Friede im DGB. Ver.di legt Streit mit IG Metall und IG BCE über Zuständigkeiten in verschiedenen Branchen bei

„… Wenn eine Gewerkschaft in einem Betrieb dominant ist, der nicht zu ihrem Organisationsbereich gehört, wird eine Ausnahme gemacht. Die Liste der Ausnahmen soll in den kommenden Wochen erstellt werden, berichtete ver.di-Sprecher Günter Isemeyer am Montag auf jW-Nachfrage. So sei beispielsweise noch nicht klar, wer Tarifverträge bei Stute Logistics abschließen darf, wo die Auseinandersetzung besonders hochgekocht war. (…) Ein Problem ist freilich, dass die IG Metall bei ihrem Gewerkschaftstag im Oktober beschlossen hat, DGB-Entscheidungen nur noch dann zu akzeptieren, wenn sie »der IG-Metall-Satzung oder den Beschlüssen ihrer Organe nicht entgegenstehen«. Von ver.di wird dem Vernehmen nach eine offizielle Klarstellung erwartet, dass die Metallergewerkschaft die Beschlüsse des DGB-Schiedsgerichts akzeptieren wird. Vorläufig aber ist Kooperation zwischen den beiden größten DGB-Organisationen angesagt…“ Artikel von Daniel Behruzi, ursprünglich erschienen in junge Welt vom 19.01.2016 – wir danken dem Autor! (Siehe am Ende die Verweise auf Hintergründe im LabourNet Germany)


 

Friede im DGB

Ver.di legt Streit mit IG Metall und IG BCE über Zuständigkeiten in verschiedenen Branchen bei

Es ist eine Selbstverständlichkeit – und dennoch eine gute Nachricht für die deutsche Gewerkschaftsbewegung: Künftig wollen die DGB-Organisationen gemeinsam für bessere Arbeitsbedingungen eintreten, statt sich untereinander zu streiten. Das ist die Botschaft der Koopera­tionsvereinbarungen, die ver.di in den vergangenen Tagen zum einen mit der IG Metall, zum anderen mit der IG Bergbau, Chemie, Energie (IG BCE) geschlossen hat.

Zuletzt waren die Streitigkeiten im Deutschen Gewerkschaftsbund ungewöhnlich offen und öffentlich ausgetragen worden. Auf politischer Ebene zeigten sich die Kontroversen am deutlichsten in der Debatte über die gesetzliche »Tarifeinheit«. Während IG Metall und IG BCE diese ebenso wie die DGB-Spitze im Grundsatz unterstützten, lehnten ver.di, die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) und die Gewerkschaft Nahrung, Genuss, Gaststätten (NGG) das Gesetz als fundamentalen Angriff auf das Streikrecht ab.

Eskaliert war die Auseinandersetzung zwischen ver.di und IG Metall insbesondere im Bereich der Kontraktlogistik. Lange hatten die Industriegewerkschaft und ihre Betriebsräte dem Outsourcing von Logistikarbeiten in Metallfirmen tatenlos zugesehen. Dies änderte sich, nachdem Detlef Wetzel vor zwei Jahren den Chefposten bei der IG Metall übernahm und einen »neuen Betriebsbegriff« etablierte, der die »gesamte Wertschöpfungskette« in den Blick nimmt. Diese Herangehensweise hat der neue Erste Vorsitzende Jörg Hofmann nicht revidiert, wohl aber den damit einhergehenden Konfliktkurs gegenüber ver.di. Mit ihrem Vorsitzenden Frank Bsirske verband Wetzel, so heißt es, eine innige Männerfeindschaft. Sein Nachfolger Hofmann kommt mit dem Chef der DGB-Schwesterorganisation offenbar besser klar.

Zumindest haben beide Seiten eine Vereinbarung zur Organisationsabgrenzung getroffen. Demnach ist die IG Metall für Kontraktlogistiker zuständig, wenn sie auf dem Werksgelände eines Metallunternehmens oder ausschließlich bzw. im wesentlichen für dieses tätig sind. Konkret heißt das: Firmen, die zu mehr als 75 Prozent für einen Endkunden im Bereich der IG Metall arbeiten oder zu mehr als 50 Prozent Produktions- und Montagearbeiten leisten, gehören zur Industriegewerkschaft, alle anderen zu ver.di. Letzteres gilt beispielsweise für den Fahrzeugversand in der Autoindustrie.

Die nicht zuständige Organisation verzichtet laut Vereinbarung auf Mitgliederwerbung, den Abschluss von Tarifverträgen und die Kandidatur zu Betriebsrats- und Aufsichtsratswahlen. Ihre Mitglieder werden von der zuständigen Gewerkschaft mit vertreten, an Tarifkommissionen und anderen Gremien sollen sie angemessen beteiligt werden. Wenn eine Gewerkschaft in einem Betrieb dominant ist, der nicht zu ihrem Organisationsbereich gehört, wird eine Ausnahme gemacht. Die Liste der Ausnahmen soll in den kommenden Wochen erstellt werden, berichtete ver.di-Sprecher Günter Isemeyer am Montag auf jW-Nachfrage. So sei beispielsweise noch nicht klar, wer Tarifverträge bei Stute Logistics abschließen darf, wo die Auseinandersetzung besonders hochgekocht war (siehe jW vom 24. Oktober 2014).

Falls sich beide Seiten in Konfliktfällen nicht einigen können, kommt ein dreistufiges Verfahren zur Klärung der Zuständigkeiten zur Anwendung. Dieses soll höchstens zehn Wochen dauern, in denen keine der Gewerkschaften Fakten schaffen darf. Gelingt es auch nach Einschaltung der zuständigen Vorstandsmitglieder nicht, einen Kompromiss zu finden, können die Organisationen ein Vermittlungsverfahren beim DGB einleiten.

Ein Problem ist freilich, dass die IG Metall bei ihrem Gewerkschaftstag im Oktober beschlossen hat, DGB-Entscheidungen nur noch dann zu akzeptieren, wenn sie »der IG-Metall-Satzung oder den Beschlüssen ihrer Organe nicht entgegenstehen« (siehe jW vom 23. Oktober 2015). Von ver.di wird dem Vernehmen nach eine offizielle Klarstellung erwartet, dass die Metallergewerkschaft die Beschlüsse des DGB-Schiedsgerichts akzeptieren wird.

Vorläufig aber ist Kooperation zwischen den beiden größten DGB-Organisationen angesagt. Die Vereinbarung sei »eine gute Grundlage für eine intensivere Zusammenarbeit beider Gewerkschaften«, so Hofmann. In einer Erklärung betonen sie das gemeinsame Ziel, die Interessen aller Beschäftigten zu vertreten. »Das geht nur miteinander und durch ein abgestimmtes Vorgehen.« Diese Erkenntnis ist nun offenbar auch bei der IG BCE gereift, die nach jahrzehntelangen Auseinandersetzungen akzeptiert hat, dass die Beschäftigten der Wasserwirtschaft grundsätzlich von ver. di vertreten werden.

Siehe zum Hintergrund im LabourNet Germany:

Kurzlink: https://www.labournet.de/?p=91954
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