DGB »tarifunfähig«?

Wenn Gewerkschaften auf beiden Seiten des Verhandlungstisches sitzen, verletzt das bestimmte Grundsätze. Ihre Tariffähigkeit sollte in der Praxis immer wieder erfochten werden. Artikel von Rolf Geffken in junge Welt vom 25.06.2013 externer Link

  • Aus dem Text: „… Die DGB-Gewerkschaften selbst haben seit vielen Jahren immer wieder die Tariffähigkeit von sogenannten Konkurrenzgewerkschaften bestritten. Teilweise erfolgreich waren sie damit nur bei den Organisationen, die dem Christlichen Gewerkschaftsbund (CGB) angehören. Andere Gewerkschaften sind in der Zwischenzeit längst als tariffähig »anerkannt« worden. (…) Für den DGB selbst gilt allerdings, daß er bereits das erste Kriterium, nämlich die Zuständigkeit für den Abschluß von Tarifverträgen, nicht erfüllt. Der DGB selbst ist keine Organisation, die dies nach ihrer Satzung vorsieht. Anders die DGB-Tarifgemeinschaft für Zeitarbeit. Der von ihr abgeschlossene Tarifvertrag hat den gesetzlichen Grundsatz »gleicher Lohn für gleiche Arbeit« außer Kraft gesetzt. Seit einiger Zeit stehen die DGB-Gewerkschaften deshalb in der Kritik. Das Thema Zeitarbeit beschäftigt die DGB-Gewerkschaften auch in anderer Hinsicht. Erst kürzlich gelangte der Umstand an die Öffentlichkeit, daß eine Zeitarbeitsfirma, mit der auch Tarifverträge abgeschlossen worden waren, dem DGB selbst gehörte, nämlich einem DGB-Bildungswerk. Damit stellte sich nun erstmals die Frage nach der sogenannten Gegnerunabhängigkeit der tarifvertragschließenden Gewerkschaft. (…)  Die DGB-Gewerkschaften sitzen – was ihre Kritik an der angeblich fehlenden Tariffähigkeit kleinerer Gewerkschaften betrifft – durchaus im Glashaus. Dabei darf auch der politische Hintergrund der Tariffähigkeit nicht vergessen werden: Wenn das Bundesarbeitsgericht stets eine »Mächtigkeit« der Gewerkschaften verlangt hat, darunter vor allem die Bereitschaft und Fähigkeit zum Arbeitskampf, so natürlich vor allem deshalb, weil nur auf diese Weise die vom Grundgesetz geschützte »Verbesserung der Arbeitsbedingungen« erreicht werden kann. Was aber sind diese »Verbesserungen«, wenn sich die tarifvertragliche Entwicklung nur noch in der defensiven, vermeintlichen Sicherung von Arbeitsplätzen bei gleichzeitiger Flexibilisierung aller möglichen weiteren Arbeitsbedingungen erschöpft?…“
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