Mindestlohn light für den Osten?

Vom DGB hingenommene Unterschiede bei Entgelten für Leiharbeiter könnten neuer Regierung Vorlage sein. Artikel von Mirko Knoche in junge Welt vom 23.10.2013 externer Link

Aus dem Text: „… In den DGB-Gewerkschaften aber ist mittlerweile der einheitliche gesetzliche Mindestlohn von zunächst 8,50, später zehn Euro, gemeinsame Haltung. Trotzdem verfolgen sie einen Plan B: Sie vereinbaren nur noch Tarifverträge, in denen mindestens 8,50 Euro pro Stunde in der untersten Lohngruppe gezahlt werden. Treten die in Kraft, beantragen Gewerkschaften und Unternehmer, daß der Arbeitsminister wenigstens den tariflichen Mindestlohn für allgemeinverbindlich erklärt. Den müssen dann alle Unternehmen der Branche und des Tarifbezirks zahlen, egal, ob sie Mitglied im Unternehmerverband sind oder nicht. Dieses Konzept stammt aus der IG Metall. Weil aber viele Gewerkschaften vom hohen Organisationsgrad und der Verhandlungsmacht der Metaller weit entfernt sind, haben sie im Deutschen Gewerkschaftsbund dem ver.di-Modell einer gesetzlichen Lösung die Mehrheit verschafft…“

Kurzlink: https://www.labournet.de/?p=46727
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