Sozialgericht Düsseldorf wirft Jobcenter Wuppertal Rechtsbruch vor und verurteilt es zu Mutwillkosten wegen Rechtsmissbrauch

„… Im Rahmen des Klageverfahrens hat das Gericht das Jobcenter Wuppertal mehrfach auf die Sach- und Rechtslage aufmerksam gemacht und die „Fortführung des Verfahrens aus Sicht des Beklagten“ als „rechtsmissbräuchlich“ gebrandmarkt. „Obwohl der Beklagte gegen die insoweit eindeutigen dienstlichen Anweisungen der Bundesagentur zu § 20, 21 und 22 SGB II verstößt, hat der Beklagte das Verfahren sinnloserweise fortgeführt und damit absichtlich bei Gericht Kosten verursacht“, führt das Gericht in dem Gerichtsbescheid aus und verurteilt das Jobcenter Wuppertal nicht nur zur Nachzahlung der tatsächlichen Warmwasserkosten in Höhe von über 300 EUR, sondern auch zu einer Rechtsmissbrauchsgebühr…“ Pressemitteilung von Harald Thomé und Miguel Thomé vom 19. Juli 2016 bei Tacheles externer Link und das Urteil des SG Düsseldorf vom 27.04.2016 – S 35 AS 159/15 externer Link

Kurzlink: https://www.labournet.de/?p=101583
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