Bundeskabinett: „Der Mindestlohn kommt“

ver.di: keine Ausnahmen beim Mindestlohn!Das Bundeskabinett hat heute den Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Tarifautonomie beschlossen. Wichtigster Bestandteil darin: Ein allgemeiner gesetzlicher Mindestlohn von 8,50 Euro, der vom 1. Januar 2015 deutschlandweit für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und für alle Branchen gelten wird…“ Pressemitteilung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom 02.04.2014 externer Link. Die Sonderseite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales externer Link hieß allerdings ursprünglich „Der flächendeckende Mindestlohn kommt“…  Siehe dazu Infos und Kommentare:

  • Kabinettsbeschluss: Mindestlohn mit Einschränkungen
    Das Bundeskabinett hat dem nachjustierten Gesetzentwurf von Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) zum Mindestlohn zugestimmt. Von der gesetzlichen Lohnuntergrenze von 8,50 Euro pro Stunde sollen nun auch Langzeitarbeitslose bei Annahme eines Jobs in den ersten sechs Monaten grundsätzlich ausgeklammert sein. Auf diese Änderung des Entwurfs hatten sich die Regierungsfraktionen erst tags zuvor geeinigt…“ Tagesschau-Meldung vom 2.4.2014 externer Link
  • Von der Bedeutung des Wortes „Minimum“ Der Mindestlohn ist eigentlich keiner
    Die Arbeitsministerin feiert den Durchbruch beim Mindestlohn. Doch Moment – nicht alle bekommen ihn. Die Begründungen sind fadenscheinig und verschleiern die Wählertäuschung, die im Mindestlohn angelegt ist…“ Ein Kommentar von Nora Schareika vom  02.04.2014 bei N-TV externer Link. Aus dem Text: „… Womöglich ist es auch tatsächlich eine Art von Leistung, überhaupt einen Mindestlohn gegen die Union durchgesetzt zu haben. Doch vom ursprünglich geforderten „flächendeckenden Mindestlohn von 8,50 Euro“ kann keine Rede mehr sein. (…) Langzeitarbeitslosen soll mit der Übergangszeit von sechs Monaten eine „Brücke in den ersten Arbeitsmarkt“ gebaut werden, sagt Nahles. (…) Doch sozial gesehen kommt diese Ausnahme als Diskriminierung an. Sie kann dazu führen, dass in vielen Branchen weiterhin unverschämt niedrige Löhne gezahlt werden. Zudem laufen die vorher Arbeitslosen Gefahr, von skrupellosen Arbeitgebern, die es leider gibt, nach sechs Monaten wieder entsorgt zu werden, weil sie dann nicht mehr so schön billig sind. Der zweifelhafte Fortschritt besteht darin, dass Langzeitarbeitslose für mies bezahlte Jobs attraktiv werden und sich von nun an mit Sechs-Monats-Arrangements durchschlagen können. (…) Wenn junge Leute unter 18 Jahren vom Mindestlohn ausgenommen werden, betrifft das auch all jene, die zum Beispiel neben der Schule in einem Supermarkt jobben. Doch ein 16-Jähriger kann genauso tatkräftig Regale einräumen wie ein 30-Jähriger. Und für genau solche Tätigkeiten war der Mindestlohn ursprünglich einmal vorgesehen. (…) Durch die Ausnahmen beim Mindestlohnkompromiss werden aber neue Unterkategorien aufgemacht. Der Unterschied zu vorher ist, dass nur noch eine bestimmte Gruppe vermeintlich minderwertiger Arbeitnehmer für weniger als 8,50 Euro seine Arbeitkraft verkaufen kann. Ein zweifelhaftes Privileg. Vollends grotesk ist das hin und wieder auftauchende Argument, die Ausnahmen seien nötig, damit Ungerechtigkeiten innerhalb von Betrieben zwischen Aushilfen und anderen Angestellten vermieden würden. Wer sagt denn, dass die anderen Beschäftigten nicht eher mehr als 8,50 Euro verdienen sollten? Hinter dem Mindestlohnkompromiss steht eine ungeheuerliche Täuschung der Wähler…“
  • Kein Mindestlohn. Bundeskabinett beschließt Scheingesetz
    Der Berg kreißte und gebar ein Potemkinsches Dorf. Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles nennt es Mindestlohn, aber es ist keiner. Dem am Mittwoch von der Regierung auf den parlamentarischen Weg gebrachten Gesetz fehlt die Substanz. Ein wirklicher Mindestlohn müßte die Schwächsten schützen. Dieser hier schließt die Schwächsten aus…“ Artikel von Uli Schwemin in junge Welt vom 03.04.2014 externer Link
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