[FAQ des DGB] Mindestlohn 2021/2022: Was ändert sich? Gesetzlicher Mindestlohn steigt zum 1. Juli 2021 auf 9,60 Euro

Gewerkschaftslinke zum Mindestlohn: Statt 8,50 für Wenige - 12 Euro für Alle - sofort!„… Der gesetzliche Mindestlohn wird in den Jahren 2021 und 2022 in vier Schritten erhöht: Zum 1. Januar 2021 auf 9,50 Euro, zum 1. Juli 2021 auf 9,60 Euro, zum 1. Januar 2022 auf 9,82 Euro und zum 1. Juli 2022 auf 10,45 Euro. (…) Planmäßig wird die Mindestlohnkommission ihre nächste Empfehlung für die Höhe des gesetzlichen Mindestlohns im Sommer 2022 abgeben. Wenn die Bundesregierung dieser Empfehlung folgt, gibt es dann ab Januar 2023 einen neuen gesetzlichen Mindestlohn-Betrag. Da die Mindestlohnkommission ihre Empfehlung für die Jahre 2023 und 2024 aber (…) erst im Sommer 2022 abgeben wird, steht die Höhe des gesetzlichen Mindestlohns für die Jahre 2023 und 2024 noch nicht fest. (…) Der gesetzliche Mindestlohn gilt weiterhin NICHT für: Jugendliche unter 18 Jahren ohne abgeschlossene Berufsausbildung; Auszubildende – unabhängig von ihrem Alter; Langzeitarbeitslose während der ersten sechs Monate ihrer Beschäftigung nach Beendigung der Arbeitslosigkeit; Praktikanten, wenn das Praktikum verpflichtend im Rahmen einer schulischen oder hochschulischen Ausbildung stattfindet;  Praktikanten, wenn das Praktikum freiwillig bis zu einer Dauer von drei Monaten zur Orientierung für eine Berufsausbildung oder Aufnahme eines Studiums dient; Jugendliche, die an einer Einstiegsqualifizierung als Vorbereitung zu einer Berufsausbildung oder an einer anderen Berufsbildungsvorbereitung nach dem Berufsbildungsgesetz teilnehmen; ehrenamtlich Tätige…“ DGB-Info vom 9. September 2021 externer Link

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