„Reformpaket“ der Bundesregierung weitet sachgrundlose Befristung auf vier Jahre und sechsmalige Verlängerung aus – ganz ohne Pflicht zur Schriftform
„Die Bundesregierung will befristete Arbeitsverträge ausweiten. Das wäre ein gravierender Eingriff ins Arbeitsrecht. Gewerkschaften protestieren. (…) In dem Papier heißt es: „Für bis zum 31.12.2030 eingestellte Arbeitnehmer ist eine sachgrundlose Befristung bis zu einer Maximaldauer von bis zu 48 Monaten und bei einer bis zu sechsmaligen Verlängerung möglich.“ Eine „erneute Ersteinstellung bei demselben Arbeitgeber“ soll damit ebenso ermöglicht werden. (…) „Die Ausweitung des Zeitraums für sachgrundlose Befristungen verlagert das unternehmerische Risiko auf die Beschäftigten. Das ist nicht akzeptabel“, so Frank Werneke, Vorsitzender bei Verdi…“ Artikel von Nils Thomas Hinsberger vom 04.07.2026 in der FR online
(„Bundesregierung plant gravierende Reform – befristete Arbeitsverträge bald vier Jahre möglich?“) und mehr dazu:
- „… Als besonders heikel bewertet die GEW die geplante Ausweitung der sachgrundlosen Befristung. Bis Ende 2030 soll diese für neu eingestellte Arbeitnehmer auf bis zu 48 Monate und sechs Verlängerungen ausgedehnt werden. Gleichzeitig soll die Pflicht zur Schriftform bei Befristungen entfallen. „Das hebelt den bisherigen Schutz aus und öffnet Kettenbefristung Tür und Tor. Aus unserer Sicht ist das nicht akzeptabel und belastet vor allem junge Menschen und Berufseinsteiger mit zusätzlicher Unsicherheit. Gerade in Hochschule und Forschung sind Zeitverträge schon jetzt ein großes Übel“, so Siebernik…“ Aus der Pressemitteilung der GEW vom 02.07.2026
: Bildungsgewerkschaft kritisiert Ergebnisse des Koalitionsausschusses: „Statt Beschäftigte zu schützen, werden Arbeitsverhältnisse instabiler und Misstrauen geschürt“
Für die vielen Kampagnen gegen Befristung – nicht nur in der Wissenschaft – siehe die Rubrik Be- und Entfristung