1 Million Sanktionen treffen vor allem junge Hartz IV Bezieher

Auch im Jahr 2013 verhängten die Jobcenter wieder über 1 Millionen Sanktionen gegen Hartz IV Empfänger, wie eine gemeinsame Anfrage von Bündnis 90/Die Grünen und der Linken zeigte. Besonders in der Kritik stehen die Sanktionen gegen unter 25jährige, da diese eventuell verfassungswidrig sind. Hartz IV Empfänger unter 25 Jahren droht bereits beim ersten Pflichtverstoß eine vollständige Leistungskürzung, nur die Miete wird noch an den Vermieter überwiesen, bei einem weiteren wird auch diese gestrichen. 56 Prozent aller Sanktionen werden gegen Personen unter 25jährige verhängt, 72 Prozent aufgrund von Meldeversäumnissen – also weil die Personen einen Termin beim Jobcenter versäumen. Verfassungswidrig sind die Sanktionen aufgrund der unterschiedlichen Behandlung im Vergleich zu älteren Hartz IV Empfänger. Die unterschiedliche Sanktionierung wurde unter Rot-Grün beschlossen, um jüngeren Hartz IV Empfängern stärkere Anreize zur Jobsuche zu geben, um es zynisch auszudrücken, außerdem könne bei dieser Altersgruppe von der Unterstützung durch die Eltern ausgegangen werden…“ Artikel von Mira Sigel vom 5. Juni 2014 bei Die Freiheitsliebe externer Link

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