Ab in die Platte. Leipzig: Rechtsstreit um Mieten für Hartz-IV-Bezieher. Ansprüche rückwirkend bewilligt, künftig aber erneut gedrosselt

Mit zu niedrigen Mietobergrenzen für Hartz-IV-Berechtigte sparte die Stadt Leipzig offenbar Millionen. Nach jahrelangen Rechtsstreitigkeiten hat sie nun eingelenkt. Offenbar, um weitere Niederlagen vor Gericht zu vermeiden. Wie der Sozialrechtsanwalt Sebastian E. Obermaier am Donnerstag gegenüber jW berichtete, wies das Rathaus der Messestadt das Jobcenter kürzlich intern an, Ansprüche von Leistungsbeziehern, die geklagt hatten, rückwirkend bis 2011 nachzuzahlen. Orientieren solle sich die Behörde dabei an den Vorgaben des Bundessozialgerichts (BSG). Das hatte von Kommunen ein »schlüssiges« Mietkonzept verlangt. Könnten sie solches nicht vorlegen, müssten sie die Werte der Wohngeldtabelle zuzüglich zehn Prozent als Obergrenze der Unterkunftskosten ansetzen. »Das ist ist viel Geld und ein Erfolg für Betroffene«, betonte Obermaier. Grundsätzlich gilt: Hartz-IV-Bezieher haben Anspruch darauf, dass Jobcenter ihre Wohnkosten übernehmen – sofern sie angemessen sind. Letzteres ist der Haken an der Sache…“ Artikel von Susan Bonath in junge Welt vom 10.04.2015 externer Link

Kurzlink: https://www.labournet.de/?p=78734
nach oben