Zahnloses »Bürokratiemonster«

100 Tage nach Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns versuchen noch immer so viele Unternehmen, diesen zu umgehen, dass der DGB seine Hotline für Ratsuchende weiter betreibt
Seit 100 Tagen gilt in Deutschland der gesetzliche Mindestlohn von 8,50 Euro, und noch immer behaupten Unternehmensvertreter, mit diesem sei ihnen ein »Bürokratiemonster« übergeholfen worden, das einen normalen Betriebsablauf unmöglich mache. Schuld sein soll die geforderte Arbeitszeiterfassung. Diese gilt lediglich für Minijobber und in bestimmten Branchen, in denen sogenannte Schwarzarbeit verbreitet ist, bis zu einem monatlichen Bruttolohn bis 2.958 Euro. Trotzdem soll die Pflicht der Unternehmen, in diesen Fällen Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit zu notieren, diese ruinieren. Holger Schwannecke, Generalsekretär des Zentralverbands des deutschen Handwerks, bemängelte in der Neuen Osnabrücker Zeitung (Donnerstagausgabe), dadurch würden Betriebe unter »Generalverdacht« gestellt, und beschrieb, wie Metzger, Bäcker oder Konditoren täglich den Besuch »schwerbewaffneter Zöllner« fürchten, die bei ihnen die Einhaltung des Mindestlohns überprüfen. Aber die Wahrscheinlichkeit, von der »Finanzkontrolle Schwarzarbeit« aufgesucht zu werden, ist gering
…“ Artikel von Claudia Wrobel in junge Welt vom 10.04.2015 externer Link

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