Kein Zeugnisverweigerungsrecht für Angehörige von Hartz IV-Empfängern

Mit einer Entscheidung des Sozialgerichts Köln wird der Druck auf Erwerbslose und ihre Angehörigen noch einmal erhöht
Der 19. Senat des Landessozialgerichts NRW fällte eine Entscheidung, die die Situation von Hartz IV-Empfängern noch einmal erheblich verschlechtertn kann. Es verpflichtet auch nahe Angehörige der Hartz IV-Bezieher, über deren Lebenssituation Angaben zu machen. Ein Zeugnisverweigerungsrecht wurde abgelehnt
…“ Artikel von Peter Nowak auf Telepolis vom 11.11.2014 externer Link

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