Hartz IV Sanktionen trotz Krankschreibung

Einem Hartz IV-Bezieher dürfen die Leistungen ausnahmsweise auch gekürzt werden, wenn er zu einem Termin bei der Behörde nicht erscheint und hierzu nur eine Krankschreibung vorlegt, nicht aber die verlangte Reiseunfähigkeitsbescheinigung…“ Meldung vom 02.07.2015 bei Gegen-Hartz externer Link

Kurzlink: https://www.labournet.de/?p=83265
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