EuGH stärkt Gewerkschaften: SAP darf Mitbestimmung trotz Umwandlung in Europäische Gesellschaft nicht schwächen

DGB: Offensive MitbestimmungSAP wurde 2014 von einer deutschen Aktiengesellschaft (AG) in eine SE umgewandelt. Bei einer deutschen AG ist ein Teil der »Arbeitnehmerbank« für die Gewerkschaften reserviert. Diese Vertreter werden in einem getrennten Wahlgang von den Beschäftigten bestimmt. Dies wurde für den bislang weiterhin 18köpfigen SE-Aufsichtsrat beibehalten. Für den Fall, dass der Konzern nach der Umwandlung den Aufsichtsrat auf zwölf Personen verkleinern sollte, hatten SAP und ein Verhandlungsgremium der Beschäftigtenseite vereinbart, dass die Gewerkschaften zwar weiterhin Kandidaten vorschlagen dürfen, dass diese aber nicht mehr in einem getrennten Wahlgang bestimmt werden. Dagegen klagten Verdi und die IG Metall. (…) EuGH verwies nun auf das »Vorher-Nachher-Prinzip«, das das EU-Recht bei der Umwandlung in eine SE vorsehe. Dies lasse »in Bezug auf alle Komponenten der Arbeitnehmerbeteiligung« eine Schwächung nicht zu. Daher sei weiterhin das deutsche Mitbestimmungsgesetz maßgebend. Das gelte nicht nur für die paritätische Besetzung, sondern auch für die Wahlen zum Aufsichtsrat…“ Meldung in der jungen Welt vom 19.10.2022 externer Link, siehe die der Gewerkschaften:

  • IG Metall und ver.di begrüßen die positive Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs zur Zusammensetzung von Aufsichtsräten
    Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) und die IG Metall begrüßen die heutige positive Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zur Zusammensetzung von Aufsichtsräten. Danach untersteht die Beteiligung der Gewerkschaftsvertreter*innen im Aufsichtsrat auch nach Wechsel der Rechtsform nationalem Recht. Der Europäische Gerichtshof bestätigt damit die Auffassung der Gewerkschaften und des Bundesarbeitsgerichtes (BAG), das die Vorlagefrage formuliert hatte.
    Christiane Benner, Zweite Vorsitzende der IG Metall verdeutlicht: „Die Mitbestimmung ist ein hohes Gut. Es ist gut, dass jetzt auch durch europäische Rechtsprechung bestätigt wurde, dass der Umgehung der Unternehmensmitbestimmung bei einem Wechsel der Rechtsform in eine SE Grenzen gesetzt sind. Die Entscheidung unterstreicht die Bedeutung gewerkschaftlicher Sitze in Aufsichtsräten. Die Unternehmen sollten die Signale hören und zum Gewinn aller mit den Gewerkschaften arbeiten, nicht gegen sie.“
    Christoph Meister, Mitglied im ver.di-Bundesvorstand: „Die heutige Entscheidung setzt ein deutliches Signal gegen fortschreitende Missbrauchsstrategien durch formale Umwandlung der Unternehmen. Der Gerichtshof bringt deutlich zum Ausdruck, dass Sitz und Stimme der Arbeitnehmer*innen und ihrer Gewerkschaften im Aufsichtsrat auch dann zu wahren sind, wenn Unternehmen ihre Rechtsform ändern.“
    Hintergrund des Verfahrens der deutschen Gewerkschaften IG Metall und ver.di gegen das Softwareunternehmen SAP SE ist, dass das Unternehmen sich im Jahr 2014 von einer Aktiengesellschaft nach deutschem Recht in eine SE umgewandelt hatte. Dabei wird zwischen einem besonderen Verhandlungsgremium der Arbeitnehmer*innen (BVG) und der Unternehmensleitung darüber verhandelt, wie die Mitbestimmung im künftigen Unternehmen, also der SE, gestaltet wird. Bei SAP hatten das BVG und das Unternehmen unter anderem vereinbart, dass zukünftig der eigenständige Wahlgang für die Vertreter*innen der Gewerkschaften und somit die Beteiligungsgarantie der Gewerkschaften im Aufsichtsrat wegfallen kann…“ Pressemitteilung vom 18.10.2022 bei ver.di externer Link
Kurzlink: https://www.labournet.de/?p=205359
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