Mitbestimmung unter Druck

MitbestimmungDie gesetzlich vorgeschriebene Unternehmensmitbestimmung wird immer häufiger unterlaufen: 2015 hatten nur noch 635 Unternehmen einen paritätisch mitbestimmten Aufsichtsrat; 2002 waren es noch 767. Ein solches zu gleichen Teilen mit Vertreterinnen und Vertretern der Beschäftigten und der Kapitalseite besetztes Gremium ist für Kapitalgesellschaften mit mehr als 2000 Beschäftigten Pflicht. Auch viele mittlere Unternehmen verweigern sich: Haben sie mehr als 500 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, so müssen sie einen Aufsichtsrat einrichten, der zu einem Drittel aus Vertreterinnen und Vertretern der Beschäftigten besteht. Doch nur etwa die Hälfte der Unternehmen erfüllt diese Verpflichtung…“ ver.di-Wirtschaftspolitik aktuell 11 / 2016 externer Link

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