Mit Anwesenheitsboni gegen den Krankenstand: Unternehmerischer Einsatz für einen gerechten Lohn für ein gerechtes Tagewerk

„Diagnose: Kapitalismus – Therapie: Pause.“„… Seit Anfang des Jahres können Arbeitskräfte bei Daimler und Amazon ihren Lohn aufbessern, wenn sie sich selten bzw. überhaupt nicht krankmelden; wer nur wenige Krankheitstage über das Jahr zusammenbringt, dem stellen die Arbeitgeber Bonuszahlungen in Aussicht. Die progressive Geschäftsmaßnahme der Unternehmen nimmt die Öffentlichkeit hinsichtlich ihrer (zu erwartenden) Wirkungen mit fachkundigen Bedenken zur Kenntnis und findet sie mehrheitlich etwas anrüchig, kennt aber einen respektablen Grund, weshalb sie dann doch in Ordnung geht: „‚Wer Angst um seinen Job hat, schleppt sich gelegentlich auch mal mit einer Erkältung ins Büro‘, sagt Dennis Nowak, Arbeitsmediziner an der Ludwig-Maximilians-Universität München. Präsentismus nennen es die Ärzte, wenn Arbeitnehmer trotz Krankheit ins Büro gehen. Dass der Stuttgarter Autobauer Daimler kürzlich ankündigte, seinen Mitarbeitern einen Bonus zu bezahlen, wenn sie gar nicht oder nur selten krank sind, sei ein fatales Signal, sagt Nowak. Insgesamt ist der volkswirtschaftliche Schaden durch kranke Angestellte aber erheblich. (…) Wenn sie den Krankenstand an ihrem Ideal einer nimmerkranken Arbeiterschaft misst, auf die Deutschlands Unternehmerschaft Anspruch hat, kommt ihr die fiktive volkswirtschaftliche Verlustrechnung der Bundesanstalt mit ihren großen Zahlen gerade recht – sie bebildert damit sich und ihrer Leserschaft die Dimension ‚unseres Problems‘ mit kränklichen Arbeitnehmern, an dem sich zuvor zitierte Bedenken gegen fragwürdige Geschäftsmaßnahmen gründlich relativieren. Der unternehmerische Standpunkt, der so zum Gemeinwohl der deutschen Volkswirtschaft geadelt wird, steht ganz in der Tradition jenes ehernen Grundsatzes der Lohnarbeit, wonach Unternehmer Geld für Arbeit bezahlen und damit das Recht auf ihre geldwerten Leistungen erwerben; ein Rechtsverhältnis, dem alle persönlichen und sachlichen Notwendigkeiten der Arbeitskraft, über die so verfügt wird, äußerlich sind; ein Verhältnis also, kraft dessen Unternehmer gegen die Notwendigkeiten und Bedürfnisse der Arbeitskräfte, die darin ihre Einkommensquelle haben, ihren Anspruch auf deren ausgiebige Betätigung geltend machen, sie also großzügig für ihren Gewinn verschleißen…“ Beitrag aus der Zeitschrift Gegenstandpunkt 4-17 externer Link

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