des bundeseigenen Konzerns…“ Artikel von Rainer Balcerowiak vom 27.02.2023 im ND online externer Link
  • Tarifrunde 2023: „Unsere Kolleg:innen müssen von ihrer Arbeit leben können“ – Verhandlungsauftakt am Dienstag
    Die EVG startet mit klaren Botschaften in die Tarifrunde 2023. „Wir erwarten von allen Arbeitgebern, mit denen wir jetzt verhandeln, konstruktive Angebote, die einen schnellen Abschluss möglich machen. Niemand muss uns wortreich erklären, wie schlecht es seinem Unternehmen geht und warum unsere Forderungen nicht erfüllt werden können. Denn finanziell schlecht geht es vor allem unseren Kolleginnen und Kollegen. Wer meint, sich nicht ernsthaft mit unseren Forderungen auseinandersetzen zu müssen, provoziert entsprechende Reaktionen. Wir hingegen würden lieber auf einen ergebnisorientierten Dialog setzen“, betonten die EVG-Tarifvorstände Cosima Ingenschay und Kristian Loroch im Vorfeld der Tarifrunde 2023. Schon jetzt würden einzelne Unternehmen darauf verweisen, dass hohe Lohnabschlüsse nötige Investitionen verhindern und damit die Zukunftsfähigkeit gefährden würden. „Wer in die Zukunft seines Unternehmens investieren will, muss jetzt vor allem in die Beschäftigten investieren. Das ist das wertvollste Kapital, das Unternehmen überhaupt haben“, erklärte Kristian Loroch. „Unsere Aufgabe als Gewerkschaft ist es, dafür Sorge zu tragen, dass unsere Kolleginnen und Kollegen von ihrer Arbeit leben können“, ergänzte Cosima Ingenschay. Gerade in den unteren Lohngruppen gäbe es viele Kolleginnen und Kollegen, die sich am Ende des Monats fragen müssten, ob sie ihr Auto volltanken oder das verbliebene Geld für den Einkauf verwenden. „Die Situation ist prekär. Der Hinweis, dass die Inflation angeblich doch nicht so schlimm sei wie befürchtet, ist vor diesem Hintergrund einfach nur zynisch. Das geht an der Lebenswirklichkeit völlig vorbei. Unsere Forderungen sind mehr als berechtigt“, sagte sie…“ EVG-Meldung vom 27.02.2023 externer Link

Siehe zuvor im LabourNet Germany:

Kurzlink: https://www.labournet.de/?p=209352
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