Dokumentationspflichten: Nahles lockert Mindestlohn-Regeln

7,50 Mindestlohn? 3,50 reicht fürs Pack!Viel zu bürokratisch: Schon kurz nach der Einführung wurde Kritik am Mindestlohn laut. Nun gibt Arbeitsministerin Nahles nach – die Dokumentationspflichten für Arbeitgeber werden entschärft. (…) Die SPD-Politikerin kündigte am Dienstag in Berlin an, dass die Pflicht zur Aufzeichnung von Beginn, Ende und Dauer der Arbeitszeit entfallen soll, wenn das regelmäßige monatliche Entgelt in den letzten zwölf Monaten mindestens 2000 Euro brutto betragen habe. Damit kommt Nahles Forderungen aus der Union und der Wirtschaft entgegen. Für Saisonbeschäftigte und Minijobber im gewerblichen Bereich bleibe die Aufzeichnungspflicht jedoch bis zur Einkommensschwelle von 2958 Euro unverändert bestehen…“ Artikel vom 30.06.2015 in der FAZ online externer Link und das Handelsblatt jubiliert am 30.06.2015 externer Link: „Änderungen beim Mindestlohn: Arbeitsministerin Nahles ist nicht beratungsresistent

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