Lohngerechtigkeitsgesetz

Dossier

Equal Pay Day 2014„In einem offenen Brief an die Bundeskanzlerin und an alle Abgeordneten des Deutschen Bundestags fordern fünf Verbände, das vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vorgelegte Gesetz für mehr Lohngerechtigkeit zwischen Frauen und Männern endlich auf den Weg zu bringen. Die Unterzeichner sind die Bundesarbeitsgemeinschaft kommunaler Frauenbüros und Gleichstellungsstellen, Bundesforum Männer, Deutscher Frauenrat, Deutscher Gewerkschaftsbund und der Sozialverband Deutschland.“ DGB-Pressemitteilung vom 20. Juni 2016 externer Link: Offener Brief für ein wirksames Lohngerechtigkeitsgesetz. Siehe dazu v.a. Kritik am Entwurf:

  • [BMFSFJ] Frauen und Arbeitswelt: Lohngerechtigkeit New
    Die Lohnlücke zwischen Männern und Frauen hat vielschichtige Ursachen. Sie kann nur im Zusammenwirken verschiedener Maßnahmen verringert werden. Ein wichtiger Baustein ist das Gesetz für mehr Lohngerechtigkeit. (…) Um die Lohnlücke zu schließen, will die Bundesregierung mit diesem Gesetz nach dem Prinzip „Gleicher Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit“ mehr Transparenz in die Gehälter bringen. Dafür sieht der Gesetzentwurf folgende Bausteine vor: 1. Einführung eines individuellen Auskunftsanspruches: Arbeitgeber mit mehr als 200 Beschäftigten müssen diesen zukünftig auf Anfrage erläutern, nach welchen Kriterien sie wie bezahlt werden. 2. Betriebliche Verfahren zur Überprüfung und Herstellung von Entgeltgleichheit: Private Arbeitgeber mit mehr als 500 Beschäftigten werden aufgefordert, regelmäßig ihre Entgeltstrukturen auf die Einhaltung der Entgeltgleichheit zu überprüfen. 3. Bericht zur Gleichstellung und Entgeltgleichheit: Arbeitgeber mit mehr als 500 Beschäftigten, die lageberichtspflichtig sind, müssen zudem künftig regelmäßig über Stand der Gleichstellung und der Entgeltgleichheit berichten. Diese Berichte sind für alle einsehbar. 4. Schaffung einer klaren Rechtsgrundlage für das Entgeltgleichheitsgebot und Definition wesentlicher Begriffe. (…) Flankierend zum Gesetzesvorhaben zur Lohngerechtigkeit will die Bundesregierung eine Initiative gemeinsam mit den Tarifpartnern starten, um die Muster von struktureller Entgeltungleichheit in Tarifverträgen zu erkennen und zu überwinden. Ein erster Schritt ist der Sozialpartnerdialog, der mit Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften gestartet wurde. Dadurch soll weiteres Engagement auf einer untergesetzlichen Ebene zusammen mit der Wirtschaft und den Gewerkschaften ermöglicht werden…“ Mitteilung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 11. Januar 2017 externer Link

