Höchstrichterliche Entscheidung: Verfassungsrichter erlauben Flashmobs als Streikmittel

Die Gewerkschaft Verdi ließ Streikende in einem Supermarkt einkaufen und legte ihn so lahm. Arbeitgeber klagten. Nun hat das Bundesverfassungsgericht Flashmobs als Streikmittel für rechtens erklärt. Die Gewerkschaft Verdi organisierte 2007 per Telefon und SMS 40 Streikende. Die versammelten sich in einem Supermarkt, in dem Streikbrecher arbeiteten, kauften Cent-Artikel ein oder ließen vollgepackte Einkaufswagen in den Gängen stehen. Die Folge: Blockade an der Kasse, Chaos im Laden. Der Handelsverband Berlin-Brandenburg wollte solche Flashmobs daraufhin verbieten und klagte gegen Verdi…“ Artikel in Süddeutsche online vom 9. April 2014 externer Link. Siehe dazu:

  • ver.di begrüßt Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu Flashmob-Aktionen
    Wir begrüßen den heute veröffentlichten Beschluss des Bundesverfassungsgerichts, wonach Flashmob-Aktionen rechtlich zulässig sind“, sagte die stellvertretende Vorsitzende der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di), Andrea Kocsis, am Mittwoch in Berlin. „Das ist ein klares und positives Signal für die Beschäftigten in der augenblicklichen Diskussion um mögliche Einschränkungen des Streikrechts.“ Das Bundesverfassungsgericht hatte heute das Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) von 2009 bestätigt und die Verfassungsbeschwerde des Handelsverbands Berlin-Brandenburg zurückgewiesen (Az. 1 BvR 3185/09)…“ Pressemitteilung vom 09.04.2014 externer Link
  • Siehe zum Hintergrund im LabourNet-Archiv: Flashmobs, dort auch die Vorgeschichte zum Urteil
Kurzlink: https://www.labournet.de/?p=56796
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