Es geht runter: Zur Entwicklung der Befristungen bei Neueinstellungen
„Der Arbeitsmarkt ist keine statische Angelegenheit, sondern ein überaus dynamisches Gebilde. Da geht es raus aus Beschäftigungsverhältnissen und gleichzeitig werden in vielen Betrieben neue Mitarbeiter eingestellt. Und zwar in erheblichem Umfang. Auf der Basis der IAB-Stellenerhebung wissen wir, dass beispielsweise im Jahr 2024 die Betriebe in Deutschland rund 4,4 Millionen sozialversicherungspflichtige Neueinstellungen (ohne Auszubildende und ohne Mini-Jobs) vorgenommen haben. Und seit vielen Jahren wird darüber kritisch berichtet und diskutiert, dass es „viele“ Befristungen der Beschäftigungsverhältnisse geben würde. (…) Nun hat sich hinsichtlich der Befristungen zumindest gesamtwirtschaftlich gesehen eine Menge verändert, wenn man auf den Befristungsanteil bei den Neueinstellungen schaut: (…) Im Jahr 2024 wurde also der niedrigste Anteilswert an befristeten Neueinstellungen seit dem Jahr 2000 gemessen…“ Beitrag von Stefan Sell vom 24. Juni 2025 auf seiner Homepage
und mehr daraus:
- Weiter aus dem Beitrag von Stefan Sell vom 24. Juni 2025 auf seiner Homepage
: „… Der im Rahmen der IAB-Erhebung 2004 gemessene Höchststand war mit 54 Prozent mehr als doppelt so hoch. (…) Mit Blick auf das Jahr 2024: In Betrieben mit bis zu 75 Beschäftigten erhalten rund 22 Prozent der neu eingestellten Personen einen befristeten Vertrag. In Betrieben mit mehr als 75 Beschäftigten zeigt sich auch im Jahr 2024 ein deutlich erhöhter Befristungsanteil bei Neueinstellungen. Rund 29 Prozent der Neueinstellungen sind hier zunächst befristet. Es zeigt sich in beiden Gruppen, dass ein relativ großer Anteil der Befristungen ohne Angabe eines Sachgrunds erfolgt. Zu vermuten ist, dass der Grund für diese Art von Befristungen mehrheitlich eine verlängerte Probezeit darstellt (hier ist ergänzend anzumerken, dass die Vereinbarung einer Probezeit bei sonst unbefristetem Arbeitsvertrag keine befristete Neueinstellung darstellt). Differenziert nach dem Einstellungsgrund wird deutlich, dass im Jahr 2024 der Befristungsanteil von Neueinstellungen bei vorübergehendem Ersatz- oder Mehrbedarf mit 78 beziehungsweise 56 Prozent weiterhin sehr hoch liegt. Bei längerfristigem Ersatz- oder Mehrbedarf war der Befristungsanteil mit 23 bis 24 Prozent auf einem wesentlich niedrigeren Niveau…“
- Bezogen aus: Nicole Gürtzgen et al. (2025): Befristungen bei Neueinstellungen 2024
, Nürnberg: Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB), 6. Juni 2025
Siehe zuletzt im Oktober 2024: Trotz Rückgangs in den letzten Jahren: Fast 38 Prozent der Neuanstellungen befristet, bei jungen Beschäftigten fast die Hälfte