Ravensburg: Mitarbeiter vom Jobcenter durchsucht Unterwäsche der Tochter
„Unser neuster Fall spielt in Ravensburg. Zur Feststellung der Frage, ob eine Bedarfsgemeinschaft vorliegt oder nicht, gewährte unsere Mandantin dem Jobcenter mehrmals Zugang zur Wohnung. Sie verweigerte erst dann den Zugang, nachdem der Mitarbeiter die Unterwäsche der Tochter durchsuchte. Es folgte die Drohung sämtliche Leistungen zu kürzen. (…) Als krönenden Abschluss forderte das Jobcenter direkt nach Einlegen des Widerspruchs durch hartz4widerspruch.de unsere Mandantin auf, diesen Widerspruch zurück zu nehmen. Der Widerspruch sei unbegründet. Zu Recht fühlt sich unsere Mandantin in diesem Fall schikaniert. Sie hat alles getan, um mit dem Jobcenter eine Lösung zu finden – ohne anwaltlichen Beistand bestand jedoch keine Möglichkeit diese Schikane zu beenden. Wir begleiten Sie weiter auf Ihrem Weg und versuchen die Kürzung der Leistungen abzuwenden. Denn eines ist klar: Am allermeisten leidet die Tochter darunter, dass die Mutter für etwas bestraft wird, was nicht den Tatsachen entspricht.“ Beitrag vom 3. Januar 2017 von und bei Hartz4Widerspruch.de