Studie der Hans-Böckler-Stiftung: Unternehmen hebeln Mitbestimmung aus. Politik muss endlich handeln

Mitbestimmung!„… Zahlreiche Unternehmen umgehen die Mitbestimmung und gefährden damit ein Erfolgsmodell: Zu diesem Ergebnis kommt eine neue Studie der Hans-Böckler-Stiftung. Danach werden mehr als 800.000 Beschäftigte in Großkonzernen um die paritätische Mitwirkung im Aufsichtsrat gebracht. Die Unternehmen nutzen dafür Gesetzeslücken – oder sie umgehen die bestehenden Gesetze. Konsequenzen müssen sie nicht fürchten: Die Vorschriften sehen keine Sanktionen vor. Illegale Praktiken bleiben oft folgenlos…“ DGB-Pressemitteilung vom 20. April 2016 externer Link, dort auch die Studie. Siehe dazu auch:

  • Hunderte Unternehmen enthalten Beschäftigten Mitbestimmungsrechte vor – das kann man dagegen tun
    „Nach Auffassung der Bundesregierung hat sich die Mitbestimmung auf Unternehmensebene bewährt. Sie ist ein wesentliches Element der Sozialen Marktwirtschaft und hat einen nicht unerheblichen Beitrag dazu geleistet, dass Deutschland wirtschaftliche Krisen meistern konnte.“ Das stellt das Bundesarbeitsministerium in seiner Antwort auf eine Kleine parlamentarische Anfrage fest, die die Arbeitsmarktexpertin Beate Müller-Gemmeke und die Fraktion von Bündnis 90/DIE GRÜNEN gestellt haben. (…) Aktuelle Auswertungen der Hans-Böckler-Stiftung zeigen hingegen konkret das Ausmaß von Mitbestimmungsvermeidung in Deutschland: So werden allein mehr als 800.000 Beschäftigte von Großkonzernen durch juristische Tricks um die paritätische Mitwirkung im Aufsichtsrat gebracht. Und hunderte mittelgroße Unternehmen bilden keine Aufsichtsräte mit Arbeitnehmerbeteiligung, obwohl sie nach dem sogenannten Drittelbeteiligungsgesetz dazu verpflichtet sind…“ Experten machen Vorschläge, um Mitbestimmung durchzusetzen. Pressemitteilung der Hans-Böckler-Stiftung vom 13. Mai 2016 externer Link, darin weitere Informationen

  • Trickreich gegen Mitbestimmung
    „…Ein besonders beliebter Trick, der Mitbestimmung zu entgehen, ist die Umwandlung eines wachsenden Unternehmens in eine Europäische Aktiengesellschaft, eine SE. Kurz bevor sie den für die Mitbestimmung im Aufsichtsrat relevanten Schwellenwert von 2.000 Beschäftigten erreichen, schwenken Unternehmen um in die SE – für die sie in diesem Fall dann auch keine brauchen. Laut Hans-Böckler-Stiftung geschah dies bereits in rund 50 Fällen. Beliebt ist auch die Nutzung ausländischer Rechtsformen wie die Ltd. & Co. KG, für die das Mitbestimmungsgesetz nicht gilt – hier konstatiert die Stiftung 94 Fälle. (…) Nach Angaben der Hans-Böckler-Stiftung bringen die diversen Vermeidungsstrategien insgesamt 800.000 Arbeitnehmer/innen um ihre Interessenvertretung durch einen mitbestimmten Aufsichtsrat…“ Gastbeitrag des DGB-Bundesvorsitzenden Reiner Hoffmann vom 20. April 2016 bei der Freitag online externer Link
Kurzlink: https://www.labournet.de/?p=96918
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