Mindestlohn in Deutschland: Langzeitarbeitslose vom Mindestlohn ausgenommen
„Der ab 2015 geplante gesetzliche Mindestlohn von 8,50 Euro soll nicht für die derzeit etwa eine Million Langzeitarbeitslosen gelten. Auf diesen Kompromiss habe sich Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles mit den anderen Ministerien verständigt, erfuhr die Nachrichtenagentur Reuters am Dienstag aus Unions-Kreisen. Arbeitgeber dürfen demnach generell Langzeitarbeitslosen nach der Aufnahme einer neuen Beschäftigung sechs Monate weniger zahlen als der gesetzliche Mindestlohn vorgibt. Mit diesem Zugeständnis ging Nahles auf Kritiker in der Union und in der Wirtschaft zu…“ Artikel in der Frankfurter Rundschau online vom 01. April 2014 ![]()
- Dazu Helga Spindler in einer E-mail an die Redaktion: „ich hätte es ja nicht gewagt vorauszusagen, aber die Einschränkung für alle, die ein Jahr arbeitslos sind zeigt, wie sehr die Verachtung von Erwerbslosen die Koalitionsparteien eint.“ Siehe dazu:
- Die Arbeitslosen der Großen Koalition
Artikel von Helga Spindler in der neuen Zeitschrift quer von ALSO, Ausgabe 9/März 2014
, Seite14-16 Aus dem Text: „… Der Mindestlohn soll – bisher jedenfalls – auch allen Arbeitslosen zugute kommen, die eine neue Arbeit aufnehmen. Warum hat man ihnen dann nicht gleich mehr Rechte gegeben, wo sie doch am meisten darunter leiden müssen, dass man sie wegen der gesetzlichen Zumutbarkeitsregel erpresst, zu niedrigeren Löhnen zu arbeiten? Es wäre ein Zeichen für die Ernsthaftigkeit, gute Arbeit einführen zu wollen, wenn man ihnen zumindest ab 2015 das Recht geben würde, ohne Sanktionsdrohung über die Zahlung des angestrebten Mindestlohns zu verhandeln und übrigen auch Arbeitenden das Recht geben würde ohne sozialrechtliche Sanktionen Arbeitsverhältnisse mit niedrigeren Löhnen zu kündigen, wenn sie nicht erhöht werden. Auch die Bundesagentur könnte ihr Geschäftsmodell, Arbeitslose bevorzugt an Billigfirmen abzuschieben, schon früher verändern. Es wird zwar gnädig versprochen „Geringqualifizierte und Langzeitarbeitslose verstärkt in existenzsichernde Arbeit vermitteln“ zu wollen , aber Ansprüche darauf werden nicht angekündigt. (…) Wir fassen zusammen : der arbeitslose Hartz IV-Bezieher und die -Bezieherin sind unfähig, bei selten guter Arbeitsmarktlage einen existenzsichernden Job zu finden, massiv in ihrer Handlungsfähigkeit eingeschränkt, geringqualifiziert und unkreativ und ganz schlimm steht´s erst um ihre Kinder! Ein arbeitsmarktentwöhntes Völkchen, das intensiver patriarchalischer Betreuung bedarf. Bei dieser „klugen Arbeitsmarktpolitik“ entpuppt sich fast jedes Versprechen als Drohung und Ausdruck von pauschaler Verachtung…“