Hartz IV: Fast jede zweite Klage gegen Sanktionen erfolgreich

Sanktionen und Leistungeinschränkungen bei Hartz IV und Sozialhilfe„…Mehr als jede dritte Sanktion, gegen die Hartz-IV-Empfänger Widerspruch einlegen oder klagen, stellt sich als unrechtmäßig heraus. Wie die Bundesregierung auf eine Anfrage der Linksfraktion mitteilte, wurde im vergangenen Jahr rund 18.600 Widersprüchen in rund 51.000 Fällen ganz oder teilweise stattgegeben. Bei 5.867 Fällen, die 2015 vor Gericht landeten, waren die Betroffenen in 2.325 Fällen juristisch erfolgreich. (…) Die Vorsitzende der Linkspartei, Katja Kipping, sagte (…) , die Zahlen seien eine Bestätigung für die Forderung ihrer Partei, Sanktionen und Leistungsversagung für Hartz-IV-Empfänger abzuschaffen. »Die hohe Anzahl der teilweise und gänzlich erfolgreichen Widersprüche von über 36 Prozent und erfolgreichen Klagen gegen Sanktionen von fast 40 Prozent zeigt, dass die Sanktionspraxis in hohem Maße rechtswidrig ist«, so Kipping…“ Artikel vom 8. April 2016 bei Neues Deutschland online externer Link, siehe dazu den Kommentar:

  • Mehr Widerspruch!
    „…Wer nicht spurt, bekommt weniger Geld. Wer dann immer noch nicht tut, was das Jobcenter von ihm verlangt, erhält irgendwann gar nichts mehr. Diesem Eskalationsfahrplan folgt das Sanktionsregime, dem sich unterwerfen muss, wer Hartz-IV-Leistungen bezieht. (…) Das Sanktionsregime ist eine vom Gesetzgeber geschaffene Möglichkeit, Menschen unter das Existenzminimum zu drücken. (…) Die Sanktionen sind Teil einer Drohkulisse für jene, die das System nicht als Arbeitskraft verwerten kann, aber möglichst kostengünstig durchbringen will. Dagegen sollte es mehr Widerspruch geben – vor allem von den Betroffenen.“ Beitrag von Fabian Lambeck vom 9. April 2016 bei Neues Deutschland online externer Link
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