Kratzen an der Oberfläche

Gesetzesvorschlag will Bedingungen der Leiharbeit verbessern, sie aber nicht abschaffen. Umsetzung unklar. Artikel von Lena Kreymann in junge Welt vom 18.03.2014 externer Link

  • Aus dem Text: „… Zu weit soll der Vorschlag dann aber doch nicht gehen. Schneider, der bis 2010 DGB-Landesvorsitzender gewesen war, betonte, daß es nicht Ziel der nordrhein-westfälischen Landesregierung sei, Werkverträge und Leiharbeit gänzlich zu beseitigen. »Zum Auffangen von Auftragsspitzen oder krankheitsbedingten Ausfällen ist Leiharbeit sinnvoll und soll – aber zu deutlich verbesserten Bedingungen für die Arbeitnehmer – auch weiterhin möglich sein.« Nur noch zur Deckung eines »vorübergehenden Bedarfs« soll Leiharbeit erlaubt sein. Dafür will Schneider die Beweislast umkehren. Der Unternehmer müßte nachweisen, daß es sich nicht um einen dauerhaften Bedarf handelt – wie etwa bei BMW Leipzig geschehen. Angestellte könnten sich so leichter in gesicherte Beschäftigungsverhältnisse einklagen, Gleiches würde für Scheinselbständige gelten. Die Obergrenze der Beschäftigungsdauer soll 18 Monate sein. Allerdings nicht in allen Fällen: Wie Schüren am Mittwoch erklärte, sei eine Ausnahme vorgesehen, wenn für ein »zeitlich begrenztes Projekt« niemand auf dem »Arbeitsmarkt« verfügbar sei. Auch die Entlohnung regelt der Vorschlag neu: Leiharbeiter, die nur für einen Einsatz eingestellt werden oder aber länger als neun Monate an einer Stelle arbeiten, sollen genauso entlohnt werden wie die Stammbelegschaft. (…) Es bleiben viele Schlupflöcher für Leiharbeitsfirmen, an deren Betätigungsfeld prinzipiell nicht gekratzt werden soll. Ohnehin ist fraglich, wie der Vorschlag umgesetzt werden soll…“
Kurzlink: https://www.labournet.de/?p=55364
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