„Verfolgungsbetreuung“ im Jobcenter Märkischer Kreis in Hemer
„… Darüber dass M. arbeiten will, um für seinen Lebensunterhalt selbst zu sorgen, besteht kein Zweifel bei denen, die ihn kennen. Als der Italiener nach Hemer zog, war er optimistisch, nur zwei Jahre später quälen ihn Depressionen. Die „Betreuung“ durch das Jobcenter in Hemer hat den Mann nahezu kaputt gemacht. Schwere dunkle Wolken haben seine Seele überschattet. Am 21.01.2015 stellte M. einen Antrag auf SGB II-Leistungen, weil sich die erhoffte Vollzeitarbeit zerschlagen hatte. Was blieb war ein Minijob. Taschengeld. Monatelang. Zwischen 110,00 € und 400,00 €. Mit Schreiben vom 24.02.2016 wurde sein Antrag beim Jobcenter Hemer abgelehnt (…) Erste Hilfe fand er bei dem Verein aufRECHT e.V. Am 04.03.2016 stellte Rechtsanwalt Lars Schulte-Bräucker zwei Anträge auf Erlass einer einstweiligen Anordnung. (…) Mit dem Beschluss des Sozialgerichts Dortmund am 11.05.2016 werden zumindest Regelleistungen zuerkannt und damit lebt die Krankenversicherung wieder auf. Kosten für Unterkunft und Heizung bleiben versagt. (…)In zwei Beschlüssen spricht das LSG NRW dem Kläger Recht. (…) Aber zahlen will das Jobcenter Märkischer Kreis nicht. „Keine Zeit“ zu helfen…“ Beitrag vom 28. November 2016 bei lokalkompass.de Essen-Süd
(mit Links zu den einzelnen Gerichtsentscheidungen)