Financial Waterboarding. EZB, Europäische Kommission und IWF retten die Spekulationsfreiheit des Kapitals durch Verstaatlichung seiner Schulden. Pleiten der Länder werden in Kauf genommen

Nach EU-Vertrag ist die Europäische Zentralbank (EZB) für die Preisstabilität – definiert als eine um zwei Prozent schwankende Inflation – zuständig. Dazu darf sie den Leitzins für die Kredite heben oder senken, die sie den Banken gewährt. Sie darf Devisengeschäfte durchführen und Währungsreserven halten und soll das Funktionieren des Zahlungssystems gewährleisten. Dafür übernimmt sie die Aufsicht über die nationalen Zentralbanken und privaten Banken. Sie darf den einzelnen Staaten nicht selbst Kredite geben oder deren Anleihen kaufen. Die EZB soll der Belebung der Konjunktur und dem effizienten Einsatz der Ressourcen dienen. Die Bestimmung, dass die EZB den Staaten nicht direkt Kredite geben darf, sondern nur den Privatbanken, ist zu Recht kritisiert worden. Dieser Umweg führt dazu, dass die EZB den Privatbanken Kredite zum Niedrig- oder sogar Nullzins gibt, die Banken aber dann den Staaten für Kredite einen ungleich höheren Satz berechnen. Das EZB-System schadet also den öffentlichen Haushalten und begünstigt die Privatbanken…“ Artikel von Werner Rügemer in junge Welt vom 21.04.2015 externer Link

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