Mindestlohn: Bereitschaft, Stand- und Wartezeiten sind Arbeitszeit

Seit dem Start des gesetzlichen Mindestlohns versuchen einige Arbeitgeber Lohnkosten zu sparen, indem sie ihren Beschäftigten einen Teil der Arbeitszeit nicht bezahlen. Das ist ein klarer Gesetzesverstoß: Bereitschaftsdienste, Stand- und Wartezeiten müssen vergütet werden, erklärt der DGB Rechtsschutz…“ DGB-Meldung vom 10.04.2015 externer Link

Kurzlink: https://www.labournet.de/?p=78587
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