Hartz-IV-Chaos bei Hochwasserhilfen: Nothilfen können mit ALG-II-Leistungen verrechnet werden

Unter den Hochwasseropfern sind viele Hartz-IV-Bezieher. Sie riskieren bei der Annahme von Spenden und staatlicher Nothilfe, dass diese mit dem Regelsatz verrechnet werden. Die Gesetzeslage ist widersprüchlich. Bislang warteten die Betroffenen vergeblich auf eine verbindliche Anweisung der Bundesagentur für Arbeit…“ Artikel von Fabian Lambeck in Neues Deutschland vom 14.06.2013 externer Link. Siehe dazu:

  • Nothilfe für Hochwasseropfer nach dem SGB II / SGB III / SGB XII
    Die Flut in Deutschlands Südosten hat Schäden in vielfacher Milliardenhöhe verursacht, bzw. richtet sie noch an. Ganze Städte und Landkreise sind unbewohnbar, viele Menschen stehen vor dem Nichts, Kleingewerbetreibende vor den Trümmern ihrer Existenz. Private Spenden werden bei Weitem nicht ausreichen, um die Schäden zu beheben und den Opfern eine Lebensgrundlage zu beschaffen. Insofern bestehen eine Reihe sozialrechtliche Hilfemöglichkeiten die wir hier kurz aufzeigen und die eine oder andere Erläuterung dazu bringen wollen…“ Beitrag von Harald Thomé bei tacheles externer Link
Kurzlink: https://www.labournet.de/?p=38497
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