Dauerleihe nach BAG-Urteilen: Betriebsrat setzt Eingruppierung der Leiharbeitnehmer durch

„… So müssen die Leiharbeitnehmer für die Zeit der Dauerüberlassung die gleiche Vergütung erhalten. Die Rechte aus der Betriebsverfassung müssen angeglichen werden. Und nicht zuletzt müsse der Betriebsrat des Entleiherbetriebes die gleichen Mitbestimmungsrechte erhalten.In diesem Sinne wurde dem Arbeitgeber, einem großen privaten Klinikbetreiber aufgegeben, die Eingruppierung der von der Personalservicegesellschaft überlassenen Mitarbeiter in den Haustarif vorzunehmen…“ Meldung von und bei RA von Holger Thieß am 7 Februar 2014 externer Link zum Arbeitsgericht Cottbus – Beschluss vom 06.02.2014 – 3 BV 96/13

Kurzlink: https://www.labournet.de/?p=52640
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