Überbietungskonkurrenz? Aufgelesen bei … Reiner Hoffmann

Es ist zwar schon über eine Woche her, dass ich dieses Interview im Deutschlandfvom unk (DLF) gehört habe, aber es hat einen so bleibenden Eindruck bei mir hinsichtlich der Verfassung der deutschen Gewerkschaften hinterlassen, dass ich es noch aufgreifen will…“ Artikel vom 28. November 2014 von und bei Friederike Spiecker externer Link – und umfangreiche Zitate aus dem sehr empfehlenswerten Beitrag:

  • Aus dem sehr empfehlenswerten Beitrag: „… Aber selbst wenn es so wäre, dass sich hier eine Gewerkschaft „nur“ für ihre Leute stark machte ohne Rücksicht auf Verluste in der Gesamtwirtschaft und damit auch zum Schaden anderer Beschäftigter, besteht das eigentlich Tolle an Reiner Hoffmanns Satz in seiner Unausgewogenheit (um nicht zu sagen: in seiner Verlogenheit). Von einem Vertreter des Arbeitgeberlagers hätte man selbstverständlich nichts anderes erwartet. Aber von einer Person, deren Kernaufgabe es ist, die Interessen aller Beschäftigten zu vertreten, darf man wohl verlangen, etwas genauer hinzusehen. Dann käme man nämlich sehr schnell zu der Feststellung, dass die Gewerkschaften und ihre Dachorganisation DGB einer Unterbietungskonkurrenz seit Jahren nicht in gleicher Weise entgegengetreten sind wie jetzt auf einmal einer angeblichen Überbietungskonkurrenz. Und genau mit der Förderung oder zumindest Duldung der Unterbietungskonkurrenz haben sie dem „Gesamtwohlinteresse der Beschäftigten“ wie dem „Gemeinwohl“ massiv geschadet. Die Rede ist von den Öffnungsklauseln in Flächentarifverträgen und vor allem von „Beschäftigungsgarantien“ und „Standortsicherungsverträgen“. (…) Was diese Betriebsräte bräuchten, wäre die Solidarität der Beschäftigten der gesamten Branche bzw. der für die Branche insgesamt zuständigen Gewerkschaft(en) (oder besser noch: aller Gewerkschaften). Wenn die sich bereit erklärten, notfalls die gesamte Branche zu bestreiken, um die Erpressung durch die Arbeitgeber des einen Unternehmens abzuwehren, würden sich die Arbeitgeber der entsprechenden Branche recht schnell gegen diese Unterbietungskonkurrenz aus den eigenen Reihen wenden. Gleicher Lohn für gleiche Arbeit – das muss eben immer gelten. Und dieses Prinzip, das sich in Zeiten hoher Arbeitslosigkeit nur mittels Solidarität durchsetzen lässt, hätte der DGB seinen Mitgliedern immer wieder erklären und mit ihnen zusammen mit Zähnen und Klauen verteidigen müssen, um gegen das gesamtwirtschaftlich eindeutig schädliche Lohndumping anzugehen. (…) Wenn sich eine Gewerkschaft erfrecht, über den eigenen Tellerrand hinaus einmal Solidarität mit anderen Beschäftigten zu üben und die Gefahr besteht, dass sie dadurch sogar Mitgliederzulauf erhält, dann ist das eine schädliche „Überbietungskonkurrenz“, die es gesetzlich abzustellen gilt. Wessen Interessen vertritt der DGB-Vorsitzende Reiner Hoffmann eigentlich? Oder anders gefragt: Wie lange fühlen sich die Beschäftigten noch von dieser Führungsspitze vertreten?...“
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