Bundesfinanzministerium fördert Missbrauch bei Mindestlöhnen

Das Bundesfinanzministerium hat mit einer Verordnung dafür gesorgt, dass die Kontrollen des Mindestlohns für alle mobilen Tätigkeiten erheblich erschwert werden. Danach müssen Arbeitgeber bestimmter Branchen nicht Beginn und Ende der geleisteten Arbeitszeit erfassen, sondern nur die Dauer festhalten. Der DGB verurteilt diese neuerlichen Angriffe auf den Mindestlohn…“ Pressemitteilung vom 27.11.2014 externer Link

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