Die Rolle des DGB beim Finden und Vermitteln des richtigen Mindestlohns

Zum Januar 2017 wird er erhöht. Um volle 34 cent pro Stunde auf einen Bruttostundenlohn von sagenhaften 8,84 Euro. Bei einer Vollzeitstelle kommen dabei 1466 Euro raus. Netto bleiben 1098 für einen Single und 1176 für eine/n Verheiratete/n. Bis zur nächsten Erhöhung zum Januar 2019 ergibt dies den gigantischen Prozentsatz von 2 Prozent aufs Jahr gerechnet. Die Niedriglohnschwelle dürfte sich in 2017 etwa bei 10 Euro pro Stunde bewegen. Also auch dieser Wert wird deutlich unterboten. Wer nicht noch bei den Eltern wohnt oder im Wohnwagen schläft, kann mit Sicherheit beim örtlichen Jobcenter ergänzende Hartz IV Leistungen beantragen. Da der gesetzliche Mindestlohn also weder vor Armut noch vor einem Hartz IV Anspruch schützt, stellt sich schon die Frage, welchen Sinn die ganze Unternehmung macht. Immerhin vier Millionen Menschen werden bei Ihrem Gehalt nach dem Mindestlohn berechnet. Allerdings hatten viele vor der Einführung 2015 geringere Löhne von bis zu 5 Euro pro Stunde. (…)  Im März 2014 titelte der DGB auf dem Cover seiner Mindestlohnbroschüre: „Mindestlohn für alle, jetzt. Würde kennt keine Ausnahme.“ Na also, wer den Mindestlohn bekommt lebt in „Würde“ zwar im Niedriglohnbereich und an der Armutsschwelle, aber mit dem Segen des DGB ist das dann würdevolle, gute Arbeit…“ Beitrag vom 16. Juli 2016 von und bei iww Bremen externer Link

  • Weiter im Text: „… Wer in den letzten beiden Jahren die Tarifabschlüsse der Chemie-, Metallindustrie oder des öffentlichen Dienstes angeschaut hat wird feststellen: In den Hochburgen der DGB-Gewerkschaften lagen die Abschlüsse höher als die mageren 2 Prozent für den Mindestlohn. Zudem weiß eigentlich jeder Drittklässler, zwei Prozent von 8,50 Euro sind deutlich weniger als zwei Prozent von 20 Euro. Damit wird der Abstand zwischen dem Mindestlohn und den Facharbeiterlöhnen der Industrie mit jeder prozentualen Anhebung größer. Die DGB Gewerkschaften organisieren ja eh nur die Stammbelegschaften (… ) Der DGB hat mit seinem Herangehen an den gesetzlichen Mindestlohn und insbesondere mit der moralisch politischen Bewertung als „würdevollen“ Lohn einen zynischen Beitrag geleistet, den Niedriglohnsektor in Deutschland weiter zu verankern,statt ihn grundsätzlich in Frage zu stellen. Der Niedriglohnsektor in dem immerhin ein Viertel aller Lohnabhängigen tätig sind, ist für den Exportstandort Deutschland unverzichtbar. Die großen Konkurrenzvorteile der am Standort Deutschland tätigen Unternehmen bestehen in einem geteilten Lohnsystem. Den Stammbelegschaften mit Hierarchie und und Kompetenzfunktion im Hochlohnbereich und den ausgelagerten Bereichen, den LeiharbeiterInnen und den Lohnarbeitenden bei Werkvertragsfirmen mit sehr geringen Löhnen. Damit wird das Lohnniveau von Schwellenländern in die Metropole importiert. Die tarifvertraglichen Grundlagen für Dumpinglöhne in Europa wurden von den DGB Gewerkschaften geschaffen. Die IG Metall war Vorreiter darin den flexiblen Arbeitskrafteinsatz der Stammbelegschaften mit Arbeitszeitkonten von bis zu 400 Stunden im Interesse des Kapitals gegenzuzeichnen. Alle DGB Gewerkschaften gemeinsam schufen die Dumpingtarife für die Leiharbeit. Was der Staat, Konzerne und Einzelunternehmen nicht können, machen die DGB Gewerkschaften per Tarifvertrag oder Aussitzen. Anpassung der Arbeitskräfte an die Bedürfnisse des Konkurrenzkampfes und der Kapitalvermehrung. Dazu gehört auch die Verfestigung des Mindestlohns.“
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