Mindestlohn: Finanzministerium öffnet Schlupflöcher

Zwei Verordnungen des Bundesfinanzministeriums könnten dafür sorgen, dass der Mindestlohn in einigen Branchen leicht umgangen und kaum kontrolliert werden kann. Ziel des Ministeriums sei offenbar eine Regelung, deren Sinn „einzig und alleine in einer Förderung der Umgehung des Mindestlohns zu liegen scheint“, kritisiert der DGB in einer Stellungnahme. Konkret geht es um zwei Verordnungen des Bundesfinanzministeriums, die Details des Mindestlohngesetzes regeln…“ DGB-Meldung vom 14.11.2014 externer Link. Siehe dazu:

Kurzlink: https://www.labournet.de/?p=69683
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