Die gefühlte Verletzung des Lohnabstands boomt

LohnAnstandsGebotMitte August legte das Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Institut (WSI) eine Auswertung zum Lohnabstand zwischen Bürgergeld und Vollzeitbeschäftigung zum Mindestlohn vor (Datenstand März 2025) . Das Ergebnis zeigt für alle 400 Kreise und kreisfreien Städte, »dass unabhängig von der Haushaltskonstellation und der jeweiligen Region der Lohnabstand zwischen Bürgergeld und einer Vollzeitbeschäftigung zum Mindestlohn stets vorhanden ist« – und zwar in Höhe von mehreren hundert Euro. Selbst im Landkreis München, laut Bundesagentur für Arbeit (BA) Spitzenreiter beim Durchschnitt der laufenden anerkannte Kosten der Unterkunft (KdU) nach SGB II, beträgt der Abstand für eine Alleinstehenden-Bedarfsgemeinschaft noch 379 Euro monatlich…“ Beitrag vom 20.08.2025 im portal-sozialpolitik.de externer Link, mehr daraus und einige weitere beispielhafte Beiträge:

  • Weiter aus dem Beitrag vom 20.08.2025 im portal-sozialpolitik.de externer Link: „… Die Ergebnisse selbst werden im medialen Echoraum auch meist nicht mehr angezweifelt; schließlich lassen sich die Beträge ohne größere Anstrengungen mit den gängigen online-Rechnern und unter Rückgriff auf die BA-Daten zumindest stichprobenartig überprüfen. – Für Kritiker des Bürgergeldes müssen also Relativierungen her, um dennoch ein Haar in der Suppe zu finden.
    So beispielsweise IW-Arbeitsmarktexperte Holger Schäfer; die BILD zitiert ihn in einer unmittelbaren Reaktion mit den Worten: »Dass Vollzeit-Arbeitnehmer mehr verfügbares Einkommen haben als Menschen, die ausschließlich vom Bürgergeld leben, beantwortet nicht die Frage, ob sich Arbeit lohnt.« Dafür müsse man das zusätzliche Einkommen in Relation zur aufgewendeten Arbeitszeit stellen. Schäfer rechnet vor: »Nach Aussage des WSI liegt der Lohnabstand in München-Land bei 379 Euro. Dafür sind 165 Stunden zu arbeiten, sodass sich je Stunde Arbeit ein Einkommenszuwachs von 2,29 Euro ergibt.«. Dass der Single-Haushalt am Ende sein disponibles Einkommen – und das ist in diesem Fall alleine der Regelsatz in Höhe von 563 Euro monatlich, denn über die erstatteten Kosten für Unterkunft und Heizung kann er nicht frei verfügen – um 67 Prozent erhöht, wird dabei gezielt aus dem Blickfeld geräumt. Zudem bildet dieses Plus von 67 Prozent die unterste Etage in den 400 Kreise und kreisfreien Städten; nimmt man die bundesdurchschnittlichen Werte, so erhöht der Single-Haushalt sein disponibles Einkommen durch Vollzeitarbeit zum Mindestlohn gegenüber der Vergleichsvariante »nichterwerbstätiger Bürgergeldbezug« um knapp 100 Prozent.
    Argumentativ besonders kreativ in Sachen Relativierung wähnt sich Fatina Keilani, Redakteurin im Ressort Meinungsfreiheit der WELT. »Der behauptete ‚Lohnabstand‘ kommt nicht allein vom Lohn, sondern von zusätzlichen Sozialleistungen wie Wohngeld oder Kinderzuschlag. Mit anderen Worten: Es ist nicht die Arbeit selbst, die den Abstand schafft, sondern staatliche Zuschüsse. Das ist so ähnlich, als würde man einen Marathon gewinnen, weil man mit dem Taxi zum Ziel gefahren ist – offiziell im Ziel, aber nicht aus eigener Kraft.«. Und schlussfolgert: »Arbeit muss genug Geld bringen, ohne dass Arbeitnehmer noch einen erniedrigenden Antragswust bei Behörden abarbeiten müssen.« – Soll das als Plädoyer für einen bedarfsdeckenden Mindestlohn verstanden werden, der zudem auch noch den heutigen Lohnabstand inkludiert? Dann müsste der gesetzliche Mindestlohn (im Kreis München) für kinderlose Single-Haushalte im Mittel auf 14,17 Euro angehoben werden –  bei Alleinerziehenden mit einem fünfjährigen Kind wären es auf Basis der WSI-Daten bereits 21,07 Euro und beim Paar-Haushalt mit zwei Kindern im Alter von fünf und 14 Jahren müsste der Mindestlohn 27,05 Euro betragen. Hierbei ist das Kindergeld in den beiden Fällen bereits berücksichtigt; ansonsten müsste der gesetzliche Mindestlohn noch deutlich höher ausfallen
    …“
  • Grundsicherung und Mindestlohn: Ausbeutung toppt Bürgergeld
    Studie belegt deutlichen Einkommensabstand zwischen Beziehern von Mindestlohn und Grundsicherung. Einpeitscher geben trotzdem keine Ruhe
    Die Bild will es einfach nicht wahrhaben: »Lohnt es sich doch, arbeiten zu gehen?«, titelte das Springer-Blatt am Mittwoch in seiner Onlineausgabe. Gleichentags hatte das Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Institut (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung in einer Studie vorgerechnet, dass das »Einkommen bei Mindestlohnbeschäftigung deutlich höher als mit Grundsicherung« ist. Das gelte »überall in Deutschland und unabhängig von der Haushaltskonstellation«, teilten die Forscher in einer Bekanntmachung mit. Im Schnitt liege der Vorteil bei 557 Euro monatlich im Falle von Singles, bei Alleinerzieherinnen und Familien ist es etwas mehr. Zuletzt hatten Rekordausgaben des Bundes für sozial Bedürftige erneut eine Debatte darüber befeuert, das Bürgergeld verleite zu Faulheit und Leistungsmissbrauch.
    »Die Behauptung, sie wollten nicht erwerbstätig sein, weil sich mit dem Bürgergeld gut leben lasse, ist sachlich falsch und stigmatisierend«, äußerte sich Bettina Kohlrausch, wissenschaftliche Direktorin des WSI. »Das ist das letzte«, was die Betroffenen brauchten, »und es hilft auch nicht bei der gesellschaftlichen Problemlösung
    …“ Artikel von Ralf Wurzbacher in der jungen Welt vom 15.08.2025 externer Link
  • WSI-Berechnungen zum Lohnabstand: Arbeit lohnt sich immer
    Das Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Institut (WSI) hat untersucht, ob sich Arbeit gegenüber Bürgergeld lohnt. Ergebnis: Ja – und zwar immer.

    • Selbst im ungünstigsten Fall liegt der Lohnabstand bei 379 Euro.
    • Meist ist der Abstand jedoch deutlich höher.
    • Vollzeitarbeit zum Mindestlohn führt stets zu mehr verfügbarem Einkommen als Bürgergeld – wenn ergänzende Leistungen wie Wohngeld beantragt werden.

    Zur WSI-Untersuchung: t1p.de/194aa externer Link
    Zusammenfassung im Spiegel: t1p.de/3bpwj
    externer Link. ..“ Thomé Newsletter 26/2025 vom 17.08.2025 externer Link

Kurzlink: https://www.labournet.de/?p=230293
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