Wer verdient was ? Dürfen wir im Betrieb über unsere Löhne reden?

Oftmals schreiben die Unternehmen in die Arbeitsverträge, „über den Lohn / das Gehalt ist Stillschweigen zu bewahren“. Das hätten sie gern, dass sie allein und willkürlich über unsere Löhne entscheiden können. Damit hätten sie die Macht, der einen KollegIn weniger und der bereitwilligen ÜberstundenklotzerIn, bei gleichen Arbeitsaufgaben, mehr Lohn zu zahlen. Das Ziel ist, uns schön gegeneinander ausspielen und unter dem Strich bei den Löhnen zu sparen. Aber ist die Schweigeverpflichtung eigentlich zulässig? Hält eine entsprechende Passage im Arbeitsvertrag einer gerichtlichen Überprüfung stand? Nein. Dies hat zuletzt das Landesarbeitgericht in Mecklenburg Vorpommern beschlossen…“ Text und Flugblatt vom 15. Oktober 2014 bei den Wobblies Bremen externer Link

Kurzlink: https://www.labournet.de/?p=67990
nach oben