[Beschluss des DGB-Bundesvorstands] Mitbestimmung für Arbeitnehmer: Das muss sich verbessern
„In Deutschland bestimmen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer am Arbeitsplatz mit. Über Betriebsräte, Personalräte und Aufsichtsräte bringen sie ihre Interessen in Betriebe, Verwaltungen und in Unternehmen ein. Doch die Arbeitswelt wandelt sich rasant. Und die Mitbestimmungsrechte der Beschäftigten müssen Schritt halten…“ Unserer Meinung nach besonders wichtig: „Nicht wenige Unternehmen, die in Deutschland tätig sind, haben eine europäische oder gar eine ausländische Rechtsform wie die britische „Ltd.“ oder die niederländische „B.V.“. Weil sich aber die Frage der Arbeitnehmerbeteiligung im Aufsichtsrat an der „Nationalität“ der Gesellschaftsrechtsform festmacht, droht so in Deutschland ein allmähliches „Ausbluten der Mitbestimmung“. Darum fordert der DGB den Gesetzgeber auf, die Unternehmensmitbestimmung auf Unternehmen ausländischer Rechtsform mit Verwaltungssitz oder Zweigniederlassung in Deutschland auszuweiten….“ DGB-Themenbeitrag vom 2. August 2016
, siehe dazu auch