Einführung eines flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohns – durchaus auch ein Sieg gegen die Kapitalseite!

Aber: Warum nur 8,50?  Warum flächendeckend erst ab 2017? Warum so viele Ausnahmen? Kommentar von Rainer Roth, Rhein-Main-Bündnis gegen Sozialabbau und Billiglöhne, vom 11.12.2013 Aus dem Text: „… Unsere Forderung nach einem gesetzlichen Mindestlohn von mindestens zehn Euro, lohnsteuerfrei, hat nichts an Aktualität verloren. Sie wird mit der Großen Koalition aktueller. Sie ist die wirkliche Gegenposition gegen den kastrierten Mindestlohn, den CDU und SPD vorbereiten.“

Kurzlink: https://www.labournet.de/?p=49778
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