    • Nun können wir es also wissen, aber nicht ändern… Der DGB sieht es genauso (stellvertretend für breite Kritik an dem Placebo-Gesetz): Elke Hannack: Bundestag muss Lohngerechtigkeitsgesetz verbessern
      „Das Bundeskabinett hat heute das Lohngerechtigkeitsgesetz beschlossen und damit das parlamentarische Verfahren eingeleitet. Elke Hannack, stellvertretende DGB-Vorsitzende, sagte dazu am Mittwoch in Berlin: „Das Tabu, über Gehälter zu sprechen, muss endlich gebrochen werden. Deutschland ist mit seiner Lohnlücke zwischen Frauen und Männergehältern von im Schnitt 21 Prozent unter den Schlusslichtern in der EU. Deshalb begrüßen wir den Beschluss der Bundesregierung für ein wirksames Lohngerechtigkeitsgesetz (…) Wir Gewerkschaften hätten uns mehr gewünscht und setzen darauf, dass es im Bundestag noch zu Änderungen kommt. (…) Wichtiger wäre allerdings, dass die Unternehmen verpflichtet werden, ihre Entgeltpraxis zu überprüfen und Benachteiligungen systematisch abzubauen. Der DGB fordert die Abgeordneten auf, sich im Interesse der Frauen einen Ruck zu geben und zumindest für Betriebe mit mehr als 500 Beschäftigten betriebliche Prüfverfahren verbindlich vorzuschreiben.“ DGB-Pressemitteilung vom 11. Januar 2017 externer Link
  • Der ILO Equity Guide ist da! Gendergerechtigkeit stärken- Entgeltgleichheit sicherstellen
    Mit der Einigung der Koalition auf ein Gesetz zur Lohngerechtigkeit von Männern und Frauen am Arbeitsplatz besteht die Notwendigkeit, eine genderneutrale Tätigkeitsbewertung von Arbeitsplätzen durchzuführen. Die Internationale Arbeitsorganisation (ILO) stellt dafür den praxisbezogenen Equity Guide bereit. Mit dem Leitfaden können Unternehmen Arbeitsplätze transparent und vergleichbar bewerten, Ungleichheiten feststellen und diese konsequent abbauen. Die deutsche Übersetzung des von der ILO herausgegebenen Leitfadens zur genderneutralen Tätigkeitsbewertung ist das Produkt des ILO Aktionsplanes zur Eliminierung von Diskriminierung mit dem Ziel „gleicher Lohn für gleichwertige Arbeit“ umzusetzen. Die ILO Deutschland hat 2015/2016 einen Konsultationsprozess mit Sozialpartnern initiiert, um bewährte internationale Praxis zur Schließung von Lohnlücken zu diskutieren und über die besten Wege zu beraten, Entgeltgleichheit herzustellen. Das A und O ist die transparente und standardisierte, geschlechtsneutrale Bewertung des Arbeitsplatzes. Der ILO Leitfaden „Gendergerechtigkeit stärken- Entgeltgleichheit sicherstellen“ bietet dafür die Basis und kann in Unternehmen als Grundlage eingesetzt werden, Arbeitsplatzbewertungsprozesse durchzuführen.“ ILO-Pressemitteilung vom 7. Oktober 2016 externer Link, der ILO-Leitfaden (pdf) steht ab dem 7. Oktober 2016 als kostenloser Download bereit externer Link
  • Gesetz für mehr Lohngerechtigkeit: Ein bisschen fairer
    Die Koalition will mehr Lohngerechtigkeit zwischen Frauen und Männern schaffen – durch einen Auskunftsanspruch auf Kollegengehälter. Der Streit über das Vorhaben tobt schon lange, doch jetzt wurde eine erste Einigung erzielt: Der Koalitionsausschuss aus Vertretern von Bundeskabinett und Fraktionen einigte sich am Donnerstag auf Eckpunkte für ein Gesetz für mehr Lohngerechtigkeit zwischen Männern und Frauen. Demnach sollen Beschäftigte künftig einen Auskunftsanspruch bekommen, um zu erfahren, wie viel Kollegen in vergleichbarer Position im Betrieb verdienen. (…) Der Anspruch soll für Betriebe mit mehr als 200 Beschäftigten gelten, also für etwa 14 Millionen Leute. In diesen Betrieben können „Frauen und Männer sich dann Auskunft geben lassen, ob sie fair bezahlt werden“, sagte Schwesig. In tarifgebundenen Unternehmen können die Beschäftigten die Betriebsräte ansprechen, in Firmen ohne Betriebsrat und ohne Tarifbindung muss man sich direkt an den Arbeitgeber wenden…“ Artikel von Barbara Dribbusch vom 7.10.2016 in der taz online externer Link – siehe dazu:
  • IG Metall begrüßt Einigung im Koalitionsausschuss zum Lohngerechtigkeitsgesetz
    „… Die IG Metall hat die heute im Koalitionsausschuss getroffene Vereinbarung zum Gesetz für mehr Lohngerechtigkeit begrüßt. „Der Gesetzentwurf ist ein erster wichtiger Schritt für mehr Lohngerechtigkeit und Transparenz. Jetzt gilt es, den Entwurf rasch in ein taugliches Gesetz zu gießen, denn ungleiche Bezahlung für gleichwertige Arbeit passt nicht mehr in die moderne Arbeitswelt des 21. Jahrhunderts“, sagte Christiane Benner, Zweite Vorsitzende der IG Metall, am Donnerstag in Frankfurt. Der Gesetzentwurf stärke zudem die Tarifparteien.(…) „Der gesetzlich geregelte individuelle Auskunftsanspruch ist ein geeignetes Instrument, um eine unterschiedliche Entlohnung zwischen Männern und Frauen aufzudecken und abzustellen“, sagte die Gewerkschafterin…“ Pressemitteilung der IG Metall vom 6. Oktober 2016 externer Link
  • Lohngerechtigkeitsgesetz – jetzt!
    Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin Dr. Merkel, das Gebot der gleichen Bezahlung für gleiche und gleichwertige Arbeit ist seit Jahrzehnten geltendes Recht in Europa und in Deutschland. Dieses Recht durchzusetzen ist Aufgabe des Gesetzgebers, dazu müssen die Unternehmen in die Pflicht genommen werden. Zwischen Männern und Frauen klafft in Deutschland eine Entgeltlücke von 21 Prozent. Zu den Vorhaben, auf die sich die Regierungsparteien in ihrem Koalitionsvertrag verständigt haben, gehört eine gesetzliche Regelung zur Beseitigung der Lohndiskriminierung auf betrieblicher Ebene…“ Unterschriftenaktion auf der DGB-Aktionsseite externer Link
  • Gerechte Bezahlung von Frauen und Männern: Gesetz für mehr Lohngerechtigkeit droht zu scheitern
    „Familienministerin Schwesig sucht nach einem Kompromiss. Die Chancen stehen aber eher schlecht. (…) Arbeitgeberfunktionär Göhner, bis 2007 CDU-Abgeordneter, hat schon im Streit um das Antidiskriminierungsgesetz klargemacht, dass er von Gleichstellungsmaßnahmen wenig hält, wenn sie die Unternehmerfreiheit einschränken. DGB-Vize Hannack ist überzeugt, dass die Lohnlücke zwischen Frauen und Männern ohne Druck des Gesetzgebers nicht zu schließen sei. Im Kanzleramt, wo Schwesigs Gesetzentwurf seit einem halben Jahr zur „Frühkoordinierung“ liegt, wird mehr gebremst als entschieden. Auch im Koalitionsausschuss fand man keine Einigung…“ Artikel von Constanze von Bullion vom 19. Juni 2016 bei der Süddeutschen Zeitung online externer Link
  • Siehe auch unser Dossier: Entgelttransparenzgesetz
Kurzlink: https://www.labournet.de/?p=100102
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