Hartz IV: Jobcenter erstellen Psychogramme über Kunden – Warum sich eine Akteneinsicht lohnen kann

"AufRECHT bestehen - kein Sonderrecht in den Jobcentern"„… Den folgenden Fall machte die Erwerbsloseninitiative “Basta” aus Berlin öffentlich. (…) Gespräche im Jobcenter dienen immer auch der Bewertung und Beurteilung des Antragstellers. Unerwartet konnte eine Leistungsberechtigte folgendes über sich lesen:“…durch verfestigte Selbstwahrnehmung und der konträren Außenwahrnehmung bedarf es einer Entwicklung der Persönlichkeit“. (…) Eine solche Bewertung und Annahme stellt allerdings eine Frechheit dar. Wie kann ein Sachbearbeiter in einem Jobcenter ein “Psychogramm” erstellen, wenn dieser noch nicht einmal über eine psychologisches Grundstudium verfügt? Alle weiteren Maßnahmen und Weiterbildungsangebote leiten sich von einer solch unqualifizierten Beurteilung ab. (…) Es empfiehlt sich daher immer eine Akteneinsicht beim Jobcenter zu beantragen, da man ansonsten an diese Form von Küchentischpsychologischer Beurteilung niemals herankommt oder sich im Nachhinein wundert, warum man in irrwitzige Maßnahmen mit Sanktionsandrohung vermittelt bekommt. (…) Viele wissen nicht, dass ein Anrecht auf Akteneinsicht besteht. Das Gesetz garantiert eine Einsichtsrecht in die eigenen Akten (§ 25 Abs.1 Satz 1 SGB X ). Dazu man allerdings erklären, warum die Kenntnis der Akten im Zusammenhang mit einem konkreten Vorhaben (z.B. Widerspruch) wichtig ist…“ Beitrag vom 7. März 2020 von und bei gegen.hartz.de externer Link

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