Bundessozialgericht: Jobcenter darf Mietkosten auch nach ungenehmigtem Umzug nicht einfrieren

Zieht ein Hartz-IV-Empfänger ohne Zustimmung des Jobcenters um, darf die Behörde die Unterkunftskosten nicht dauerhaft in der bisherigen Höhe bezahlen. Stattdessen muss auch ihnen zugutekommen, wenn die Grenze der als angemessen geltenden Wohnkosten angehoben wird, hat das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel nun entschieden…“ Meldung vom 17.02.2016 bei Spiegel online zum Urteil Aktenzeichen: B 4 AS 12/15 R externer Link

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