Unser Zitat zum Thema Mindestlohn: „Ausnahmeregelung“

Arbeitgeber, die nicht unter die zahlreichen Ausnahmen fallen, für die der neue Mindestlohn gilt, sind nach wie vor eine Ausnahme.
Sollten sie dies feststellen, haben sie mit sofortiger Wirkung auch rechtlich die Möglichkeit, für sich als Ausnahme einen Ausnahmeantrag zu stellen. – Wenn diese Ausnahme dann vom Bundesarbeitsministerium nicht genehmigt wird, handelt es sich garantiert um eine Ausnahme
.“
Aus: Der Deutsche Einheit(z)-Textdienst 3/15 externer Link von Werner Lutz

Kurzlink: https://www.labournet.de/?p=77026
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