Ein Mindestlohn für Arbeit und Rente: Erforderliche Höhe eines existenzsichernden Mindestlohns

In der politischen Diskussion um künftig vermehrt drohende Altersarmut wird häufig auf die zentrale Bedeutung des gesetzlichen Mindestlohns verwiesen. Als potenzielle Ursache weit weniger Aufmerksamkeit findet hingegen die drastische Senkung des Rentenniveaus; nicht selten gilt sie in der Debatte als unausweichliche oder doch unabänderliche politische Entscheidung. Wie hoch müsste ein Mindestlohn sein, der sowohl die »Hartz-IV«-Aufstockung vermeidet als auch im Alter eine Rente erwarten lässt, die wenigstens das Existenzminimum deckt? Und: Kann ein Mindestlohn überhaupt ein wirksames Instrument zum Ausgleich der Rentenniveausenkung sein?…“ Info-Grafik von Johannes Steffen vom 17. Februar 2015 im Portal Sozialpolitik externer Link

  • Aus dem Text: „… Nach gegenwärtigem Stand wäre dies ein Brutto-Stundenlohn in Höhe von 8,17 Euro oder monatlich 1.333 Euro. Nach Abzug von Steuern und Sozialabgaben verbleiben netto 1.006 Euro, wovon als sogenannter Erwerbstätigenfreibetrag insgesamt 300 Euro von der Anrechnung auf die Grundsicherung freigestellt sind. Übrig bleibt ein anrechenbares Einkommen von 706 Euro, so dass rechnerisch kein Anspruch mehr auf aufstockende SGB-II-Leistungen besteht. Ein Mindestlohn von 8,17 Euro reicht aber nicht aus, um nach 45 Beitragsjahren auch eine Altersrente in Höhe des Existenzminimums zu erreichen…“
Kurzlink: https://www.labournet.de/?p=75323
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