Hartz-IV-Regelsätze nicht verfassungskonform

Das Berechnungsverfahren für die Hartz-IV-Regelsätze hat „eklatante Schwächen“. Das ist das Ergebnis einer aktuellen Studie der Hans-Böckler-Stiftung. Die Untersuchung zeige, „wie sehr die Bundesregierung bei der Auswertung der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe eingegriffen hat, um zu politisch opportunen Regelsätzen zu kommen“, kritisiert Annelie Buntenbach, DGB-Vorstandsmitglied…“ DGB-Pressemitteilung vom 7.4.2014 externer Link , dort auch Links zur Zusammenfassung, Kurzfassung und  Langfassung der Studie der Hans-Böckler-Stiftung

  • Aus dem Text: „… Diese Möglichkeit führte – in Kombination mit der veränderten Abgrenzung der Bezugsgruppe – dazu, dass der Regelsatz bei der Neuregelung 2011 kaum stieg. Zwar hatte das Bundesverfassungsgericht darauf gedrungen, dass bestimmte Bedarfsfelder wie Mobilität stärker berücksichtigt werden. Doch das Arbeitsministerium kürzte im Gegenzug an anderen Stellen, so dass am Ende ein beinahe unveränderter Hartz-IV-Satz herauskam.
    Die Hans-Böckler-Stiftung kommt zu dem Ergebnis, dass der Hartz-IV-Regelsatz anstatt der aktuellen 391 Euro bei 424 Euro liegen müsste, wenn im Jahr 2010 das damals angewandte  Berechnungsverfahren nur um die vom Bundesverfassungsgericht kritisierten Punkte korrigiert worden wäre und wenn im Jahr 2011 die Bezugsgruppe zur Berechnung des Existenzminimus nicht verkleinert worden wäre.“
Kurzlink: https://www.labournet.de/?p=56678
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