Aufsichtsräte: Viele Mittelständler sperren Arbeitnehmervertreter aus

Mehr als die Hälfte der deutschen Mittelständler, die einen Aufsichtsrat einrichten müssten, besitzen kein solches Kontrollorgan. Zu diesem Schluss kommt eine Studie des Gesellschaftsrechtlers Walter Bayer von der Universität Jena. Die Rechtslage: Unternehmen mit 501 bis 2000 Arbeitnehmern müssen nach dem „Drittelbeteiligungsgesetz“ ein solches Gremium bilden, in dem Beschäftigtenvertreter ein Drittel der Sitze haben. Das gilt für GmbHs, Aktiengesellschaften, Kommanditgesellschaften auf Aktien und Genossenschaften. Ausgenommen sind sogenannte Tendenzbetriebe, also etwa Medienunternehmen oder karitative Einrichtungen. Doch laut Bayer verstoßen 56 Prozent der verpflichteten Unternehmen gegen das Gesetz – darunter bekannte Namen wie Media-Saturn Deutschland, Alltours Flugreisen und der Waschtechnikkonzern Herbert Kannegiesser GmbH…“ Artikel von Joachim Jahn vom 24.08.2015 in der FAZ online externer Link

  • Aus dem Text: „… Bayer sieht darin eine „großflächige Mitbestimmungslücke“. Der Wissenschaftler, der durchaus nicht als gewerkschaftsnah gilt, ermittelt an seinem Institut für Rechtstatsachenforschung seit langem empirische Zahlen zum Unternehmensrecht. „Vielen GmbH-Geschäftsführern scheint nicht bewusst zu sein, dass sie eine Pflichtverletzung begehen und sich unter Umständen sogar schadenersatzpflichtig machen, wenn sie nicht auf die Installation der gesetzlich verankerten Arbeitnehmermitbestimmung hinwirken“, schreiben Bayer und sein Mitarbeiter Thomas Hoffmann in der kommenden Ausgabe des Fachblatts „GmbH-Rundschau“. (…) Dass so viele Unternehmen die Pflicht verletzen, einen drittelparitätisch besetzten Aufsichtsrat einzurichten, hat nach Einschätzung des Juristen mehrere Gründe. „Mitunter mag wohl einfach die Unkenntnis der rechtlichen Situation eine Rolle spielen“, vermutet er. (…) Dass die gesetzlichen Vorgaben in der Praxis weitgehend ignoriert werden, dürfte aber auch an fehlenden Sanktionsregeln liegen...“
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