„Leiharbeitsreform geht nach hinten los“ – Mit Ansage beginnt für viele am 1.10. das Karussell zur Vermeidung des Equal Pay

ZDF-Sendung "Die Anstalt" vom 16. Mai 2017: Das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz„… nun droht Ungemach. Von 1. Oktober an könnte es für viele Leiharbeiter heißen: zurück ins Karussell. Manche müssen dann unfreiwillig den Einsatzbetrieb wechseln, einigen droht sogar eine Lohnkürzung, und selbst Arbeitslosigkeit ist im Einzelfall nicht auszuschließen. Es herrscht große Unruhe. (…) Zeitarbeitern steht seither nach neun Monaten der gleiche Lohn wie dem Stammpersonal zu („Equal Pay“). Nur über Tarifverträge kann davon abgewichen werden. Zudem wurde der Einsatz in einem Betrieb auf 18 Monate begrenzt. Nach dieser „Höchstüberlassungsdauer“, die nun in den ersten Fällen am 30. September abläuft, muss der Kunde den Leiharbeiter fest einstellen oder ihn an den Verleiher zurückgeben. Doch was Nahles als Sprungbrett in ein sichereres Arbeitsleben angelegt hat, entpuppt sich als widersprüchlich: „Wir gehen zwar davon aus, dass es zu mehr Übernahmen als bisher kommt“, sagt Hans Christian Bauer, Director Social Affairs beim Zeitarbeits-Riesen Randstad. Das Unternehmen befürchtet aber auch,  dass der Einsatz vieler betroffener Zeitarbeitnehmer nach 18 Monaten endet und ein Wechsel zu einem neuen Kunden nötig wird. Das heißt: neuer Arbeitsplatz, neue Kollegen, neuer Chef. Und: „Erworbene Equal-Pay-Ansprüche gelten dann nicht mehr“, betont Bauer. Wer Pech hat, verdient also weniger als jetzt. „So führt der eine Teil des Gesetzes den anderen Teil des Gesetzes ad absurdum“, kritisiert Bauer. Auch beim Randstad-Betriebsrat ist die Verärgerung groß (…) Randstad etwa hat rund 50.000 Zeitarbeiter in Deutschland unter Vertrag. Selbst wenn geschätzt nur jeder Zehnte davon auf die 18-Monats-Grenze beim Kunden zusteuert, also 5000, und selbst wenn  davon jeder Zweite  vom Kunden fest übernommen wird, werden rechnerisch immer noch 2500 Leiharbeiter freigesetzt. Es sei denn, es handelt sich um die Metallindustrie. Denn dort ermöglicht ein Tarifvertrag Einsätze bis zu 48 Monate…“ (arbeitgeberlastiger) Beitrag von Tanja Wolter vom 06.09.2018 bei Südwest Presse online externer Link – wir erinnern an die Kommentare im Dossier: Gesetz zur Regulierung von Zeitarbeit und Werkverträgen 2016

Kurzlink: https://www.labournet.de/?p=137154
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