Die Mindestlohntrickser – die Kreativität der Arbeitgeber ist beachtlich

„… Nach dem das Gesetz eine halbes Jahr in Kraft ist, können aus der gewerkschaftlichen Rechtsberatung unzählige Beispiele von Arbeitgebern benannt werden, die Zahlung des Mindestlohns zu umgehen. Das bestätigt auch eine repräsentative Umfrage von Infratest dimap im Auftrag der Gewerkschaft: Mit 18 Prozent gab fast jeder fünfte Befragte an, bereits Erfahrungen mit solchen Tricks gemacht zu haben, entweder, weil er selbst davon betroffen war oder aber betroffene Beschäftigte kennt…“ Beitrag vom 21. Juni 2015 im Gewerkschaftsforum Dortmund externer Link

  • Aus dem Text: „… Diese Beispiele zeigen auf, dass im großen Umfang versucht wird, den Mindestlohn zu unterlaufen und der einzelne Beschäftigte sich individuell dagegen wehren muss. Deshalb ist es derzeit notwendiger als je zu vor, einen kollektiven Rechtsschutz ins Arbeitsrecht einzuführen. Das ist nichts neues, die meisten europäischen Rechtsordnungen haben neben einem gesetzlichen Mindestlohn auch längst ein Verbandsklagerecht der Gewerkschaften. Nur das hilft, gesetzlich verbriefte Schutzrechte durchzusetzen, ohne dass der Einzelne dafür Nachteile in Kauf nehmen muss.“
Kurzlink: https://www.labournet.de/?p=85517
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