Hartz IV und Hausbesuche des Jobcenters
„Ein häufiger Streitpunkt zwischen den Trägern der Leistungen nach dem SGB II, den Jobcentern, und den Leistungsempfängern*, Hilfebedürftigen, sind angemeldete und unangemeldete Hausbesuche der Mitarbeiter der Jobcenter. Mitunter drängen Jobcenter darauf, aus verschiedensten Gründen einen vermeintlichen Anlass zu haben, die Wohnungen der Hilfebedürftigen zu besichtigen. Die Frage stellt sich, wie hiermit umzugehen ist. Grundsätzlich muss erst einmal unterschieden werden zwischen einer “Hausdurchsuchung” und “Hausbesuchen“…“ Artikel von und bei Rechtsanwalt Thorsten Haßiepen vom 26. Januar 2014
- Siehe dazu im Archiv des LabourNet Germany: Vorsicht Schnüffler!